Geschrieben von: ureaner
Unfallmerkblätter - 09.01.2008 14:32
Ein gesundes und unfallfreies 2008,
Das Jahr fängt an und schon kommt das jahr 2009 mit seinen Änderungen im ADR auf uns zu. Ich denke, eine wichtige Änderung wird der Wegfall der Unfallmerkblätter in der jetzigen Form sein. Leider habe ich keine Ahnung wie die Änderung aussehen wird. Wer hat mehr "Ahnung" als ich?
Alle Bücher dieser Welt
Bringen dir kein Glück,
Doch sie weisen dich geheim
in dich selbst zurück.
......
Hermann Hesse
Geschrieben von: TDamm
Re: Unfallmerkblätter - 09.01.2008 15:33
Hallo,
es soll ein einheitliches Merkblatt aus 4 Seiten für alle Klassen sein.
Mit fründlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Vera Hiltmann
Re: Unfallmerkblätter - 10.01.2008 15:31
Hallo ureaner,
ich habe Ihnen mal meine Unterlagen über das neue Merkblatt in den Anhang eingestellt. Leider ist es nur in Englisch, aber vielleicht hilft es ja.
Freundliche Grüße
Vera Hiltmann
Geschrieben von: Gerald
Re: Unfallmerkblätter - 14.01.2008 16:46
Hallo,
also meinen Informationen nach soll die Fahreranweisung vier Seiten beinhalten:
1. Seite Allgemeine Angaben
2.und 3.Seite Informationen zu den Gefahrklassen (wie das ehemalig Sammelunfallmerkblatt)
4. Seite mitzuführende Schutzausrüstung
Der Beförderer ist für die Bereitstellung dieser Fahreranweisung verantwortlich, sie richtet sich an den Fahrer und soll in der Sprache sein, welche der Fahrer lesen und verstehen kann.
Gruss Gerald
Geschrieben von: AvDeventer
Re: Unfallmerkblätter - 06.02.2008 23:04
Hallo Gerald,
heisst das denn dann, dass die anderen Sprachen (Ursprungsland, Transitländer, Zielland) nicht mehr erforderlich sind??
Dashabe ich bisher anders verstanden, aber ich lasse mich da gerne belehren.
Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer
Geschrieben von: Gerald
Re: Unfallmerkblätter - 07.02.2008 17:03
Hallo A.v.Deventer,
die vierseitige Fahreranweisung (vormals schriftliche Weisung) richten sich nur noch an den Fahrer und sind vom Beförderer bereitzustellen.
Einen längeren Artikel findest Du in der "Gefährlichen Ladung" Heft 06/2007 auf der Seite 31 bis 33.
Ich habe auch schon Versucht an eine deutschsprachige Ausgabe dieser neuen Fahreranweisung zu kommen, hat aber leider bis jetzt noch nicht geklappt.
Das Einzige was ich erreicht habe,
auf der Seite 1:
sind allgemeine Angaben
auf Seite 2 und 3:
ähnlich dem ehemligen Sammelunfallmerkblatt
auf Seite 4:
die mitzuführend zusätzliche Ausrüstung gemäß den einzelnen Klassen.
Mehr kann ich zur Zeit auch nicht sagen.
Gruss Gerald
Geschrieben von: TDamm
Re: Unfallmerkblätter - 10.02.2008 15:03
Hallo Gefahrgutexperten,
bei einer Prüfungsfrage zur ADR Fahrer Fortbildung bin ich gestern auf folgendes Problem gestoßen
Laut gültigem ADR kann der Fahrer aus der schriftlichen Weisung u.a. entnehmen, ob ein Stoff wassergefährdend ist. Wenn nun die schriftlichen Weisungen ab 2009 nur noch aus einem Blatt bestehen, dürfte diese Information wohl den Bach runter gehen. Woher bekommt der Fahrer ab 2009 diese Info? Wie war das damals als Deutschland noch das Sammelunfallmerkblatt zugelassen hatte?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Gandalf
Re: Unfallmerkblätter - 11.02.2008 07:04
Hallo TDamm,
Laut gültigem ADR kann der Fahrer aus der schriftlichen Weisung u.a. entnehmen, ob ein Stoff wassergefährdend ist.
Da die WGK eine rein deutsche Angelegenheit ist, kann ich mir nicht vorstellen dass sich das aus dem ADR ergibt. Könnte höchstens ein zusätzliche Info sein. Gibt es eine Fundstelle dazu?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: TDamm
Re: Unfallmerkblätter - 11.02.2008 08:30
Hallo Gandalf,
wie gesagt, mir ist das bei einer Fortbildungsprüfungsfrage (FB 8, Frage 10) aufgefallen, eine direkte Pflicht zur Angabe, ob ein Stoff wassergefährdend ist oder nicht, kann ich aus UA 5.4.3.1b ADR auch nicht entnehmen, da das Problem eigentlich kein Thema des ADR ist. Allerdings enthält die RSE in der Anlage 13 ein Muster der schriftlichen Weisung für Methanol, in welcher auf die Gefahr „wassergefährdend“ hingewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: ureaner
Re: Unfallmerkblätter - 11.02.2008 10:20
hallo an alle
ab 2009 wird zusätzlich zur Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe der Gefahrzettel "fish and tree" (keine Ahnung welche Nummer dieser gefahrzettel haben wird) gefordert; ich denke, das ist eine zusätzliche Information, die nicht den B a c h <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />'runtergeht.
mfg
guggst du hier
http://www.umweltbundesamt.de/
Geschrieben von: Gitta Krämer
Re: Unfallmerkblätter - 11.02.2008 11:12
Hallo ureaner,
der Gefahrzettel "toter Fisch-toter Baum" soll aus dem GHS kommen und nach meiner letzten Info erst mal keine Nummer bekommen. Aber dieser Zettel bezieht sich auf Gefahrstoffinformationen und ist an das Vorhandensein eines Stoffes oder Konzentrationen gebunden. Mit der Wassergefährdungsklasse (WGK) hat das nur bedingt etwas zu tun. Denn schon jetzt unterliegen in Deutschland alle Stoffe oder Zubereitungen einer WGK, sind aber nach Gefahrstoffrecht nicht unbedingt zu kennzeichnen. Fand ich schon immer schade, da es ja ein Verkehrsschild gibt, was sich auf die Wassergefährdung bezieht und der Fahrer eigentlich kein offizielles Papier hat, woraus er diese Information beziehen kann, außer dem Sicherheitsdatenblatt. Und das gibt man dem Transport selten mit.
Aus dem ADR heraus gibt es meines Wissens keinen Paragraphen, der die Info der WGK vorsieht.
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer