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Umschließung von Versandgütern

Geschrieben von: mike

Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 00:30

Hallo zusammen,
wir verpacken unsere 40 L Weißblech Eimer, befüllt mit Farbe (UN 1263 VG II und III, Kl.3) zweilagig auf Palette und anschließend wird alles mit Schrumpffolie versehen. Zum Schluß kommt noch ein Palettendeckel oben drauf welcher mit Kunststoffbändern verzurrt wird. (siehe Bild im Anhang)
Somit ist diese Verpackung sicherlich Gefahrgutkonform, oder?

Jetzt haben wir uns überlegt, dass wir evtl. auf den „Holzdeckel“ aus Kostengründen verzichten wollen.
Leider habe ich in den Verpackungsvorschriften nicht wirklich etwas dazu gefunden.
In der Sondervorschrift PP1 a.) steht lediglich, dass die Gebinde auf Paletten gestellt oder gestapelt sind und mit Gurten, Dehn- oder Schrumpffolie oder einer anderen geeigneten Methode auf der Palette befestigt sind.

Das heißt doch eigentlich würde es reichen, wenn wie Palette komplett mit Schrumpffolie verpackt wird und mit den Kunststoffbändern auf die Palette gespannt sind, oder?
Gibt es hierzu irgendwo eine genaue Verpackungsvorschrift für diese Verpackungsform?
Wer kann mir heirzu weitere Infos geben?

Vielen Dank im Voraus und Grüße
mike


Attached picture Verpackung.jpg
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 07:13

Hallo Mike,

Deine Ladeeinheit auf dem Foto sieht nach meiner Auffassung gut aus und ist geeignet, die Ladung sicher zu verladen, zu sichern und zu befördern.
Von daher gibt es keinen Grund dies zu ändern, denn die Sicherheit steht bei der Beförderung gefährlicher Güter im Vordergrund.
Das "Gebilde" dieser Umverpackung steht nun in keiner Verpackungsvorschrift, da sich eine Verpackungsvorschrift auf die einzelne Verpackung (hier die 40 L Blecheimer) bezieht. Insofern ist der Rückgriff auf die SV PP1 nicht zulässig, da sich diese zusätzlich auch nur auf kleinere Gebindegrößen bezieht.
Der "Holzdeckel" unterstützt die Sicherung bei der Verladung und dem Transport und macht es dem Fahrer insgesamt einfacher die Ladung zu sichern.
Das sind Pluspunkte, die man nicht verschenken sollte.
Geschrieben von: UBurkhard

Re: Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 08:32

Kurz gesagt, ich halte die Palette auf dem Bild für nicht beförderungssicher im Sinne der Ladungssicherung.
Die offenen Abstände der Eimer zum Rand der Grundpalette und des Garniers sind zu groß, um mit der (handgewickelten?, sieht so aus) Stretchfolie eine stabile Verbindung einzugehen. Erkennbar auch an der vorderen rechten Ecke, dort ist die Folie bereits gerissen.
Die Idee mit dem Garnier und den Einwegbändern ist richtig gut, sie bietet dem Verlader / Fahrer eine Möglichkeit, die Palette zu sichern. Wenn da nicht ein kleiner Knackpunkt wäre ... die unmittelbar aufeinander stehenden Eimer ohne Zwischenlage.
Dadurch kann es bei einer senkrechten Krafteinwirkung auf die Oberseite der Palette zur Beschädigung der unteren Eimerdeckel kommen.

Wenn Stretchfolie zur Sicherung eingesetzt wird, darf diese nicht durch die Eckkanten von Palette und Garnier beschädigt werden, ggf. Kantenschutzwinkel (Pappe) einsetzen.
Bewährt haben sich, bei Verwendung vorgereckter Folie, 7 – 12 Fußwicklungen die den Palettenfuß fest einschließen, 2 – 4 Körperwicklungen, 5 – 7 Kopfwicklungen.

Konkrete Tipps zur effektiven Sicherung der Ware auf der Palette zu geben ist schwierig ohne Kenntnisse der tatsächlichen Versand- und Verpackungsbedingungen, ggf. mal beim VCI nachfragen, die haben meist gute Tipps auf Lager.

Ach so, ob die Sicherung der Ware auf der Palette ausreichend ist, kann einfach mit einem Winkelmesser und einem Stapler grob überprüft werden, zwischen 40 und 60 ° sollten erreicht werden, bevor es rutscht.




Attached picture gewickelte Ladeeinheit test.png
Geschrieben von: DJSMP

Re: Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 15:28

Die Wahrheit liegt im Kipptest bzw. der Neigungsprüfung der Palette. Ich habe mir abgewöhnt, Ladeeinheiten an Hand von Bildern zu beurteilen.

Wie aber schon gesagt wurde, empfehle ich, nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 16:21

Hallo, dem Vorredner UBurkhard muß ich mich anschließen, mit denselben Begründungen.
Gute Hinweise stehen im CTU-Code, besonders als Bilder in Anlage 7.
Die Folie der seitlichen Begrenzung wird bei längerem Transport oder Umladen sehr leicht durch andere Güter verletzt, und wenn über Wochen (Seetransport) die Vibrationen die Spanngurte lockern ist die Lasi dahin. Dann kann auch leicht die oberen Palette durch geringes Anstoßen verschoben werden, und die Gurte rutschen ab.
Gruß und Sicherheit!
M.A.T.
Geschrieben von: mike

Re: Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 21:53

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure vielen guten Infos!

Ich werde mir mal den CTU genauer vornehmen und zusätzlich den Kipptest anstoßen!

Viele Grüße
Mike
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