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Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung?

Geschrieben von: w-sellschopp

Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 23.12.2008 10:52

Hallo Forum,

ich habe mit meinem Kollegen gerade eine Diskussion zum Thema "Transport von Altbatterien" (UN-Nr. 2794).
Die Frage stellt sich erst dann, wenn der Transport nicht in zugelassenen Akkuboxen und nicht in Spezialfahrzeugen oder -containern stattfindet, sondern lose auf der Ladefläche eines Fahrzeuges.
Handelt es sich dann um Stückgut mit der Folge, dass gegen Handhabungs- und Verstauungsvorschriften verstoßen wird? Oder handelt es sich dann um einen Transport in loser Schüttung ... und die entsprechenden Bedingungen müssten eingehalten werden?

Gruß

- Werner Sellschopp -

PS: Ich wünsche allen Mitlesern und -denkern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch nach 2009 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Geschrieben von: TDamm

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 23.12.2008 14:03

Hallo Herr Sellschopp.

UN 2794 kann unter der Bedingung der VV14 als lose Schüttung befördert werden.

In der Praxis sieht man aber normale Stückgutfahrzeuge, in denen die gebrauchte(n) Batterie(n) lediglich wie in "loser Schüttung" auf die Ladefläche liegt(en). Da somit die Bedingungen der Freistellung der SV 598 nicht eingehalten werden, ist die Freistellung nicht anwendbar und das Regelwerk ist einzuhalten. Verstöße sind dann ganz normal nach dem Regelwerk zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Frohe Weihnachten
Thomas Damm
Geschrieben von: Mark

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 23.12.2008 15:52

Hallo Werner,

die Akkuboxen brauchen keine Bauartzulassung!!!
Geschrieben von: w-sellschopp

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 29.12.2008 08:31

Hallo Forum,

vielen Dank, dass ihr euch Gedanken gemacht habt. Meine Frage ist damit aber leider noch nicht vollständig beantwortet.
Mein Kollege denkt, dass es sich bei den lose transportierten Altbatterien um unverpackte Stückgüter handelt ... mit der Folge, dass z. B. die Kennzeichnung und Bezettelung nach Kapitel 5.2 und die Handhabung und Verstauung nach Abschnitt 7.5.7 ADR einzuhalten wären.
Meiner Meinung nach ist die Definition für lose Schüttung das unverpackte Gefahrgut. Da das Gefahrgut ja nach UN 2794 die mit Säure gefüllte Batterie darstellt, müsste der Transport von mehr als einer unverpackten Batterie doch eigentlich lose Schüttung darstellen ... mit der Konsequenz, dass bei Missachtung der VV14 eine unzulässige Beförderung nach § 3 GGVSE stattfindet.

Gruß

- Werner Sellschopp -
Geschrieben von: TDamm

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 29.12.2008 16:54

Hallo Herr Sellschopp,

die VV - Vorschriften stellen gemäß 7.3.1.1 b eine Bedingung dar, unter welcher die Beförderung in loser Schüttung erfolgen darf. Ist/sind die Bedingung(en) nicht erfüllt, liegt keine Beförderung in loser Schüttung vor.
Folge: Die Altbatterien sind zu Sichern und zu Kennzeichnen. Verstöße dagegen sind wie bei anderen Versandstücken zu ahnden. Ein Verstoß gegen § 3 GGVSE würde ich nicht sehen, da eine Beförderung diese Gefahrgutes nach dem Regelwerk zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen und Guten Rutsch
Thomas Damm
Geschrieben von: Mark

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 29.12.2008 21:18

Hallo Herr Sellschopp,

ich möchte Herrn Damm Recht geben, eine lose Schüttung liegt nicht vor, aber auch kein Verstoß gegen § 3.

Transport in loser Schüttung (wild übereinander geschüttet) wird von Recyclingunternehmen in Spezialmulden (sau teuer) durchgeführt um alte Batterien zu den Bleihütten zu Transportieren (der Transport vom KfZ-Händler zum Zwischenlager erfolgt i.d.R. in Akkuboxen).

Wenn einzelne Batterien gesichert (gegen Rutschen, Umfallen, Beschädigung etc.) transportiert werden und die anderen Bedingungen der Sondervorschrift 598 erfüllt sind, unterliegt der Transport nicht dem ADR. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Also auch kein Verstoß gegen Gefahrgutvorschriften. Ist eigentlich eine verhältnismäßig simple Sache.
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 30.12.2008 07:41

Guten Morgen,
unter www.zvei.org Fachverband Batterien gibt es unter der Rubrik Publikationen eine Menge von Informationen aus der Sicht der Batteriehersteller zu diesem Thema zum download.

Grüsse aus Wadern und nur das Beste für 2009

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: w-sellschopp

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 02.01.2009 13:56

Hallo und ein frohes neues Jahr!!

Ich freue mich, dass wir in diesem Forum solche Problemchen gemeinsam einkreisen und eine Lösung finden können (oder auch nicht :-) ).

Also kreisen wir mal ein:

Die 7.3.1.1 b besagt, dass Güter in loser Schüttung ... nur befördert werden dürfen, wenn ... die Sondervorschriften ... VV ... diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt ... und die Bedingungen dieser Sondervorschrift ... eingehalten werden.

Da die VV14 nicht eingehalten wird, ist meiner Meinung nach der Transport in dieser Transportform nicht zulässig. Das macht den Transport aber auch nicht automatisch zum Stückguttransport. Es bleibt trotzdem ein Transport in loser Schüttung, da es sich um unverpacktes Gefahrgut handelt und die Begriffsmerkmale für Stückgüter aus 1.2.1 ADR nicht erfüllt werden.

Gruß

- Werner Sellschopp -
Geschrieben von: Mark

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 03.01.2009 17:37

Hallo Herr Sellschopp,

schau dir bitte die Sondervorschrift 598 an. Hier werden Bleibatterien von den Vorschriften vollständig befreit, wenn Sie entsprechend gesichert transportiert werden. Daher stellt sich gar nicht die Frage, ob es sich hier um eine lose Schüttung (VV14) oder um Stückgut handelt. Hier besteht eine Befreiung! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Geschrieben von: w-sellschopp

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 05.01.2009 11:23

Hallo Mark,

schau dir bitte nochmal mein 1. Posting an. Meine Frage bezog sich auf einen Transport, bei dem die VV14 und die Sondervorschrift 598 [color:"red"]nicht erfüllt[/color] sind.

Gruß

- Werner Sellschopp -
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 05.01.2009 16:29

Guten Tag zusammen,
noch einmal zum mitlesen:
7.3.1.1 Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entweder

1. in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "BK" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden;
(Für UN 2794 nicht zutreffend) oder
2. in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "VV" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden.

Das bedeutet für lose Schüttung muss eines von beiden erfüllt sein. Wenn beides nicht gegeben ist, bleibt entweder SV 598(Bei Einhaltung = Freistellung von den Vorschriften des ADR) oder P801 bzw. P801a. Wenn nach letzteren Verpackungsvorschriften befördert wird handelt es sich eindeutig um eine Beförderung in Versandstücken(Stückgut).

Wenn auch das nicht geht, ist eine Beförderung ausgeschlossen.

Grüsse aus Wadern und alles Gute für 2009

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: w-sellschopp

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 05.01.2009 16:48

Hallo Herr Kassing,

genau das war die Frage und genau so sehe ich die Sachlage auch. Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> .

Gruß

- Werner Sellschopp -
Geschrieben von: Mark

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 05.01.2009 16:55

Hallo Zusammen,

Wenn die Batterien ohne Ladungssicherung unverpackt im Fahrzeug transportiert werden, liegt kein Verstoß gegen § 3 GGVSE vor (Beförderung ausgeschlossen), wohl aber wurden die Pflichten des Verladers gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1c, GGVSE nicht eingehalten. Demzufolge liegt hier eine OWI vor (Untersagung der Weiterfahrt, 500 ¤ Bußgeld für den Verlader). Auch der Fahrer hat seine Pflicht nicht erfüllt (§ 9 Abs. 11 Nr. 1, GGVSE / Bußgeld 250 ¤).

Also, beim Transport von unverpackten Bleibatterien (einzelne) unbedingt auf die Ladungssicherung achten.
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 05.01.2009 18:11

Guten Abend Mark,
selbstverständlich ist hier die Beförderung nicht nach §3 ausgeschlossen oder vielleicht besser ausgedrückt VERBOTEN.
Ladungssicherung ist nicht alles!! Alle wie auch immer Beteiligten nach § 9 GGVSE haben mit einem Bußgeld zu rechnen.

Vielleicht können Sie mir zustimmen, wenn man sagt: >ein Gefahrgut, dass nicht ordnungsgemäß verpackt ist, darf nicht befördert werden< oder anders ausgedrückt >ist von einer Beförderung ausgeschlossen<.

Schönen Gruß an alle Sprachgelehrten.

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: w-sellschopp

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 06.01.2009 19:40

Hallo Mark,

der von dir zitierte 9 (4) Nr. 1c GGVSE bezieht sich auf Versandstücke. Es liegen hier aber keine Versandstücke vor, sondern der Definition nach Schüttgut.
Es kann auch niemand dazu gezwungen werden, das Schüttgut zu verpacken und daraus Stückgut zu machen. Natürlich würde es reichen, die P801a einzuhalten und das Schüttgut in Akkuboxen zu transportieren (oder nach SV 598, was mir aber fast unmöglich erscheint). Das war hier aber nicht die Frage.
Für mich ist jetzt eigentlich ganz klar, dass ein Verstoß nach § 3 GGVSE vorliegt, denn er besagt:
Gefährliche Güter dürfen nur befördert werden, wenn deren Beförderung ... nicht ausgeschlossen und nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A zulässig ist.

Da die VV14 nicht eingehalten wird, ist der Losetransport von Altbatterien auf der Ladefläche nicht dem Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A entsprechend. Die Beförderung ist demgemäß nach § 3 GGVSE unzulässig.

Gruß

- Werner Sellschopp -
Geschrieben von: Mark

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 06.01.2009 20:20

Hallo Herr Sellschopp,

was soll an der Beförderung nach SV 598 so schwer sein? Es müssen bei Altbatterien doch nur wenige Parameter eingehalten werden:

* Gehäuse darf keine Beschädigung aufweisen
* Gegen Rutschen, Umfallen etc. schützen (= Ladungssicherung)
* keine Säurespuren außen
* gegen Kurzschluss gesichert

Kann doch eigentlich nicht so schwer sein, oder?

Der Transport in Akkuboxen ist kein Transport in loser Schüttung, sondern als Stückgut gemäß Verpackungsanweisung P 801a.

Da die Säurebatterien nicht von der Beförderung ausgeschlossen sind, sondern die UN 2794 in der Tabelle A ausdrücklich zugelassen ist (SV 598, P801, P801a oder VV14) liegt für Säurebatterien kein Transportverbot vor (wie etwa für Königswasser nach UN 1798). Hier liegen nur Pflichtverletzungen vor, die Säurebatterien sind nicht ordnungsgemäß befördert worden.

Hat der "Befüller / Verlader" denn das ganze als "lose Schüttung" angesehen? Wurde das Fahrzeug mit Großzetteln und orangen Warntafeln mit Kennzeichnungsnummen ausgestattet? Wenn nicht, würde ich nicht davon ausgehen, dass hier als lose Schüttung transportiert werden sollte.

Ein Transport von Gefahrgut in loser Schüttung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn eine Sondervorschrift (VV1 bis VV17, SV 650 o.ä.) lässt dies ausdrücklich zu. In letzteren Fall müssen die Auflagen erfüllt werden.

Wenn der Verlader die Säurebatterien jedoch nur lose in das Fahrzeug verladen hat, so ist er sicher von Stückgut ausgegangen und hat da seine Verpackung vergessen. Also, 500 ¤ Bußgeld reichen für den Verlader, 1.500 ¤ wäre übertrieben, es sei denn Vorsatz ist im Spiel, dann bitte die 500 ¤ verdoppeln. Und der Fahrzeugführer ist auch dran (mit 250 ¤), der muss aufpassen, wie er was mitnimmt (beim Verstoß gegen §3 wäre der Fahrzeugführer raus, der kann nicht wissen, welche Güter von der Beförderung ausgeschlossen sind).
Geschrieben von: w-sellschopp

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? - 09.01.2009 14:25

Hallo Mark,

Es handelt sich nur um eine angenommene Situation, die mein Kollege und ich mal theoretisch durchspielen. Wir haben ein Schrotthaendler beobachtet, der neben seinem auf der Ladeflaeche verteilten Altmetall auch noch mehrere alte Batterien transportierte ... wird wohl zur Zeit gut bezahlt.
Hier waere die Einhaltung der SV meiner Meinung nach eher schwierig ... ist aber auch nicht das Thema. Der Hinweis auf P 801a ist mir voellig klar, habe ich auch nie anders behauptet.

Mit Paragraf 3 koenntest du richtig liegen ... da muss ich noch mal drueber nachdenken.

Gruss

- Werner Sellschopp -

PS: ist etwas schwierig zu antworten, habe gerade nur einen Rechner mit amerikanischem Profil yur Verfuegung...es gibt keine Umlaute und z und y sind vertauscht.
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