Geschrieben von: smouf
Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batterien - 08.05.2024 10:52
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir nehmen im Laufe des Jahres ein neues Batteriemodul in unser Sortiment auf (UN3480 Lithium-Ionen-Batterien, Gewicht 30 kg je Modul, 3,3 kWh je Modul).
Diese sind jeweils in einer UN-Zugelassenen Kartonage verpackt. Das besondere ist hierbei: Die Kartonagen sind nicht mit Klebeband verschlossen, sondern jeweils 4-fach mit Kunststoffband gebändert.
Unser Problem ist nun folgendes: Angenommen wir versenden ein Modul (in OVP auf Europalette gesichert). Der Kunde erhält die Lieferung und packt das Modul aus. Anschließend möchte/muss er uns dieses Modul wieder zurücksenden (z.B. weil falsch bestellt, falsche Ware geliefert oder ähnliches).
Müsste er die Kartonage ebenfalls wieder 4-fach bändern, oder würde es reichen, die Kartonage mit entsprechendem Klebeband zu verschließen und auf Palette zu verzurren?
Mir ist nicht klar, ob die 4-fach-Bänderung teil der UN-Verpackungszulassung ist und sie nur mit dieser versendet werden darf, oder nicht. Ich habe dies beim Hersteller bereits angefragt, allerdings keine bzw. eine sehr schwammige Antwort erhalten.
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt verständlich wiedergegeben.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß
Smouf
folgender Sachverhalt:
Wir nehmen im Laufe des Jahres ein neues Batteriemodul in unser Sortiment auf (UN3480 Lithium-Ionen-Batterien, Gewicht 30 kg je Modul, 3,3 kWh je Modul).
Diese sind jeweils in einer UN-Zugelassenen Kartonage verpackt. Das besondere ist hierbei: Die Kartonagen sind nicht mit Klebeband verschlossen, sondern jeweils 4-fach mit Kunststoffband gebändert.
Unser Problem ist nun folgendes: Angenommen wir versenden ein Modul (in OVP auf Europalette gesichert). Der Kunde erhält die Lieferung und packt das Modul aus. Anschließend möchte/muss er uns dieses Modul wieder zurücksenden (z.B. weil falsch bestellt, falsche Ware geliefert oder ähnliches).
Müsste er die Kartonage ebenfalls wieder 4-fach bändern, oder würde es reichen, die Kartonage mit entsprechendem Klebeband zu verschließen und auf Palette zu verzurren?
Mir ist nicht klar, ob die 4-fach-Bänderung teil der UN-Verpackungszulassung ist und sie nur mit dieser versendet werden darf, oder nicht. Ich habe dies beim Hersteller bereits angefragt, allerdings keine bzw. eine sehr schwammige Antwort erhalten.
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt verständlich wiedergegeben.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß
Smouf