Geschrieben von: mike
Umschließung von Versandgütern - 03.03.2021 00:30
Hallo zusammen,
wir verpacken unsere 40 L Weißblech Eimer, befüllt mit Farbe (UN 1263 VG II und III, Kl.3) zweilagig auf Palette und anschließend wird alles mit Schrumpffolie versehen. Zum Schluß kommt noch ein Palettendeckel oben drauf welcher mit Kunststoffbändern verzurrt wird. (siehe Bild im Anhang)
Somit ist diese Verpackung sicherlich Gefahrgutkonform, oder?
Jetzt haben wir uns überlegt, dass wir evtl. auf den „Holzdeckel“ aus Kostengründen verzichten wollen.
Leider habe ich in den Verpackungsvorschriften nicht wirklich etwas dazu gefunden.
In der Sondervorschrift PP1 a.) steht lediglich, dass die Gebinde auf Paletten gestellt oder gestapelt sind und mit Gurten, Dehn- oder Schrumpffolie oder einer anderen geeigneten Methode auf der Palette befestigt sind.
Das heißt doch eigentlich würde es reichen, wenn wie Palette komplett mit Schrumpffolie verpackt wird und mit den Kunststoffbändern auf die Palette gespannt sind, oder?
Gibt es hierzu irgendwo eine genaue Verpackungsvorschrift für diese Verpackungsform?
Wer kann mir heirzu weitere Infos geben?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
mike

wir verpacken unsere 40 L Weißblech Eimer, befüllt mit Farbe (UN 1263 VG II und III, Kl.3) zweilagig auf Palette und anschließend wird alles mit Schrumpffolie versehen. Zum Schluß kommt noch ein Palettendeckel oben drauf welcher mit Kunststoffbändern verzurrt wird. (siehe Bild im Anhang)
Somit ist diese Verpackung sicherlich Gefahrgutkonform, oder?
Jetzt haben wir uns überlegt, dass wir evtl. auf den „Holzdeckel“ aus Kostengründen verzichten wollen.
Leider habe ich in den Verpackungsvorschriften nicht wirklich etwas dazu gefunden.
In der Sondervorschrift PP1 a.) steht lediglich, dass die Gebinde auf Paletten gestellt oder gestapelt sind und mit Gurten, Dehn- oder Schrumpffolie oder einer anderen geeigneten Methode auf der Palette befestigt sind.
Das heißt doch eigentlich würde es reichen, wenn wie Palette komplett mit Schrumpffolie verpackt wird und mit den Kunststoffbändern auf die Palette gespannt sind, oder?
Gibt es hierzu irgendwo eine genaue Verpackungsvorschrift für diese Verpackungsform?
Wer kann mir heirzu weitere Infos geben?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
mike
