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Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes

Geschrieben von: Pabst aus Bayern

Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 17.01.2008 10:17

Servus alle zusammen,
wie muss der Tunnelschränkungscode korrekt in den Beförderungspapieren angegeben werden?
In Klammer wie im ADR oder ohne?

UN 3295
(D1E) oder
D1E

Danke für Eure Hilfe
Dieter
Geschrieben von: Susann Miller

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 17.01.2008 11:20

Hallo,

bis jetzt (Stand: ADR 2007) ist es nicht erforderlich die Tunnelbeschränkungscodes in den Beförderungspapieren anzugeben, aber was nicht ist, kann ja noch werden ;-)

Viele Grüße
Susann Miller
Geschrieben von: Pabst aus Bayern

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 17.01.2008 11:53

Hallo,
soviel ich weiss soll es ab 2009 angegeben werden.
Nun wollen wir unsere EDV schon einmal dafür fit machen.

viele Grüsse
Dieter Pabst
Geschrieben von: ureaner

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 17.01.2008 12:03

Hallo Pabst (einer reicht doch),
Info.veranstaltung des VCI wurden die Änderungen ADR 2009 vorgestellt:
Unter 5.4.1.1.1 ADR 2009 wird die Verfahrensweise "Tunnelcode" festgelegt.
http://www.vci.de/template_downloads/tmp_VCIInternet/02Hartmann~DokNr~118736~p~101.pdf
mfg
Geschrieben von: Pabst aus Bayern

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 17.01.2008 13:22

... also in Klammern.

Danke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

... einer reicht zwar, aber so als stille Reserve ... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Geschrieben von: Mark

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 18.01.2008 14:20

Hallo,

die Angabe soll jedoch nur erforderlich sein, wenn die Fahrstrecke auch durch einen Tunnel führt oder es nicht bekannt ist, ob ein Tunnel durchfahren wird.

Außerdem soll die 1 zwischen den Codierungen für Tankwagen und Stückgut in ein "/" geändert werden

also jetzt D1E (ADR 2007)

wird zu D/E (ADR 2009)

... ist ja auch einleuchtender.

Grüße Mark
Geschrieben von: TDamm

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 18.01.2008 15:08

Hallo Mark,

auch ich habe gehört, dass die Angabe nur erforderlich sein, wenn die Fahrstrecke auch durch einen Tunnel führt oder es nicht bekannt ist, ob ein Tunnel durchfahren wird.

Aber das dürfte doch nur auf einer Insel ohne Tunnel möglich sein. Denn woher soll der Absender!!! wissen, wo letztendlich der Fahrer lang fahren wird, wenn er seine Freundin besucht.

Gruß
Thomas Damm

Geschrieben von: Mark

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 20.01.2008 13:56

Hallo Thomas,

für Thüringen kann ich das verstehen, das kommt ja ein Tunnel nach dem anderen.

Bei uns in Niedersachsen gibt es nicht so viele Tunnel. Der nächste Tunnel ist mehr als 100 km entfernt. Bei regionalen Fahrten dürfte der Fahrer nicht einmal in die Nähe eines Tunnels kommen. Mal eben einen Abstecher zur 100 km weit entfernten Freundin, soll der Fahrer mal erklären.

Für die Standarttransporte sehe ich da auch weniger das Problem drin, die Tunnelcode sind in der EDV hinterlegt und können ohne weiteres mit abgedruckt werden.

Wir haben da eine Spezialtruppe, Chemiker mit Führerschein für LKW. Die Verpacken vor Ort beim Kunden Spezialchemikalien als Abfall. Der Abfall wird vor Ort vom Chemiker klassifiziert und das Beförderungspapier geschrieben, soll der noch zusätzlich den Tunnelcode raussuchen, das wäre ein erheblicher Mehraufwand. Dieser Aufwand ist in 95 % der Fälle gar nicht erforderlich, weil Weit und Breit kein Tunnel in Sicht ist. Außerdem weiß er ja, wo er lang fahren will.

Außerdem sehe ich die Regelung ganz locker: Wenn im Beförderungspapier kein Tunnelcode angegeben ist, das ist faktisch jeder Tunnel gesperrt.

Grüße

Mark
Geschrieben von: ureaner

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 21.01.2008 13:11

Hallo Mark, Hallo Forum,
ich möchte zwei Bemerkungen machen:
1. Tunnelbeschränkungscode (E) hat die Konsequenz: Durchfahrt für alle Gefahrgüter verboten. Durchfahrt für alle Tunnel gestattet (-) siehe 8.6.4 ADR 2007
2. Welche Tunnel sind für welche Gefahrgüter gesperrt? Ob das die Länder noch bis 2009 auf die Reihe bekommen? war schon mal Thema im Forum - Anfang 2007 - .
mfg
Geschrieben von: Gerald

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 26.01.2008 17:08

Hallo Pabst aus Bayern,
gehe im Bezug mit den Tunnelbeschränkungscodes auf die Bremse. Da die neue Tunnelreglung seit dem ADR 2007 zwar in Kraft ist, es gibt aber noch die Übergangslösung bis zum 31.12.2009. Ich wollte in der Ausbildung auch schon etwas genauer auf das Problem eingehen, leider musste ich gestern erfahren, das es noch zu Änderung in Abschnitt 8.6.4. und in der Zuordnung der Tunnelbeschränkungscode in Kapitel 3.1 kommen wird. Die endgültige Entscheidung soll auf der WP15-Tagung im Mai fallen.
Und so müssen wir wohl auf den Gesetzestext Ende des Jahres warten, was wiedermal gut für die Ausbildung ist, da der ADR Schein 5 Jahre gilt.

Gruss Gerald
Geschrieben von: Erwin Sigrist

Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes - 28.01.2008 08:52

Hallo Zusammen

Die Tunnelbestimmungen müssen spätestens zum 1.1.2010 umgesetzt werden. Gemäss mündlichen Aussagen der zuständigen Behörden (BMVBS-DE, ASTRA-CH, BMVIT-AT) wird die Umsetzung in Deutschland, Österreich und der Schweiz erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt, also zum 1.1.2010 erfolgen. Es ist richtig und wichtig sich heute schon Gedanken über die Umsetzung zu machen. Gleichzeitig wird die Industrie von den Behörden noch ein wenig im Unklaren gelassen. Das Thema muss daher sorgfältlig weiterverfolgt werden. Denn die Umsetzung dürfte nicht ganz einfach werden. Die korrekte Angabe der Tunnelcodes in den Begleitdokumenten dürfte dann noch das kleinste Problem sein... Also: Holzauge bleib wachsam!

Viele Grüsse an alle aus Zürich
Erwin Sigrist
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