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Laden von Lithium Ionen Akkus

Geschrieben von: Rouven

Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 08:17

Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage, wir benutzen bei uns in der Logistik Lithium Ionen Akkus bei den Mobilen Scanner zur Unterstützung des Lagerverwaltungssystems.
Bis vor einem Jahr hatten wir "normale" Akkus und haben aufgrund der nicht mehr möglichen Nachlieferung auf Lithium Ionen Akkus umstellen müssen.

Gestern hatte ich ein Gespräch mit unserem FaSi der die GewAufsA an einem Standort hatte und die folgenden Punkt beanstandet hat.
Aussage der GewAufs "Die Akkus müssen während des Ladevorganges in einem separaten Schrank zum laden."

Ich habe mich durch einige Berichte und Fachtexte gelesen aber keine explizierte Anforderung für so einen Schrank gefunden.
Es gibt Anbieter die so etwas anbieten, aber ich muss mich irgendwo rechtfertig wieso wegen 4 Scannern so ein Schrank angeschafft werden muss,
und möchte folglich diese Investition umgehen.

Ort des Ladevorganges:
Der Raum in dem sie geladen werden ist ein Büro (konstant 15 - 22 Grad)
die Akkus stehen auf einer Platte zur Abschirmung im Brandfall
und Brandlasten sind keine in der direkten Nähe.
Der Raum hat eine Sprinkleranlage und ist an eine BMZ angeschlossen.

Hatte jemand von euch schon diesen Fall?
Ich wüsste nicht welche Verordnung hier greift oder ob eine TRGS hier Anwendung finden.

Danke euch, Viele Grüße Rouven
Geschrieben von: Claudi

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 09:23

Hallo,

es gibt keine TRGS oder kein Gesetz, keine Verordnung zur Lagerung oder zum Laden von Lithiumbatterien.

Macht eine Gefährdungsbeurteilung dieser Tätigkeit und dann legt darin fest, wie gefährlich das Laden ist (was kann passieren, wie schlimm sind die Folgen, wie wahrscheinlich ist das...), legt ggf. Schutzmaßnahmen fest, mit denen ihr ein ggf. zu hohes Risiko auf vertretbares Maß senkt, dokumentieren, umsetzen, regelmäßig prüfen.

Das wird dann eure Grundlage, auf die ihr auf die GewAufsA verweist, fertig.

Orientierung: VdS-Merkblatt https://shop.vds.de/publikation/vds-3103, Versicherung (Feuer~) hinzuziehen, Herstellerunterlagen zu den Batterien/ Geräten, Batteriegröße (Wh), Prüfung der Geräte/ Ladegeräte/ elektr. Anlagen, Verfahren zum Erkennen von Beschädigungen/ Fehlfunktion, ggf. feuerfeste Unterlage, Laden nur wenn Personen vor Ort die Fehlfunktionen bemerken + Verfahren bei Fehlfunktion, ...
Geschrieben von: Michael

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 09:34

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Hallo,

es gibt keine TRGS oder kein Gesetz, keine Verordnung zur Lagerung oder zum Laden von Lithiumbatterien.



Das möchte ich gerne etwas relativieren. Die neue TRGS510 erwähnt diese schon als zu berücksichtigende zusätzliche Gefährdung in der Lagerung. Ferner stuft das Umweltministerium sie als WGK 3 ein.

Auch wenn ich davon ausgehe, dass in dem beschriebenen Bereich hochwertige Akkus und Ladegeräte verwendet werden, bleibt das Laden der gefährlichste Vorgang im Umgang mit den Batterien.
Wenn Claudis vorgehen gewählt werden sollte, würde ich das vorsichtshalber mit dem Versicherer abstimmen. Das VdS-Merkblatt beschäftigt sich lediglich mit der reinen Lagerung.

Für 4 Geräte sind die angebotenen Schränke sicher sehr kostenintensiv. Alternativ wäre der Blick in die Modellbau-Szene zu empfehlen, diese haben die Gefahr beim Laden ihrer Akkus erkannt und hier gibt es vielleicht eine passende, kleinere Lösung.
Geschrieben von: Claudi

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 09:45

Ja, in der TRGS 510 steht "Hinweise für eine mögliche Gefährdungserhöhung gemäß Absatz 1 können sich z.B. ergeben aus den produktspezifischen Gefährdungen, wie z.B. Gefährdung durch Zündquellen aufgrund eines Kurzschlusses in Zusammenhang mit Lithiumbatterien." Mehr nicht, also keine konkreten Vorgaben.

Allgemein ergibt sich doch sowieso aus ArbSchG, DGUV-Vorschriften oder vielleicht aus TRGS 510 (ist das Laden und Benutzen ein Lagern?), dass man eine GBU machen muss und das habe ich beschrieben + Verweis auf Versicherer.

Laden wir eigentlich demnächst unsere (dienstlichen) Mobiltelefone auch in einem speziellen Schränkchen? Die Batterien im Modellbau könnten größer (Wh?) und ggf. gefährlicher (selbst aus Zellen, Einzelbatterien zusammengebastelt nach Bedarf) sein als die bei den Handscannern (deswegen GBU und daraus Maßnahmen ableiten, wenn man sich über die Gefährlichkeit im Klaren ist).

"Ferner stuft das Umweltministerium sie als WGK 3 ein." <-- gibt es dafür eine Quelle?

Edit:

Bzgl. der WGK 3: https://www.bmuv.de/faqs/anlagensicherheit

Antwort auf
Für die Anwendung der AwSV ist die Frage, ob es sich chemikalienrechtlich um Erzeugnisse handelt oder nicht, nicht entscheidend. Maßgebend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von Paragraf 62 Absatz 3 WHG bzw. Paragraf 2 Absatz 2 AwSV in einer Anlage umgegangen wird. Ist dies der Fall und wird mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen Stoffe und Gemische gehören (Vergleich Paragraf 2 Absatz 3 und 4 AwSV) umgegangen, ist die AwSV zu beachten. Das Chemikalienrecht macht keine Vorgabe für das Wasserrecht. Ob das betrachtete Objekt selbst als wassergefährdender Stoff anzusehen ist, oder ob in ihm mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (zum Beispiel bei einem Hydraulikaggregat), ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der AwSV ebenfalls unerheblich.


Ob daran jemand glaubhaft herleitet, dass Li-Batterien eine Anlage ist oder dass in ihr mit WGK-Stoffen "umgegangen" wird? WGK-Eigenschaften der enthaltenen Chemikalien dürften das geringste Problem sein, wenn diese freigesetzt werden...
Geschrieben von: Michael

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 12:40

Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Ob daran jemand glaubhaft herleitet, dass Li-Batterien eine Anlage ist oder dass in ihr mit WGK-Stoffen "umgegangen" wird? WGK-Eigenschaften der enthaltenen Chemikalien dürften das geringste Problem sein, wenn diese freigesetzt werden...


Genau die von Dir zitierte Antwort des BMU schließt die Li-Bats nicht aus der Betrachtung für die AwSV aus. Wenn man dann auf den Inhalt (Gemisch) schaut, wird man wesentliche Elemente mit WGK3 finden, die die Batterie in Gänze zu dieser Einstufung führt.

Nicht die Batterie ist eine Anlage, das Gebäude wo diese lagern (und wir sind abwichen von der Frage 4 Batterien zu laden) stellt den Begriff der Anlage dar. Grade die Produkte die bei einem evtrl. Brand frei gesetzt werden spielen dann für die AwSV und die Rückhaltung von Löschwasser eine Rolle. Dabei entsteht nämlich z.B. Flusssäure.

Letzteres wäre dann wieder für die Gefährdungsanalyse für das Laden in einem Aufenthaltsraum/Büro interessant. Hat das Büro nur einen Ausgang und befindet sich daneben eine brennende Li-Bat mit den entsprechenden Ausgasungen haben wir schon fast eine tödliche Falle. Die Feuerwehr würde sich nur mit Umluft unabhängigen Atemgerät nähern.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 12:57

Ursprünglich geschrieben von: Michael
Ferner stuft das Umweltministerium sie als WGK 3 ein.


Hallo, das zuständige UBA hat in seiner aktuellen Datenbank 8 Lithiumverbindungen der WGK 3. Keiner dieser Einträge gibt m.E. einen Hinweis, daß Lithiumbatterien betroffen seien. Einen Eintrag zu Liba selbst gibt es nicht. Der § 1(4) des AwSV bietet ohnehin die Möglichkeit des Unerheblichkeitsausschlusses. Aus den Definitionen in § 2 und WHG § 62 kann ich nicht entnehmen, daß Liba als Stoff oder Gemisch zu definieren seien. Wenn das Ministerium auf seinen F/A-Seiten eine Meinung vertritt, die nicht in verkündeten Rechtsvorschriften oder einem dazu ergangenen Urteil steht, ist dies m. E. lediglich eine Meinungsäußerung, nicht aber eine verbindliche - und sachlich sehr fragwürdige - Interpretation. Rein sachlich betrachtet tritt nämlich das theoretische Wassergefährdungspotential der Liba hinter der Brandgefährdung um mehrere Größenordnungen zurück, vor allem, wenn man die Mengengehalte der vom Frager genannten Geräte berücksichtigt. Das genannte Hydraulikaggregat ist für einen Vergleich m. E wenig geeignet, weil daraus tatsächlich nach Öffnen eines Verschlusses wassergefährdende Stoffe auslaufen können. Bei den genannten Geräten gibt es keinen solchen Verschluß, und die Lithiumverbindungen sind auch nicht ein einer Form vorliegend, die leicht herausläuft.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 13:21

Nach Aussage des UBA werden genau diese Verbindungen als Gemisch in der Batterie angesehen und daher seien sie als WGK3 einzustufen. Es soll ja auch einen Ansatz geben, in der GefStoffV ähnlich zu verfahren und die Batterie quasi als ortsbeweglichen Behälter mit einem gefährlichen Gemisch anzusehen.

Ich habe diesbezüglich auch eine klare Mail des UBA vorliegen, kann ich hier aber nicht veröffentlichen. Generell erzeugt diese Aussage natürlich mehr Fragen als Antworten, grade was eine entsprechende Berechnung für die Rückhaltemengen und Genehmigungen angeht. Eine konsequente Anwendung dieser Haltung würde wohl für einen Logistiker bedeuten, nur noch Anlagen für die Lagerung von WGK3 vorhalten zu müssen oder wie soll man die Knopfzelle/LiBat in einem Spielzeug anrechnen?

Es wird Zeit, dass die Verbände hier klare Aussagen fordern.

Auch den Hydraulikzylinder kann ich nicht wirklich nachvollziehen, sind in der Regel die Leitungen ja fest verschraubt. In Konsequenz sprechen wir dann auch von nicht entleerten Motoren oder fangen an darüber zu philosophieren ob die Sahne in der UN1950 wirklich ein Lebensmittel ist oder erst durch den Sprühvorgang dazu wird.
Geschrieben von: Claudi

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 23.02.2022 15:09

Die Frage bzgl. Sahne, Lebensmittel und UN1950 stellt sich nicht, da bei der Lebensmittelfreistellung selbige in Spraydosen ausdrücklich ausgenommen sind, also Gefahrgut bleiben -Sprühsahne, Backtrennspray, Sprühkäse und was es da sonst noch geben mag...

Emails vom UBA sind halt auch nicht rechtsverbindlich und solange Batterien ein Erzeugnis sind, sind sie kein "ortsbeweglicher Behälter mit gefährlichem Gemisch". Sonst müssten schließlich auch nach CLP mit Gefahrstoffetikett versehen werden...

Man möge sich beim UBA doch bitte erstmal mit Fachleuten abstimmen und dann was offizielles rausgeben. Bis dahin werde ich niemanden darauf hinweisen, Batterien wie WGK 3 zu lagern.
Geschrieben von: Rouven

Re: Laden von Lithium Ionen Akkus - 13.04.2022 05:36

Guten Morgen zusammen,

danke für die hilfreichen Antworten.

Nachdem der Schrank und alle anderen Möglichkeiten zu "teuer" waren,
haben wir uns für mehr Wechselakkus entschieden, welche unter Tags und unter Aufsicht geladen werden.

Mit dieser Lösung war dann das GewAufsA auch zufriedengestellt.

Viele Grüße Rouven
Geschrieben von: M.A.T.

Lagern / Laden E-Bikes - 23.06.2022 10:39

und was in Wohngebäuden dabei für Probleme auftreten. Interessant die Bestrebung, das unbeaufsichtigte (nächtliche) Laden und das Laden in Sozialwohnungen zu verbieten.
https://uk.yahoo.com/news/firefighters-warn-rise-fires-caused-153104617.html
M.A.T.
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