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Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1)

Geschrieben von: walther-m.

Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 12.11.2008 08:37

Hallo Gefahrgut-Experten,
weiß jemand, wie "amtliche Sprache des Versandlandes" heutzutage in der Praxis aufgefaßt wird? Könnte z.B. Englisch als alleinige Sprache ausreichend sein?
Und wie sieht das mit etwaigen Tochterfirmen im Ausland aus: Bei strenger Auslegung müßten die dann ein Lieferpapier z.B. in Griechisch umschreiben?

Meine Software für Sidas sieht diese Mehrsprachigkeit im Kapitel 14 leider nicht vor.
Geschrieben von: Claudi

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 13.11.2008 11:01

Das Beförderungspapier muss in der Amtssprache des Versandlandes ausgestellt sein und ggf. zusätzlich (falls diese Amtssprache nicht deutsch, englisch, französisch ist) eben in deutsch, englisch oder französisch.
In Deutschland ist deutsch die Amtssprache, deswegen muss das Beförderungspapier deutsch ausgestellt werden.
Ausnahme (siehe RSE 5-7): Die Angaben im Beförderungspapier im Vor- und/oder Nachlauf des See-/Luftverkehrs können auch in englischer Sprache erfolgen.
Dabei ist es unerheblich, wo der Absender seinen Firmensitz etc. hat, maßgeblich ist das Versandland, aus dem die Ware körperlich/ tatsächlich verschickt wird.

Möglicherweise gibt es in nationalen Vorschriften der einzelnen Länder die Möglichkeit, bei innerstaatlichen Transporten nur die Amtssprache zu verwenden (sprich bleibt etwas in Griechenland, reicht wahrscheinlich griechisch aus).

Zur Auslegung durch die Kontrollorgane: mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Beförderungspapier (Versandland Deutschland, Empfänger Italien, Landtransport) komplett deutsch ausgestellt wurde bis auf die Benennung des Gefahrgutes. Dort hieß es "Paint" statt "Farbe". Das fand ein deutscher Kontrolleur (mit österreichischer Seele?) nicht so toll und verhängte ein Bußgeld (erst 250 ¤, dann zw. 60 - 100 ¤). Man muss u. U. mit der Spitzfindigkeit seiner Mitmenschen rechnen...
Geschrieben von: walther-m.

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 14.11.2008 08:01

Vielen Dank für die Antwort.
Dadurch ist jetzt ganz klar, daß alle am Flächenverkehr im Zielland Beteiligten-(Tochterfirma, Lager, Spediteur) natürlich immer neue Beförderungspapiere austellen müssen, und die dann in der Landessprache.
Kennt jemand zufällig eine Quelle im Internet, wo man die Tabelle A des ADR in den verschiedenen ADR-Sprachen anschauen kann?
Geschrieben von: Erwin Sigrist

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 14.11.2008 14:07

Nun die vollständigen Tabellen A in allen ADR-Sprachen finden Sie wohl kaum im Internet. Es gibt einfach zu viele kommerzielle Interessen als dass diese einfach so veröffentlicht würden. ABER vielleicht hilft Ihnen die "Advanced Search" weiter von http://www.ericards.net (eine Webseite des Europäischen Chemieverbandes CEFIC). Immerhin finden Sie dort die "Proper Shipping Names" in zahlreichen Sprachen. Und ich gehe davon aus, dass dies das ist was Sie suchen. Oder etwa nicht?

Viele Grüsse aus Zürich
Erwin Sigrist
Geschrieben von: Claudi

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 17.11.2008 09:47

Ich kann deutsch, englisch, französisch und niederländisch beisteuern, siehe Anhang.

Attached File
7632-L_ADR_TABf.pdf  (2121 Downloads)
Geschrieben von: Sascha

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 26.11.2008 16:59

Hallo, kurze Verständnisfrage: Ist das Versandland das Land in welches das Gefahrgut versandt wird oder aus dem es versandt wird?

Grüße,

Sascha
Geschrieben von: R_KARPE

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 26.11.2008 19:33

Für mein Verständniss ist das Versandland das Land, aus dem Versand wird.
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen,
R_Karpe
Geschrieben von: Gandalf

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 27.11.2008 06:44

Hallo Sascha,
ich sehe das genauso wie R_Karpe. Der Absender "versendet" aus dem Versandland. In das Land in das versandt wird sitzt doch der Empfänger also Empfängerland. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Claudi

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 27.11.2008 07:03

Schließe mich an, man könnte das Land auch des leichteren Verständnisses wegen als "Abgangsland" bezeichnen oder "das Land, wo es los geht" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> - gerade bei Schulungen oder schnellen Erklärungen führen solche Feinheiten für weniger gefahrgutbewanderte Personen zur Verwirrung.
Geschrieben von: Lars09

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 08.11.2018 13:53

Hallo,

Vielleicht kann mir einer bei meinem Fall helfen, weil ich verstehe es leider nicht so wirklich?

Ich hatte eine ADR Sendung, die in Deutschland abgeholt wurde, also Versandland = Deutschland.
Die Zustellung erfolgte in Bulgarien.
Das Beförderungspapier vom Versender wurde in englisch ausgestellt.
Bei einer Kontrolle wurde bemängelt, dass das Beförderungspapier nicht in deutsch sei.

Die Sendung geht noch weiter nach Bulgarien also muss englisch doch auch ok sein oder zählt es nicht als "Nachlauf"?
Unter 5.4.1.4.1 steht doch deutsch, englisch oder französisch?
Geschrieben von: TomS

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 08.11.2018 14:12

Hallo Lars,

es steht ja dass als Sprache "eine" Amtssprache des jeweilgen Landes zu verwenden ist. In Deutschland wird vermutlich nur deutsch als Amtssprache anerkannt sein.....
Es gibt aber in anderen Ländern mehrere Amtssprachen.

lg.Tom
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 08.11.2018 14:12

Hallo, Lars09
rein formal ist in Ihrem Fall die 5.4.1.4.1 nicht eingehalten. Die drei Sprachen werden ja für den Fall gefordert, daß keine davon die amtliche Sprache des Versandlandes ist. In D ist das Deutsch, damit wäre Deutsch die zu verwendende Sprache. Englisch ist dann nicht ausreichend. Der "Nachlauf" ist nur für See- und Flughäfen relevant.
Daß eine solche formale Auslegung praktisch unsinnig ist hilft leider bei der Argumentation nicht weiter. Übrigens sind die Benennungen der Gefahrgüter in den ADR-Sprachen mit Bulgarisch u.a. hier im Angebot. Die englischen und französischen und russischen Benennungen kann man sich aus den Daten bei der UNECE extrahieren, ist aber ein ziemlicher Aufwand.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: higgy

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 08.11.2018 17:20

Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Daß eine solche formale Auslegung praktisch unsinnig ist hilft leider bei der Argumentation nicht weiter.

Ich halte die Auslegung nicht für Unsinnig, weil es immer noch viele Deutsche gibt, die keine andere Sprache als Deutsch können. Entscheidend ist doch wo der Sicherheitsgewinn liegt, wenn auf die Einhaltung einer Vorschrift bestanden wird. Sollte die Gefahrgutbeförderung in Deutschland verunglücken, ist es schon besser, wenn das Beförderungspapier in deutscher Sprache ausgestellt worden ist. Hat jemand schon gefragt, welche Sprache der Fahrer in diesem Fall beherrschte?
Geschrieben von: aw_

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 09.11.2018 06:29

Ursprünglich geschrieben von: higgy
Ich halte die Auslegung nicht für Unsinnig, weil es immer noch viele Deutsche gibt, die keine andere Sprache als Deutsch können. Entscheidend ist doch wo der Sicherheitsgewinn liegt, wenn auf die Einhaltung einer Vorschrift bestanden wird. Sollte die Gefahrgutbeförderung in Deutschland verunglücken, ist es schon besser, wenn das Beförderungspapier in deutscher Sprache ausgestellt worden ist. Hat jemand schon gefragt, welche Sprache der Fahrer in diesem Fall beherrschte?


Hi Higgy,
na ja es gibt ja auch Menschen und Sprache ausserhalb deutschlands Grenzen. Und wenn man einen Transport nach Frankreich mit deutschem Papier begutachtet steht der Franzose vor demselben Problem. Man hangelt sich dann eben an der UN-Nummer entlang. Wenn schon die Ausnahme bei der Transportkette anwendbar ist, könnte man das auch auf länderübergreifende Transporte erweitern. Denn die Transportkette die z.B. englisch 'erlaubt', endet meist im eigenen Land am Hafen oder Flughafen (Ich weiss, die Ware ist englisch gekennzeichnet und deshalb dürfen die Papiere das auch). Von daher denke ich wäre eine Ausnahme auch bei länderübergreifenden Transporten sinnvoll, indem man die RSEB 5-13 um diesen Punkt erweitert.
gruss..aw
Geschrieben von: Marco66

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 09.11.2018 07:18

Hallo Lars,

die Dokumente für den Gefahrguttransport müssen, anders als im CLP, in der Sprache des Versenders abgefasst sein.

Ich denke, das hat den Grund, dass ja die kritischen Tätigkeiten beim Beginn des Transportes erfolgen.
Beim Umgangsrecht ist das anders. Dort wird durch die Etikettierung und das SDB der sichere Umgang unterstützt. Das passiert in der Regel beim Empfänger (In-Verkehr-Bringer).
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) - 09.11.2018 10:52

Hallo, higgy,
ich möchte meine Aussage kurz begründen.
1. Bei Kontrollen ist ohnehin ein ADR vorhanden, über die UNNR ist hier der Zugriff auf den dt. Stoffnamen problemlos möglich. Es geht sich dabei um die Prüfung der formalen Zuordnungen. Daß der Gesetzgeber ADR-weit davon ausgeht, im Zweifelsfall seien zusätzlich DE, EN oder FR für die Verständigung ausreichend, erkennt man an der entsprechenden Festlegung als Ergänzungssprachen.
2. Mir kommt es nicht auf die Sprachkenntnisse an, sondern auf einen möglichen Sicherheitsgewinn oder -verlust. Der Gewinn könnte nur im Zugriff auf weitere Informationen bestehen, und da sind UNNR, Kemler (und evtl. KC) vollkommen ausreichend, um alle Unfallmaßnahmen einzuleiten bzw. weiter zu recherchieren. Daß die Verbände der Fw es sogar für ausreichend halten, für Tankbeförderungen(!) gruppenweise Merkblätter (ERICard) vorzuhalten, bestätigt das.
3. Falls ein deutschsprachiges Beförderungspapier wirklich notwendig ist wegen der deutschsprechenden Bevölkerung: wie argumentieren Sie dann zu den vielen, vielen Fahrern, die hier innerdeutschen Verkehr fahren aber kein Wort Deutsch können? Und das, obwohl sie eine Fahrwegbestimmung, Ausnahmeauflage oder besondere Bemerkungen verstehen und umsetzen können sollten? Jeder, der an der Rampe steht oder bei Kontrollen dabei ist weiß, wo hier ein Problem besteht. Sie sprechen das Problem selbst an: "Sprache, die der Fahrer spricht".
4. Schließlich ist bei Transitbeförderungen ohnehin EN vorzufinden - und das wird aus Sicherheitsgesichtspunkten m.W. von den Einsatzkräften nicht beanstandet. Warum das bei einer nationalen Beförderung zu beanstanden sein soll ist für mich nicht ersichtlich.

Vor diesem Hintergrund halte ich eine Beanstandung eines englischsprachigen Papiers in DE für unsinnig, da nicht konsistent mit der sonstigen gesetzgeberischen Praxis und sicherheitstechnisch ohne nennenswerte Relevanz. Daß es sinnvoll ist, eines aus Souveränitatsgründen (und um die Ersteller anzuhalten, sich um die dt. Sonderbestimmungen vorab zu kümmen) zu fordern, darin stimme ich Ihnen natürlich zu.
Gruß
M.A.T.
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