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IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1

Geschrieben von: mmo

IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 15.03.2024 11:57

Ist die Forderungen nach einem IBC 31HZ1, mit einem IBC 31HA1 erfüllt?

Guten Tag,

Ist die Forderungen nach einem IBC 31HZ1, mit einem IBC 31HA1 erfüllt?
UN-Nummer 1897; IBC03;
…(3) Kombinations-IBC (31HZ1, 31HA2, 31HB2, 31HN2, 31HD2 und 31HH2).

Unter Abs 6.5.1.4.3 steht 31HZ1 mit einem a)
a) Dieser Code muss durch Ersetzen des Buchstabens Z durch einen Großbuchstaben gemäß Absatz 6.5.1.4.1 b) ergänzt werden, der den für die äußere Umhüllung verwendeten Werkstoff angibt.

Laut IBC03 ist auch ein 31HA2 möglich, da ggf. besser aber man kann auch einen 31HA1 nehmen, da das „Z“ nur als Platzhalter steht?

Hilfe und Danke für jede brauchbare AW.

Mfg. MM
Geschrieben von: tsteinhauser

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 15.03.2024 12:09

Hallo mmo,

ja, das passt. Das "A" in 31HA1 steht für das Material der äußeren Umhüllung, in diesem Fall also den Stahlgitterkorb. Das "H" bedeutet, der Innenbehälter ist aus Kunststoff, der Außenbehälter kann Stahl "A" sein, könnte aber auch aus Kunststoff "H" sein, dann wäre die Bezeichnung 31HH1.

Die häufigsten Kombi-IBC sind die mit einem Stahlgitterkorb außen, eben 31HA1.

Viele Grüße
Thomas
Geschrieben von: M.A.T.

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 15.03.2024 12:50

Hallo an beide,
interessante Frage, diesen Aspekt hatte ich bislang nicht. Danke, was gelernt.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: mmo

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 15.03.2024 17:15

Danke und Schönes WE
Geschrieben von: tsteinhauser

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 21.03.2024 15:07

Hallo mmo,
mir ist im Nachgang zu Deiner Frage nach IBC vom Typ 31HA! noch etwas eingefallen. Du hast als Füllgut UN 1897 TETRACHLORETHYLEN erwähnt. Prüf doch vorsichtshalber noch mal die Beständigkeit von HDPE zu diesem Füllgut. Mir ist eigefallen, dass chlorierte Kohlenwasserstoffe und HDPE nicht unbedingt die ideale Verbindung sind, Der IBC-Hersteller müsste Euch dazu Auskunft geben können.
Die Gefahrgutzulassung sagt nicht immer etwas darüber aus, ob die Verpackung wirklich geeignet ist. Säuren dürfte man nach Gefahrgutrecht auch in Stahlfässer abfüllen, aber es ist nicht wirklich sinnvoll.
Viele Grüße
Thomas
Geschrieben von: DJSMP

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 03.04.2024 05:32

Die Prüfung der chemischen Verträglichkeit (z.B. 4.1.1.21 ADR) wird in der Praxis leider häufig außer Acht gelassen. Und leider musste ich auch feststellen, dass man bei einem großen deutschen IBC Hersteller (zumindest bei einem seiner Ableger) von dem Thema auch keine Ahnung hatte oder nicht antworten wollte.
Geschrieben von: tsteinhauser

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 03.04.2024 06:50

Das ist nicht ganz überraschend... Beim Blick in die UN Model Regulations (Orange Book) gibt es keine Verträglichkeitsprüfung a la ADR (Assimilierungsliste). Kapitel 4.1.1 endet dort bei 4.1.1.19. Das Kapitel 4.1.1.21 "Nachweis der chemischen Verträglichkeit..." gibt es nur im ADR.
Viele Grüße
Thomas
Geschrieben von: Claudi

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 03.04.2024 07:15

In den UN-Modellvorschriften steht aber immerhin in 4.1.3.1

Im Allgemeinen sagen die Verpackungsanweisungen nichts über die Verträglichkeit aus, weswegen der Verwender keine Verpackungen auswählen darf, ohne zu überprüfen, ob der Stoff mit dem gewählten Verpackungsmaterial verträglich ist (z. B. sind Glasgefäße für die meisten Fluoride ungeeignet).
Geschrieben von: M.A.T.

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 03.04.2024 15:09

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
... Und leider musste ich auch feststellen, dass man bei einem großen deutschen IBC Hersteller (zumindest bei einem seiner Ableger) von dem Thema auch keine Ahnung hatte oder nicht antworten wollte.


Hallo, DJSMP
in einem konkreten Fall war meine Erfahrung, daß ein Hersteller auf direkte Verträglichkeitsanfrage eines potentiellen Kunden recht schnell mit belegten Zahlen geantwortet hat. Die Antwortbereitschaft könnte vielleicht davon abhängen, wie wahrscheinlich ein Verkauf ist. Und das ganze hat wohl auch Konkurrenzaspekte, denke ich.

Ihrem ersten Satz kann ich - leider - nur beipflichten. Dasselbe sehe ich auch bei Verpackungskodierungen, wenn unhinterfragt die UN-Kodierung als Stoffeignung für alle von der VA betroffenen UNNR gesehen wird.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 11.04.2024 09:59

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
In den UN-Modellvorschriften steht aber immerhin in 4.1.3.1

Im Allgemeinen sagen die Verpackungsanweisungen nichts über die Verträglichkeit aus, weswegen der Verwender keine Verpackungen auswählen darf, ohne zu überprüfen, ob der Stoff mit dem gewählten Verpackungsmaterial verträglich ist (z. B. sind Glasgefäße für die meisten Fluoride ungeeignet).


Es steht auch in allen verkehrsträgerspezifischen Vorschriften bei den allgemeinen Verpackungsvorschriften drin. Nur das ADR hat das noch etwas tiefgründiger unterfüttert. Das bedeutet ja aber nicht, dass es sonst außer Acht gelassen werden kann.
Geschrieben von: DJSMP

Re: IBC03; IBC 31HZ1 a) = IBC 31HA1 - 11.04.2024 10:08

Ursprünglich geschrieben von: tsteinhauser
Das ist nicht ganz überraschend... Beim Blick in die UN Model Regulations (Orange Book) gibt es keine Verträglichkeitsprüfung a la ADR (Assimilierungsliste). Kapitel 4.1.1 endet dort bei 4.1.1.19. Das Kapitel 4.1.1.21 "Nachweis der chemischen Verträglichkeit..." gibt es nur im ADR.
Viele Grüße
Thomas


Das Thema ist in 4.1.1.2 der UN Modellvorschriften, wie auch im IMDG-Code und in 5.0.2.6 der IATA-DGR für mich auch ausreichend gewürdigt, auch wenn das Feintuning des ADR fehlt. Nur bedeutet es eben für den Verpacker etwas Aufwand, der sich nicht mal eben im Lager oder vorgestern beim Meeting umsetzen lässt. Und deshalb wird das gern überlesen oder ignoriert. Das ist doch viel zu viel Aufwand! :-)

Noch ein Hinweis für Deutschland: 4.1.1.21 ADR ist mehr oder weniger gleich in die BAM-GGR 004 aufgenommen worden. Nach Wertung der BAM wird das Aussimilierungsverfahren "als gleichwertiges alternatives Verfahren zum Nachweis der chemischen Verträglichkeit für Gefahrgutverpackungen (einschließlich IBC) aus Polyethylen anerkannt." Ich habe die Aussage erhalten, dass diese Aussage in Deutschland für alle Verkehrsträger Anwendung findet.
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