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ADR 2009
Geschrieben von: Gandalf
ADR 2009 - 29.08.2008 10:25
Hallo zusammen,
ich gerade so ein Schriftwerk zu den Änderungen ADR 2009 durchgesehen und dazu einige Fragen:
1. Wenn ich 5.3.6.1 richtig verstehe müssen bei umweltgefährdenden Stoffen in loser Schüttung Placards wie Symbol nach 5.2.1.8.3 am Fahrzeug angebracht werden oder? (Spätestens nach Ablauf der Ü-Frist)
2. Kap. 3.5: Sehe ich das richtig, dass sich die freigestellten Mengen drastisch reduzieren (30 g) ? Oder ist das ein Schreibfehler in meinem Schriftwerk?
3. Kann mir einer erklären welchen Sinn die Tunnelcodes haben, wenn ich die gem. 5.4.1.1.1 k nur angeben muss, wenn ich vorher weiß, dass Tunnel durchfahren werden? Alle die nix wissen fahren dann fröhlich weiter durch jeden Tunnel oder hab ich was nicht mitgekriegt?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Claudi
Re: ADR 2009 - 29.08.2008 11:23
Ich sage mal nur etwas zu 2. und 3.:
zu 2.:
Es wird ab 2009 eine neue Befreiungsmöglichkeit geben neben den Begrenzten Mengen (LQ) und der Freistellung nach 1.1.3.6. Diese freigestellten Mengen (unglückliche Begriffswahl!!) - im Englischen excepted quantities - kommen wohl aus der Luftfracht, haben aber auch dort nur eine recht geringe Bedeutung für die meisten Versender.
Ich halte diese aufgrund der Existenz der LQ auf der Straße für überflüssig, aber aufgrund der Harmonisierung musste das wohl sein (?).
zu 3.:
Andersrum wird ein Schuh daraus: ich darf auf die Angabe des Tunnelcodes verzichten, wenn sicher ist, dass kein Tunnel durchfahren wird. Im Zweifel (welcher Absender weiß schon, wo der Fahrer lang fährt?) würde ich den Tunnelcode immer eintragen.
Geschrieben von: Gandalf
Re: ADR 2009 - 29.08.2008 12:49
Hallo Claudi,
vielen Dank für deine Antwort.
zu 2: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hab das irgendwie übersehen, dass 3.5 neu ist und hatte das als "Neufassung" von 3.4 im Kopf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
zu 3: Ich sehe das auch so, dass im Zweifelsfalle angegeben werden sollte. Aber das hätte sich der Verordnungsgeber doch einfacher machen können als "Muss"-Regel. Schließlich braucht man das ja auch nur aus der Tabelle 3.2 abschreiben. Warum macht man es dem Anwender noch schwerer als es sowieso schon ist? Ich glaub das werd ich nie verstehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Gandalf
Re: ADR 2009 - 22.09.2008 06:00
Hallo zusammen,
nur für die die es interessiert. Nach Auskunft des BMVBS müssen künftig auch die Fahrzeuge für lose Schüttung (umweltgefährdender Stoffe) mit den Placards (Fisch und Baum) gekennzeichnet werden.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Gerald
Re: ADR 2009 - 22.09.2008 14:52
Hallo Gandalf,
um Deine 3. Frage zu beantworten, muss ich ersteinmal auf das ADR 2007 verweisen. In diesem wurde die neue Tunnelreglung eingeführt, aber leider hätte der Fahrer um den Tunnelbeschränkungscode zu erfahren, das ADR mitführen müssen, um bei Bedarf aus der Tabelle Kapitel 3 der Spalte 15 den Tunnelbeschränkungscode zu erfahren.
Mit Einführung der neuen Tunnelreglung werden alle Tunnel (bis zum 31.12.2009) mit einen neuen Verkehrzeichen mit der Tunnelkategorie versehen, die Einführung dieses Verkehszeichen für die BRD erfolgte 2006 auf Grundlage der Wiener Konvesion.
Die Beförder haben schon Anfang 2007 erklärt, wenn es keine Änderung im ADR 2009 zu diesem Thema gibt, dann schreiben Sie den Code freiwillig in das Beförderungspapier. Mir war schon klar warum, denn wenn der Fahrer die falsche Entscheidung trifft, und auf die Umleidungsstrecke fährt, dann ist dies mit höheren Kosten verbunden. Und somit macht die Aufnahme des Codes im Beförderungspapier nach ADR 2009 schon Sinn.
Auch solltest Du beachten, das man nach der alten Reglung immer in das nationale Recht der einzelnen Länder schauen musste, und bei einer Fahrt durch mehrer Länder mit verschiedenen Tunneln kann dies schon ein umfangreiches Nachschlagen nach sich ziehen.
Die lange Übergangszeit fand ich schon richtig, somit konnten noch Änderung vorgenommen werden.
Denn auch die Tunelbeschränkungscode haben sich noch einmal in Ihrer Schreibweise geändert, z.B. aus "D1E" wurde "D/E", da die alte Schreibweise für den Ein oder Anderen zu Verwechslung mit den Führerschklassen führen konnte.
Der Beförderer braucht seinem Fahrer nur eine Karte mit den Beziehungen der Tunnelkategorie zu den Tunnelbeschränkungscode mitgeben und der Fahrer wird die richtige Entscheidung treffen können.
Ich will ja nicht abstreiten, das es in einzelnen Ländern für bestimmte Tunnel noch Besonderheiten geben wird, aber diese halten sich bestimmt im Rahmen.
Mit freundlichen Grüssen aus Unterfranken
Gerald
Geschrieben von: Steffan
Re: ADR 2009 - 23.09.2008 07:42
Hallo Gerald,
gibt es den schon einen Atlas oder Karte für Deutschland, wo die Tunnenkategorien angegeben sind.
Steffan
Geschrieben von: Gandalf
Re: ADR 2009 - 23.09.2008 07:55
Hallo Gerald,
mir ist die Problematik schon klar. Deswegen verstehe ich ja nicht, warum man aus dem Tunnelcode keine Pflichtangabe im Beförderungspapier gemacht hat. Wieso diese Einschränkung "ist nur anzugeben, wenn vorher bekannt ist,dass Tunnel durchfahren werden". Wer weiß denn das vorher schon? Und was, wenn eine Umleitung gefahren werden muss? Diese Formulierung/Vorgabe ist doch wenig zielführend. Wir werden jedenfalls die Tunnelkategorie zwingend angeben. Und ich vermute viele Andere werden das auch so machen.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Gerald
Re: ADR 2009 - 23.09.2008 16:05
Hallo Steffan,
einen Atlas oder eine Karte gibt es noch nicht. Und die Länder lassen sich noch etwas Zeit mit der Kategorisierung, muss ja erst bis 31.12.2009 fertig sein !!!
Es soll in den verschiedenen Routenplanern einzug erhalten. Ich würde da aber etwas vorsichtig sein, sehen oder hören wir ja oft in den Nachrichten " .. Fahrer hat sich im Wald festgefahren oder ... Auto landete im Fluss".
Ist also besser die Fahrer führen Blatt (am Besten einlaminiert) mit einer Tabelle mit den Beziehungen der Tunnelkategorie zu den Tunnelbeschränkungscode mit.
Mit freundlichen Grüssen aus Unterfranken
Gerald
Geschrieben von: Claudi
Re: ADR 2009 - 26.09.2008 06:48
Ich meine auch, gehört zu haben, dass einige ADR-Staaten vermeldet haben, die Deadline 31.12.2009 zur Tunnelbewertung nicht einhalten zu können...
Übrigens ist der Tunnelcode quasi eine Muss-Regelung. Der Wortlaut in 5.4.1.1.1 k) wird lauten:
"...soweit zugeordnet, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15 angegebene Tunnelbeschränkungscode in Großbuchstaben
und in Klammern. Der Tunnelbeschränkungscode braucht im Beförderungspapier nicht angegeben zu werden,
wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher
Güter durchfahren wird."
Das heißt auf deutsch: Tunnelcode immer angeben, außer es ist sicher, dass kein Tunnel durchfahren wird. Es heißt nicht: lasst ihn weg, außer ihr wisst, dass der Fahrer durch einen Tunnel fährt.
Ich bin da auch für eine schwarz-weiß-Regelung und deswegen werde ich empfehlen, den Tunnelcode IMMER einzutragen. Es ist relativ wenig Aufwand und spart einem im Nachgang Kopfzerbrechen.
Geschrieben von: DJSMP
Re: ADR 2009 - 05.11.2008 13:14
Hat jemand die ungefähren Vorgaben für die Kategorisierung der Tunnel parat? Interessant wären vor allem folgende Fragen:
1. Ab wann ist ein Tunnel überhaupt ein Tunnel, der laut ADR zu kategorisieren ist? Also welche Länge muss der Tunnel haben, um ne Kategorie zu bekommen. Gehören lange Bauwerke / Brücken dazu? Man munkelt, dass der Tunnelzauber in Deutschland maximal 3-4 Tunnel überhaupt betrifft. Der Hamburger Elbtunnel wird sicherlich dabei sein, aber dann hört es bei meinem Verständnis für die Tunneleinstufung auch schon auf. Könnte mir maximal vorstellen, dass man sich erstmal auf alle Tunnel in Anlage 3 GGVSE stürzt, für die auch bisher schon Einschränkungen bestanden...
2. Welche Kriterien gelten bei den Einstufungen in Kategorien? Also warum wird ein Tunnel z.B. ein "D-Tunnel" und kein "C-Tunnel"? 1.9 ADR hält zwar für jede Kategorie eine Erklärung bereit (Explosion, Brand, Freiwerden von Giften) aber wie kann die Behörde abschätzen, ob nur durch Explosion eine Gefahr für den einzelnen Tunnel besteht oder auch z.B. Gefahr durch Gifte? Ich könnte mir Topografie, Fahrbahnbreiten, Rettungseinrichtungen, Verkehrsaufkommen als Kriterien vorstellen, aber eine Unterscheidung an Hand der Kategoriebeschreibungen erschließt sich mir nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hat jemand dazu Informationen? Es wäre ja z.B. sinnlos, wenn beispielsweise jeder Heizölhändler in Sachsen Tunnelcodes im Beförderungspapier stehen hat, wenn vielleicht nur im äußersten Norden und Süden Deutschlands die Tunnelgeschichte überhaupt zuschlagen würde.
Geschrieben von: ureaner
Re: ADR 2009 - 05.11.2008 14:47
Hallo DJSMP,
..so ganz auf die Schnelle, hier ein Link
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8794/...html?__nnn=true..und dann Seite 17 im pdf-Dokument "Beschlüsse 16./17.April........" aufschlagen
für heute habe ich Feierabend <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />, aber soviel weiß ich, auf der letzten Verkehrsministerkonferenz (Oktober)wurde darüber gesprochen.
mfg
Hallo DJSMP!
Ein [color:"red"]Tunnel[/color] ist ein Tunnel, siehe Verkehrszeichen 327.
Geschrieben von: TDamm
Re: ADR 2009 - 06.11.2008 10:03
Hallo DJSMP
Das Thema Tunnel ist nicht ganz so einfach und nicht auf den Norden beschränkt. Auch in Thüringen (A71) ist derzeit die Tunnelkette für die Beförderung von Gefahrgut im kennzeichnungspflichtigen Bereich gesperrt und muss somit mit Ablauf der Übergangsvorschrift mit einem Tunnelcode versehen sein. Die Länder arbeiten gemeinsam mit dem Bund an einer Möglichkeit, Tunnel zu Kategorisieren.
Auf alle Fälle würde ich auch den Sachsen, wegen der nähe zu Thüringen empfehlen, den Tunnelcode im Beförderungspapier anzugeben. Man weiß ja nie, wo insbesondere im Heizölgeschäft der nächste Kunde wohnt oder der Fahrer noch eine Freundin hat.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Claudi
Re: ADR 2009 - 07.11.2008 07:24
Huhu DJSMP <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />,
ich wäre der Einfachheit halber dafür, den Tunnelcode immer einzutragen (eventuell handschriftlich, bis die Heizölhändler ihre alten Lieferscheine aufgebraucht haben und dann bei Bestellung der neuen eindrucken lassen), dann kommt die Diskussion gar nicht erst auf, ob eingetragen werden muss oder nicht. Hauptsache, der Fahrer weiß, was diese Angabe ihm sagen soll.
Wie gesagt, es ist nicht verboten, den Tunnelcode anzugeben, auch wenn man keinen Tunnel durchfährt. Durch die Anordnung nach der Verpackungsgruppe wird auch die Reihenfolge des Gefahrgutdatensatzes nicht unterbrochen.
Grüße nach Sachsen und an deine Gefahrgut-Mitstreiter!
Geschrieben von: DJSMP
Re: ADR 2009 - 24.11.2008 14:59
Hallo zusammen,
danke erstmal für die Hinweise. Zitat:
"Die Verkehrsministerkonferenz nimmt die Zwischenberichte des Freistaats Thüringen zu Buchstabe a und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu Buchstabe b zur Kenntnis. Auf der Grundlage des jeweils dargestellten weiteren Vorgehens wird um erneute Berichterstattungen im Rahmen der Herbstsitzung der Verkehrsministerkonferenz 2008 gebeten."
Da ist man ja schon ganz schön voran gekommen ;-)
Bei sämtlichen Absender-Kunden, die wir als Gb beraten, wird der TBC im Beförderungspapier drin stehen. Da lasse ich gar nicht erst mit mir reden. Die Heizölhändler bilden da keine Ausnahme, zumal die neben Ihren Bondruckerkarten sowieso extra-Beförderungspapiere mit haben, die auch gleich noch die Additive beinhalten.
Diese Regelung mit der Freistellung des TBC-Eintrags ist in meinen Augen sowieso totaler Schwachfug, da der Absender, der in aller Regel das Beförderungspapier fertigt, nie und nimmer weiß, wo der Beförderer einmal entlang fahren wird bzw. der Disponent den Fahrer eines Jahres lang schicken wird. Nehmen wir nur mal das Beispiel eines europäischen Sammelgut-Netzwerks. Die Regelung ist mal wieder komplett an der Praxis vorbei.
Soweit so gut. Die Infos waren nur als Hintergrund für mich gedacht, um das Ganze zu verstehen und die Sache gegenüber anderen Absender, die nicht so einen guten Gb haben wie wir das sind, begründen zu können. Außerdem will man ja auch mal in der Fahrerschulung glänzen können <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
@Kay Schmauder
Diese Einstufung würde logisch klingen. Aus Behördenkreisen weiß ich aber, dass das zu einfach wäre. Abgesehen davon, dass das neue Verkehrszeichen von 2006 noch gar nicht alle Tunnel in Deutschland erreicht hat (mehr als 300 Tunnel sollen damit gekennzeichnet werden), wird es niemals für die gleiche Anzahl an Tunnel Beschränkungen geben. Wie ich schon sagte wird es in Deutschland schätzungsweise 3-4 Tunnel treffen. Elbtunnel und die A71 gehören höchstwahrscheinlich dazu. Dann hört es aber auch schon auf.
In Österreich verfolgt man ja schon seit Jahren eigene Tunnelvorschriften. Dort ist es meines Wissens so, dass ein Tunnel erstmal bei 200m beginnt. Alles darunter wird mit den Vorschriften gar nicht erst erfasst.
@Claudi
Viele Grüße aus Sachsen in das schöne Rheinland. Werde die Grüße selbstverständlich an das GBW-Team ausrichten und wünsche dir, falls das zwischen Hellau und Allaaf überhaupt möglich ist, eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: DJSMP
Re: ADR 2009 - 08.04.2009 06:57
@ TDamm
Hallo Herr Damm,
sie sitzen doch an der Quelle ;-)
Wie weit ist man denn nun bei der Vekerhsministerkonferenz in Sachen Einstufungskriterien für Tunnel? Bis Ende des Jahres sollte doch alles schon fertig sein. ;-)
Ich kämpfe hier im Schweiße meines Angesichts dafür, dass nun bei jedem meiner Kunden der TBC mit im Beförderungspapier erscheint und habe nun selbst die SAP-Profis auf meiner Seite und dann geht bei den Tunneln an sich nix los ;-)
Zwei Fragen noch zum Thema:
1. Sehe ich das richtig, dass das BMVBS dann die zuständige nationale Behörde für die Einstufung der Tunnel sein wird?
2. Wird irgendwo eine einheitliche Liste für beschränkte Tunnel zumindest für Deutschland verfügbar sein z.B. in der GGVSEB(ähnlich wie bisher gesperrte Autobahnstrecken in Anlage 3 GGVSE)? Ist eine Veröffentlichung auch europaweit z.B. bei der UNECE geplant? Ich denke gerade wieder an meinen armen Italienspediteur, der täglich mind. 3 Länder durchfahren muss...
Die anderen Wissenden dürfen sich natürlich auch zahlreich beteiligen. Ich danke schon mal allen Mitstreitern im Vorfeld.
Geschrieben von: Udo Leithold
Re: ADR 2009 - 08.04.2009 08:34
Hallo DJSMP,
zu 1.)Das BMVBS ist nicht zuständig, dies sind die Länder.
zu 2.) Auf der Internetseite des BMVBS
(http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-,3152/ADR-Tunnel-beschraenkungen.htm)ist eine deutsche Zusammenfassung der bisher gemeldeten Tunneleinstufungen, zur Zeit nur Berlin).
Ein Verweis auf internationale Einstufungen ist dort auch enthalten
(
http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/country-info_e.htm).
Gruß und schöne Ostern an alle
Udo Leithold
Geschrieben von: DJSMP
Re: ADR 2009 - 08.04.2009 11:42
Hallo Herr Leithold,
vielen Dank für diese Informationen.
Aber unterstehen die Länder nicht dem BMVBS? Sollte es in Deutschland 16 zuständige nationale Behörden für die Tunneleinstufung geben? Das kann ich mir nicht vorstellen. Einstufung durch die Länder sicher ja, aber die Verantwortung als zuständige Behörde auch? Naja, wir werden sehen...
Ich wünsche ebenfalls frohe Ostern.