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CSC Label TankContainer

Geschrieben von: MaxiFey

CSC Label TankContainer - 18.11.2020 16:08

Hallo liebe Gefahrgutexperten,

Kurz zu mir: ich arbeite in einem größeren Chemie Betrieb und kontrolliere täglich mehrere LKW´s (von Tankzüge über PlanenLKW bis Mulden) aus unterschiedlichsten Herkunftsländer auf Gefahrgut.

Ich habe eine Frage, bei uns haben wir mehrere TankContainer die mit GFG gefüllt werden.
Hier gibt es ja das Tankschild mit den P und L Prüfungen (alle 2,5 Jahre und 5 Jahre), welche auch im Gefahrgutrecht hinterlegt ist unter 6.7.3.15.
Was ist jedoch, wenn das CSC Datum (insofern der TC kein ACEP aufweist) abgelaufen ist? Sprich in dem Feld „Date of next Examinition“ das Datum nicht mehr stimmt.
Jedoch die P und L Prüfung in Ordnung ist... (insofern das Möglich ist, hatte den Fall zwar noch nicht)
Darf der TankContainer gefüllt werden?
Wenn nein, wo ist das rechtlich hinterlegt? Ist das überhaupt im GFG Recht hinterlegt oder wo anders? Oder reicht die gültige P und L Prüfung?

Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Maxi
Geschrieben von: Wolfgang

Re: CSC Label TankContainer - 19.11.2020 09:49

Hallo MaxiFey,

die Antwort könnte in 7.1.3 ADR zu finden sein.

Freundliche Grüße


Wolfgang
Geschrieben von: Gerald

Re: CSC Label TankContainer - 19.11.2020 11:31

Hallo Maxi,
der Hinweis von Wolfgang auf den Abschnitt 7.1.3 passt, aber nehme lieber das ADR 2021, da es hier im Bezug der Quellen eine Änderung im Text gegeben hat. Einen weiteren Hinweis gibt es in der GGVSEB § 21 (2) 5.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: CSC Label TankContainer - 19.11.2020 14:20

Hallo Gerald,

ich habe bewusst nicht auf das ADR 2021 hingewiesen, sondern nur auf die Stelle 7.1.3 ADR. Da mir nicht bekannt ist, dass das ADR 2021 bereits jetzt zur Anwendung kommen kann. Die kommende Änderung in 7.1.3 war mir bekannt. Oder habe ich eine Mitteilung des zuständigen Ministeriums verpasst, dass das ADR bereits jetzt angewendet werden kann?

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: Gerald

Re: CSC Label TankContainer - 19.11.2020 14:38

Hallo Wolfgang,
Antwort auf
Oder habe ich eine Mitteilung des zuständigen Ministeriums verpasst,


Nein, hast Du nicht. Klar kommt dass ADR 2021 erst ab 01.01.2021 zur Anwendung und natürlich gibt es noch die allgemeine Übergangszeit bis 30.06.2021!!! Mein Beitrag war auch nicht so gemeint, dass man das ADR 2021 schon nutzen kann. Nur ändern sich die Qullenangaben, und dass könnte vielleicht helfen. Aber erst ab dem 01.01.2021!!!
Geschrieben von: MaxiFey

Re: CSC Label TankContainer - 27.11.2020 15:46

Hallo Gerlad, Hallo Wolfgang,

Danke für euren schnellen Antworten und Tipps.
Hat mir sehr geholfen.

VG
Maxi
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