Geschrieben von: Peter06
Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 - 13.12.2023 13:42
Guten Tag,
letzte Woche war eine ähnliche Anfrage, ich dachte dass mein Sachverhalt dort auch angemerkt wird, was allerdings ausblieb.
Meine konkrete Fragestellung:
In 3.4.1 werden die für LQ-verpackte Vorgänge zu beachtenden Vorschriften benannt.
Unter anderem ist dabei unter f) der Abschnitt 6.1.4 ADR genannt.
Welche Bauartanforderungen aus 6.1.4 muss ich tatsächlich anwenden/beachten als Verpacker?
Bei Verwendung einer Kiste aus Pappe würde ich davon ausgehen, dass dies bedeutet, dass die unter 6.1.4.12 aufgeführten Anforderungen auch für LQ-Kisten gelten, im besonderen:
6.1.4.12.1 Es ist Vollpappe oder zweiseitige Wellpappe (ein- oder mehrwellig) von guter und fester Qualität, die dem Fassungsraum und dem Verwendungszweck der Kiste angepasst ist, zu verwenden. Die Wasserbeständigkeit der Aussenfläche muss so sein, dass die Erhöhung der Masse während der 30 Minuten dauernden Prüfung auf Wasseraufnahme nach der Cobb-Methode nicht mehr als 155 g/m2 ergibt (siehe ISO-Norm 535:1991).
Die Pappe muss eine geeignete Biegefestigkeit haben. Die Pappe muss so zugeschnitten, ohne Ritzen gerillt und geschlitzt sein, dass sie beim Zusammenbau nicht bricht, ihre Oberfläche nicht einreisst oder sie nicht zu stark ausbaucht. Die Wellen der Wellpappe müssen fest mit der Aussenschicht verklebt sein.
6.1.4.12.4 Erfolgt der Verschluss durch Verkleben oder mit einem Klebeband, muss der Klebstoff wasserbeständig sein.
Tatsächlich gibt es einige Hersteller, die Kartons diesen Spezifikationen entsprechend anbieten (ohne Bauartprüfung!). Kleine Kartonabmessungen entsprechen oft nicht diesen Voraussetzungen.
Für Außenstehende ist es schwer kontrollierbar, ob es erfüllt wird weil es am Karton nicht erkennbar ist.
Was mich auch etwas irritiert:
In diversen Merkblättern zu LQ-Vorgaben sind die Anforderungen nach 6.1.4 nicht aufgeführt, auch bei ECOMED. Es wird immer nur auf die Grundanforderung in 4.1.1.1 Bezug genommen:
• Die Verpackungen müssen von guter Qualität bzw. ausreichend widerstandsfähig sein, d.h. sie müssen unter normalen Beförderungsbedingungen Stößen und Belastungen standhalten, es darf kein Austreten des Inhalts möglich sein und sie dürfen keine gefährlichen Rückstände an der Außenseite haben (4.1.1.1 ADR).
(Merkblatt Ecomed)
Was ist im Alltag richtig für den Anwender?
Danke an die Experten hier.
Grüße, Peter
letzte Woche war eine ähnliche Anfrage, ich dachte dass mein Sachverhalt dort auch angemerkt wird, was allerdings ausblieb.
Meine konkrete Fragestellung:
In 3.4.1 werden die für LQ-verpackte Vorgänge zu beachtenden Vorschriften benannt.
Unter anderem ist dabei unter f) der Abschnitt 6.1.4 ADR genannt.
Welche Bauartanforderungen aus 6.1.4 muss ich tatsächlich anwenden/beachten als Verpacker?
Bei Verwendung einer Kiste aus Pappe würde ich davon ausgehen, dass dies bedeutet, dass die unter 6.1.4.12 aufgeführten Anforderungen auch für LQ-Kisten gelten, im besonderen:
6.1.4.12.1 Es ist Vollpappe oder zweiseitige Wellpappe (ein- oder mehrwellig) von guter und fester Qualität, die dem Fassungsraum und dem Verwendungszweck der Kiste angepasst ist, zu verwenden. Die Wasserbeständigkeit der Aussenfläche muss so sein, dass die Erhöhung der Masse während der 30 Minuten dauernden Prüfung auf Wasseraufnahme nach der Cobb-Methode nicht mehr als 155 g/m2 ergibt (siehe ISO-Norm 535:1991).
Die Pappe muss eine geeignete Biegefestigkeit haben. Die Pappe muss so zugeschnitten, ohne Ritzen gerillt und geschlitzt sein, dass sie beim Zusammenbau nicht bricht, ihre Oberfläche nicht einreisst oder sie nicht zu stark ausbaucht. Die Wellen der Wellpappe müssen fest mit der Aussenschicht verklebt sein.
6.1.4.12.4 Erfolgt der Verschluss durch Verkleben oder mit einem Klebeband, muss der Klebstoff wasserbeständig sein.
Tatsächlich gibt es einige Hersteller, die Kartons diesen Spezifikationen entsprechend anbieten (ohne Bauartprüfung!). Kleine Kartonabmessungen entsprechen oft nicht diesen Voraussetzungen.
Für Außenstehende ist es schwer kontrollierbar, ob es erfüllt wird weil es am Karton nicht erkennbar ist.
Was mich auch etwas irritiert:
In diversen Merkblättern zu LQ-Vorgaben sind die Anforderungen nach 6.1.4 nicht aufgeführt, auch bei ECOMED. Es wird immer nur auf die Grundanforderung in 4.1.1.1 Bezug genommen:
• Die Verpackungen müssen von guter Qualität bzw. ausreichend widerstandsfähig sein, d.h. sie müssen unter normalen Beförderungsbedingungen Stößen und Belastungen standhalten, es darf kein Austreten des Inhalts möglich sein und sie dürfen keine gefährlichen Rückstände an der Außenseite haben (4.1.1.1 ADR).
(Merkblatt Ecomed)
Was ist im Alltag richtig für den Anwender?
Danke an die Experten hier.
Grüße, Peter