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Versand von defekten Li-Ionen Batterien

Geschrieben von: Jupp

Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 16.08.2019 07:21

Hallo,

wir haben einige defekte Li-Ionen Batterien, welche wir versenden möchten. Diese Batterien unterliegen der Vorschrift Sondervorschrift 376 und müssen in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P908 verpackt sein. Dort steht:

... Jede beschädigte oder defekte Zelle oder Batterie oder jede Ausrüstung, die solche Zellen oder
Batterien enthält, muss einzeln in einer Innenverpackung verpackt und in eine Außenverpackung
eingesetzt sein. Die Innen- oder Außenverpackung muss dicht sein, um ein mögliches Austreten des
Elektrolyts zu verhindern...


Ich habe Innenverpackungsmaterial gefunden die geeignet bzw. zertifiziert ist für diese Verpackungsanweisung. Muss die Außenverpackung auch für die Verpackungsanweisung 908 geeignet sein oder reicht eine
übliche Gefahrgutverpackung?

Vielen Dank und viele Grüße,
Jupp
Geschrieben von: Nico

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 16.08.2019 07:32

Hallo Jupp,

die Außenverpackung muss der VG II entsprechen und darf eine der in der P908 genannten sein
Fässer (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G),
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2),
Kanister (3A2, 3B2, 3H2).

lg
Nicole
Geschrieben von: Jupp

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 16.08.2019 09:28

Hallo Nicole,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich habe eine geeignete Außenverpackung die zwar der VG II entspricht, aber wahrscheinlich nicht zertifiziert ist für die Verpackungsanweisung P908.

Die Innenverpackungen dagegen haben ebenfalls die VG II und sind zertifiziert für P908.

VG
Jupp
Geschrieben von: Nico

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 16.08.2019 17:54

Hallo Jupp,

ist die Verpackung eine bauartgeprüfte Verpackung für Gefahrgut? Ist der entsprechende Code (zB: (UN) 4G/Y20/....) aufgedruckt und damit eine geeignete Außenverpackung für Gefahrgut? Die Verpackung wird ja nicht für eine UN-Nummer hergestellt sondern entspricht den Vorgaben die für die jeweiligen Verpackung vorgeschrieben sind und muss dann entsprechend der Verpackungsanweisung ausgewählt werden und nicht umgekehrt.
Wie schon geschrieben steht in der P908, dass alle angeführten Verpackungen genommen werden dürfen:
Fässer (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G),
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2),
Kanister (3A2, 3B2, 3H2).

Es muss mind. VG II (also eine X oder Y Codierung) sein. Wenn das eingehalten wird, darf die Verpackung als Außenverpackung genutzt werden.
lg
Nicole
Geschrieben von: Jupp

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 19.08.2019 13:58

Hallo Nicole,

danke für die ausführliche Erklärung. Ja, sowohl die Außenverpackung als auch die Innenverpackung sind bauartgeprüft und haben beide VG II.

Was mich durcheinander bringt ist daß ein Anbieter der mit Verpackungen wirbt welche insbesondere für die Verpackungsanweisung P908 zertifiziert sind. Siehe hier:

https://www.alexbreuer.de/produkt/gbox-extra-lithiumbatterien-p908/

Muss ich -wenn ich defekte Lithium-Ionen Batterien versenden will - unbedingt diese mit der "P908-Zertifizierung" kaufen oder reichen auch die gewöhnlichen bauartgeprüften UN-Gefahrgutverpackungen aus, wenn ich P908-konform verpacken will?

Ist eine speziell P908-zertifizierte Verpackung notwendig oder lediglich empfehlenswert für meine Anforderung? Letztendlich will ich nur defekte Zellen sicher und kostengünstig zum Hersteller zurückschicken.

LG
Jupp
Geschrieben von: Skypainter

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 19.08.2019 14:22

Hallo Jupp,

grundsätzlich ist das nichts anderes als eine normale 4G Kiste mit einer Y-Zertifizierung. Es sind nur 2 Brandschutzkissen dabei. Damit erfüllt man die Anforderung in P908 (2) Jede Innenverpackung muss zum Schutz vor gefährlicher Wärmeentwicklung mit einer ausreichenden Menge eines nicht brennbaren und nicht elektrisch leitfähigen Wärmedämmstoffs umschlossen sein.
That's all. Hast du so einen Dämmstoff, brauchst du nur eine normale Kiste mit X- oder Y-Zertifizierung. Hast du ihn nicht, wäre die Kiste eine komfortable Lösung.

Gruß
Skypainter
Geschrieben von: Jupp

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 20.08.2019 06:53

Hallo Skypainter,

danke für die Info! Das hilft mir schon mal weiter.

Du hast geschrieben:

Antwort auf
Hast du so einen Dämmstoff, brauchst du nur eine normale Kiste mit X- oder Y-Zertifizierung. Hast du ihn nicht, wäre die Kiste eine komfortable Lösung.


so ein Dämmstoff wäre z.B. Vermiculite? Ich würde dann doch zu den kostengünstigen Vermiculite greifen.

Viele Grüße
Jupp
Geschrieben von: Skypainter

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 20.08.2019 08:56

Hallo Jupp,

Vermiculite wäre z.B. so ein Material. Brennt nicht, ist nicht elektrisch leitfähig und hat wärmedämmende Eigenschaften. Einige Feuerwehren empfehlen das sogar explizit für den Versand von defekten Lithium Batterien. Allerdings sollte die Batterie oder das Vermiculite separat verpackt sein. Vermiculite absorbiert Feuchtigkeit und könnte dadurch leitfähig werden (Deshalb die Verwendung als Katzenstreu). Also Batterie feuchtigkeitsgeschützt einpacken, Vermiculite in die Kiste und das sollte es dann sein.

Gruß
Skypainter
Geschrieben von: A.Fischböck

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 21.08.2019 13:15

Ich kenne einige, die verwenden trockenen Quarzsand.
Ist zwar im Einkauf billiger, natürlich aufgrund des höheren Gewichtes bei den Entsorgungskosten entprechend teurer.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von defekten Li-Ionen Batterien - 11.09.2019 07:54

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass auch in P908 der Verweis auf den Abschnitt 4.1.1 und damit auf den Unterabschnitt 4.1.1.3 steht. Folglich muss, wie bei jedem "normalen Gefahrgutversand" auch, die Verpackung nach 6.1.5.2 auch im versandfertigen Zustand getestet sein. Die Pappkiste muss also, salopp formuliert, in der favorisierten Inneneinrichtung wenigstens mit Gegenständen getestet sein, die so aussehen wie Lithium-Batterien. Man kann nicht einfach eine bauartgeprüfte 4G-Kiste nehmen und da irgendwas rein packen, nur weil da ein Bauartprüfcode drauf ist. Die Lithiumbatterien können beim Falltest der Verpackung eine völlig andere Schädigungswirkung zeigen, als die Bleischrotsäcke, die der Hersteller bei der Basisprüfung verwendet hat. Auch muss die Inneneinrichtung wieder so hergestellt werden, wie sie geprüft wurde. Wenn beispielsweise mit Kissen getestet wurde, kann ich nicht einfach auf trockenen Quarzsand wechseln.

Insofern macht es schon Sinn, wenn Hersteller solche speziellen "Lithiumbatteriekisten" anbieten. Dort gehe ich mal davon aus, dass die dann auch mit Lithiumbatterien (bzw. vergleichbaren Gegenständen) getestet wurden. Gerade bei Alex Breuer bekommt man dann eine detaillierte Verwendungsinformation, aus der hervorgeht, wie geprüft wurde und wie einzupacken ist.
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