Geschrieben von: Roman
Chromat(VI)-lösungen - 11.12.2008 08:36
Moin,moin,
folgende Frage ist heute bei uns diskutiert worden. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen.
Ab welcher Konzentration an Chromat bzw. ab welchem ph-Wert sind die Chromat (VI)-Lösungen gefahrgutrechtlich untert Klasse 8 (ätzend) einzustufen?
Wenn man von einer konzentration von 0,1% an Chromat in der Lösung (bestimmt als Chrom) aus, so ist diese Lösung bestimmt nicht ätzend, dies gibt die Richtlinie 67/548/EWG (veraltet) auch nicht her. Hier wird von einem giftigen Stoff C-3; T R20-45-46 gesprochen.
Gruß Roman
Geschrieben von: Roman
Re: Chromat(VI)-lösungen - 17.12.2008 07:58
Befindet sich hier kein chemisch bewanderter Gefahrgutexperte, der mit dieser Problematik schon zu tun hatte?
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Geschrieben von: Gandalf
Re: Chromat(VI)-lösungen - 17.12.2008 08:34
Hallo Roman,
zunächst sind Chrom(VI)-Verbindungen gem. Anhang I RL 67/548/EWG nicht als ätzend eingestuft. Nur Chromtrioxid. Um was für eine Lösung handelt es sich denn (pH-Wert, Zusammensetzung der Lösung, welche Chrom(VI)-Verbindung)? Sind bspw. noch Säuren zugesetzt?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: gkleeberger
Re: Chromat(VI)-lösungen - 15.01.2009 09:30
Chromsäure, fest (Chromtioxid) ist mit UN 1463 in Klasse 5.1 (Label 5.1, 6.1 u. 8) gelistet. Chromsäure, flüssig ist mit UN 1755 in Klasse 8 (Label 8) gelistet.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Gruß
G.K.
Geschrieben von: bheuschen
Re: Chromat(VI)-lösungen - 15.01.2009 18:40
Hi Roman,
auch ich kann leider nur ein wenig weiterhelfen, du kannst Giftige Stoffe der Klasse 8 zuordnen, wenn die Giftigkeit durch einatmen entsprechend der Verpackungsgruppe I ist, aber die Giftigkeit durch Hautaufnahme entsprechend der Verpackungsgruppe III ist . Natürlich muß deine Lösung in erster Linie Ätzend sein .
Gruß
Bernd
Geschrieben von: A.Fischböck
Re: Chromat(VI)-lösungen - 16.01.2009 23:11
Also, wenn ich nach TRGS-201 vorgehe, dann sind pH Werte <2 und >11,5 als ADR Klasse 8 einzustufen.
Normale Chrombäder (speziell Gelbchromatierungen Cr VI)werden in Galvaniken mit pH 1,5 - 3,5 gefahren.
Etwas verdünnt - wunderschöne Bezeichnung "DEKONZENTRIERT" und es fällt nicht mehr in ADR Klasse 8.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
Es grüßt Alfred aus Österreich
Geschrieben von: DFK
Re: Chromat(VI)-lösungen - 26.01.2009 11:57
Vorsicht bei dem pH-Wert!
Dieser pH-Bereich gilt nur mit starken Einschränkungen (siehe OECD-Guide 404). Einerseits nur dann wenn die Pufferkapazität entsprechen hoch ist und andererseits kommt auch zusätzlich noch die Metallkorrosion ins Spiel. Weiters gibt es eine ziemlich große Zahl pH-neutraler ätzender Stoffe.
Bei Chromat(VI)-Lösungen ist das Hauptproblem, dass es karzinogene Stoffe sind, was aber für den Transport irrelevant ist.
Die VO (EG) 1272/2008 vom 16.12.2008 (1355 Seiten) enthält jedenfalls oft sehr brauchbare Hinweise.
Geschrieben von: Mark
Re: Chromat(VI)-lösungen - 26.01.2009 19:15
Hallo zusammen,
außerdem sind Chrom-VI-Verbindungen auch umweltgefährlich (R50/53), demzufolge sind Lösungen und Gemische ab 2,5 % sind diese Stoffe also auch als umweltgefährlich zu kennzeichnen (spätestens ab 01.01.2011), wenn aufgrund der anderen Eigenschaften (ätzend bzw. giftig) keine Einstufung ins ADR mehr zutrifft, dann doch noch in die UN 3077 bzw. UN 3082.