Geschrieben von: 11010100112
Verhalten bei Chemikalienaustritt - 08.10.2025 13:05
Hallo in die Runde,
ich bereite gerade eine Schulung gemäß ADR 1.3 vor. Hier möchte ich ganz am Ende auf die Worst-Case-Szenarien eingehen, indem ich kurz und bündig einen Handlungsfaden darlege, wie im Falle von welcher Gefährdung einem Gefahrgutaustritt begegnet werden soll. Natürlich wird im Einzelfall entschieden, der je nach Gefahrgut/Ort/beteiligten Personen unterschiedlich ist. Aber allgemein habe ich bisher folgendes erwähnt:
Generell gilt:
- Auf Selbstschutz achten
- Kollegen informieren
- Unfallstelle absichern
- Laborleiter / Gb informieren
Verhalten je nach Substanzen:
Gase:
- Falls möglich Ventile schließen
- Unfallstelle verlassen
- 0112 anrufen, falls Gasstrom nicht alleine beendet werden kann
Flüssigkeiten:
- ggf. vorsichtig verdünnen
- Rotisorb/Vermiculit zum Aufsaugen verwenden
- Entsorgung in geeignetem Behälter mit UN-Codierung
Feststoffe:
- ggf. vorsichtig verdünnen
- mit Kehrschaufel aufnehmen
- Entsorgung in geeignetem Behälter mit UN-Codierung
Zusätzlich bei besonderen Gefahren:
Inhalative Gefährdung:
- Beratung durch Atemschutzkoordinator für geeignete PSA vor Aufnahme der Tätigkeiten
Säuren/Basen:
- zunächst Neutralisation mit [...]
Freisetzung in einem Abfall-Gefahrstoffcontainer:
- Gefahrstoff in Auffangwanne sammeln lassen
- Container bei inhalativer Gefährdung verlassen
- Räumung nach Rücksprache mit Gb / Technik
Havarie:
- alles, was selbst nicht sicher beseitigt werden kann: 112 anrufen
Falls es lediglich detailierter werden sollte, übersteigt es ggf. den Rahmen, da dies ja ohnehin von der tatsächlichen Situation abhängt und dann im Einzel-/Ernstfall geregelt wird.
Aber gibt es sonst noch Dinge, die ihr anpassen würdet oder die ich vergessen habe?
Viele Grüße!
ich bereite gerade eine Schulung gemäß ADR 1.3 vor. Hier möchte ich ganz am Ende auf die Worst-Case-Szenarien eingehen, indem ich kurz und bündig einen Handlungsfaden darlege, wie im Falle von welcher Gefährdung einem Gefahrgutaustritt begegnet werden soll. Natürlich wird im Einzelfall entschieden, der je nach Gefahrgut/Ort/beteiligten Personen unterschiedlich ist. Aber allgemein habe ich bisher folgendes erwähnt:
Generell gilt:
- Auf Selbstschutz achten
- Kollegen informieren
- Unfallstelle absichern
- Laborleiter / Gb informieren
Verhalten je nach Substanzen:
Gase:
- Falls möglich Ventile schließen
- Unfallstelle verlassen
- 0112 anrufen, falls Gasstrom nicht alleine beendet werden kann
Flüssigkeiten:
- ggf. vorsichtig verdünnen
- Rotisorb/Vermiculit zum Aufsaugen verwenden
- Entsorgung in geeignetem Behälter mit UN-Codierung
Feststoffe:
- ggf. vorsichtig verdünnen
- mit Kehrschaufel aufnehmen
- Entsorgung in geeignetem Behälter mit UN-Codierung
Zusätzlich bei besonderen Gefahren:
Inhalative Gefährdung:
- Beratung durch Atemschutzkoordinator für geeignete PSA vor Aufnahme der Tätigkeiten
Säuren/Basen:
- zunächst Neutralisation mit [...]
Freisetzung in einem Abfall-Gefahrstoffcontainer:
- Gefahrstoff in Auffangwanne sammeln lassen
- Container bei inhalativer Gefährdung verlassen
- Räumung nach Rücksprache mit Gb / Technik
Havarie:
- alles, was selbst nicht sicher beseitigt werden kann: 112 anrufen
Falls es lediglich detailierter werden sollte, übersteigt es ggf. den Rahmen, da dies ja ohnehin von der tatsächlichen Situation abhängt und dann im Einzel-/Ernstfall geregelt wird.
Aber gibt es sonst noch Dinge, die ihr anpassen würdet oder die ich vergessen habe?
Viele Grüße!