Geschrieben von: moerser
Mischpalette mit Folienwicklung - 16.05.2022 14:56
Hallo,
es geht um das Zusammenladen von Gefahrgütern auf einer Mixpalette.
Auf beiden Paletten im Anhang befinden sich jeweils 2 Kanister UN3267 in bauartgeprüfter Verpackung korrekt belabelt, zusammen mit diversen Nichtgefahrgütern.
In beiden Fällen fehlt die Kennzeichnung als Umverpackung und die Wiederholung der Gefahrzettel und UN-Nummer, soweit klar.
Was mir auch nicht gefällt ist die Position der Gefahrgüter auf der Mischpalette.
Auf Palette 1 werden die Kanister durch die oben aufliegende Sackwaren belastet.
Auf Palette 2 sind die Kanister durch die Position auf der Ecke natürlich besonders gefährdet durch Anstoß oder ähnliches.
Frage, gibt es im Gefahrgutrecht klare Vorgaben, wie solche Zusammenladungen auf einem Ladungsträger zu behandeln sind?
es geht um das Zusammenladen von Gefahrgütern auf einer Mixpalette.
Auf beiden Paletten im Anhang befinden sich jeweils 2 Kanister UN3267 in bauartgeprüfter Verpackung korrekt belabelt, zusammen mit diversen Nichtgefahrgütern.
In beiden Fällen fehlt die Kennzeichnung als Umverpackung und die Wiederholung der Gefahrzettel und UN-Nummer, soweit klar.
Was mir auch nicht gefällt ist die Position der Gefahrgüter auf der Mischpalette.
Auf Palette 1 werden die Kanister durch die oben aufliegende Sackwaren belastet.
Auf Palette 2 sind die Kanister durch die Position auf der Ecke natürlich besonders gefährdet durch Anstoß oder ähnliches.
Frage, gibt es im Gefahrgutrecht klare Vorgaben, wie solche Zusammenladungen auf einem Ladungsträger zu behandeln sind?