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Transport von neuen leeren Verpackungen

Geschrieben von: RolandSeufert

Transport von neuen leeren Verpackungen - 10.02.2020 05:52

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und auch ganz neu GB und bin schon über das Erste Problem gestolpert.
Wir Transportieren leere Papiersäcke in die später Umweltgefährdende Mittel oder andere Gefahrstoffe gefüllt werden und dabei wird immer ein Mustersack so aufgeklappt das man das Zeichen schön sehen kann.
Natürlich haben wir kein Gefahrgut an Board aber bei einem Unfall oder einer Kontrolle könnte uns das auf die Füße fallen oder?
Wir haben schon überlegt ob wir auf den aufgeklappten Sack einen Aufkleber mit Musterverpackung machen.

Wie seht ihr das?
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Transport von neuen leeren Verpackungen - 10.02.2020 07:45

Hallo,
richtig, dieses Vorgehen wird bei Kontrollen oder Unfällen zu Problemen führen. Gerade bei einem Unfall wird dann wahrscheinlich erst einmal angenommen, daß es sich um "leer, ungereinigt" handelt. Die entsprechenden Maßnahmen dürften dann kostenpflichtig sein.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: RolandSeufert

Re: Transport von neuen leeren Verpackungen - 10.02.2020 11:43

Das immer ein Sack aufgeklappt ist dient der Identifizierung des Artikels und ist schlecht abzustellen.
Wie löse ich das Problem jetzt am besten?
Geschrieben von: Gerald

Re: Transport von neuen leeren Verpackungen - 10.02.2020 12:14

Hallo Roland,
Antwort auf
Wie löse ich das Problem jetzt am besten?


Genauso, wie Du das in Deinem ersten Beitrag geschrieben hast "Aufkleber mit Musterverpackung".

Ich bin ja in der Ausbildung nach Gefahrgut- bzw. Sprengstoffrecht tätig, und da führe ich natürlich Muster für die Ausbildung mit. Klar bin ich da meistens über neue Verpackungen gegangen, aber das Funktioniert nicht immer, deswegen steht dann auf der Verpackung "Muster" drauf. Auch habe ich von Herstellern Verpackungsmuster für UN-Nummern mit Beschriftung erhalten, auf welchen "Muster" draufsteht, sonst könnte es bei einer Kontrolle Probleme geben, vor allen Dingen bei Verpackungen von Klasse 7.

Da bei Verpackungen von z.B. UN 0027 Schwarzpulver oder UN 0509 / UN 0161 Treibladungspulver nach 1.SprengV §17 Absatz 1 Nummer 3 "eine elektronische lesbare Variante des Codes ...", welcher in Form eines Strichcodes oder DataMatrix-Code sein muss. Hier steht dann auf meinen Verpackungen "Muster", denn wie soll ich den Teilnehmern das sonst erklären.
Geschrieben von: dnig

Re: Transport von neuen leeren Verpackungen - 11.02.2020 07:31

Wir sind Hersteller von Gefahrgutverpackungen, auf Kundenwunsch mit Gefahrgutkennzeichnung. Die Lieferpapiere enthalten keinerlei Gefahrgutangaben und es ist in den Papieren ersichtlich, dass es sich um leere Neuverpackungen handelt. Bisher hat es diesbezüglich noch keinerlei Probleme bei Kontrollen gegeben. Zusätzlich könnte die Ware noch als leere Neuverpackung gekennzeichnet werden.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Transport von neuen leeren Verpackungen - 21.02.2020 07:57

Lassen sich die Säcke bzw. Verpackungen denn nicht "neutralisieren", d.h. in neutrale Stülpkartons verpacken oder mit schwarzer Folie einstretchen. Den zusätzlichen Hinweis mit "Musterverpackung(en)" fände ich trotzdem gut. Aber den auf jedem einzelnen Sack anbringen, ist wiederum nicht zielführend.
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