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Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr

Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr - 20.03.2009 12:23

Hallo zusammen,

ich möchte folgende Güter auf einer Palette per LKW abholen lassen und wollte mal wissen, wie ich das Beförderungspapier für gefährliche Güter auf der Straße auszufüllen habe bzw. ob dies überhaupt notwendig ist.
Es handelt sich um folgende Klassen:

20 x 10 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (Limited Quantity überschritten!)

10 x 1 Ltr. UN 1903 Klasse 8, VP III (entspricht Limited Quantity!)

15 x 1 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (entspricht Limited Quantity!)

Muß ich die Berechnungstabelle (1000 Punktetabelle) angeben?
Was muß ich beachten im Beförderungsdokument?

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr - 21.03.2009 16:58

Hallo,
also UN 1987 kannst Du nicht als LQ fahren, aber nach 1.1.3.6 (sprich 1000 Punkte). Die UN 1987 ist Beföderungskategorie 3, das Bedeutet bis 1000 Punkte fast keine Einhaltung des ADR, was Du beachten must, steht alles unter 1.1.3.6.ff. Das heist für Dich, es wird ein Beförderungspapier benötigt, mit den Angaben nach GGVSE, vergesse Bitte nicht die Gesamtpunkte für Beförderungskatagorie 3. Du könntest zwar noch die Ausnahme 18 nutzen, sollte man aber nicht machen, da der Fahrer dann doch leicht überfordert sein könnte.
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr - 22.03.2009 19:35

Hallo Gerald,

Danke für Deine Antwort! Muß ich die LQ denn in meinen Fall mit einrechnen? (in die 1000-Punktetabelle) ?

Beispiel:

UN 1987 = 18 x 10 Liter x 1 = 180 Punkte (keine LQ)
UN 1987 = 96 x 1 Liter x 1 = 96 Punkte (dies ist jedoch LQ 7)
...usw.

Gesamtpunktzahl: 276

Gern höre ich wieder von Dir. Vielen Dank! :-)
Geschrieben von: bheuschen

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr - 23.03.2009 12:05

Hallo,

alles was nach LQ verpackt ist, wird nicht in die Berrechnung einbezogen,
denn durch LQ profitierst Du ja schon von der Freistellung in begrenzter Menge verpackter Güter .

Gruß
Bernd
Geschrieben von: Claudi

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr - 28.03.2009 18:31

Antwort auf

Pos. 1: 20 x 10 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (Limited Quantity überschritten!)

Pos. 2: 10 x 1 Ltr. UN 1903 Klasse 8, VP III (entspricht Limited Quantity!)

Pos. 3: 15 x 1 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (entspricht Limited Quantity!)


Positionen 2+3 sind OK als Limited Quantity (vorausgesetzt die Verpackung ist korrekt). Position 1 ist "richtiges" Gefahrgut, für UN 1987, 3, III LQ7 gilt und da ist bei 5 l Schluss. Wobei vielleicht die Fußnote c in Tabelle 3.4.6 noch helfen könnte:

"Bei wasserhaltigen homogenen Gemischen der Klasse 3 beziehen sich die genannten Mengen nur auf die in ihnen enthaltenen Stoffe der Klasse 3."


Gehen wir aber mal davon aus, dass Pos. 1 "richtiges" Gefahrgut ist. Somit können wir im weiteren Pos. 2+3 außen vor lassen.
Pos. 1 entspricht 200 Gefahrpunkten, (200 l x Faktor 1). Die LQ-Gefahrgüter werden nicht mit berechnet sondern wie Nichtgefahrgut behandelt. Bis 1000 Punkte/ 1000 Liter kann die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR genutzt werden. D.h. keine Warntafeln am Fahrzeug, keine Gefahrgutausrüstung, kein ADR-Schein des Fahrers, keine Schriftlichen Weisungen ...

Was ist trotzdem notwendig: geprüfter 2kg-Feuerlöscher, Beförderungspapier, Fahrer und andere Mitarbeiter müssen zum Thema Gefahrgut unterwiesen sein (1.3 ADR/ § 6 GbV). Was muss ins Beförderungspapier rein:

Adresse Absender, Empfänger, Gefahrgutdatensatz UN 1987 ALKOHOLE, N.A.G. (*Gefahrenauslöser ergänzen*), 3, III, (*Tunnelcode*), Art (Kanister?) und Anzahl (20) Verpackungen, Gesamtmenge Gefahrgut 200 l, Summe Gefahrpunkte/ Gesamtmenge Gefahrgut Beförderungskat. 3: 200 (bzw. 200l).
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