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Feuerlöscher

Geschrieben von: S.Schumacher

Feuerlöscher - 26.05.2009 11:09

Hallo Gefahrgutkollegen,

immer wieder die nicht enden wollende Diskussion welches Datum auf den Feuerlöschern angegeben werden muss.
Es geht um in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Die Einträge in ADR und GGVSE sind bekannt, trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen mit Fahrern.
Reicht das Datum der letzten Prüfung oder muss explizit das Datum der nächsten Prüfung angegeben werden.
Bei allgemeinen Feuerlöscher-Wartungen wird im Regelfall nur das Datum der Prüfung aufgeklebt und man muss dann selber zusehen, das man nach 2 Jahren das Ganze wiederholt.

Gruss
S. Schumacher
Geschrieben von: MasterKane

Re: Feuerlöscher - 26.05.2009 11:57

Hallo S. Schumacher,

anbei zwei Links zu älteren Themen:

Prüfung von Feuerlöschern

Feuerlöscher / Wiederkehrende Prüfung 8.4.1.1


Somit ist Deine Frage vielleicht schon beantwortet.

mfg
MasterKane

[color:"blue"]edit: weiterer Link[/color]
Geschrieben von: S.Schumacher

Re: Feuerlöscher - 26.05.2009 12:22

Ok, danke für die Hinweise auf ältere Threads.
Den einen hatt ich über die Suche auch gefunden, der andere ist mit irgendwie durchgerutscht.
Für mich ist das Thema dann eigentlich klar, das Datum der letzten Prüfung reicht nicht aus.

Nochmal Danke.
Geschrieben von: Claudi

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 06:13

Es muss ja für den Verlader (der die Ausrüstung prüft) irgendwie ersichtlich sein, dass der Feuerlöscher, der ihm präsentiert wird, noch gültig ist. deswegen muss entweder neben dem datum der erfolgten auch das datum der nächsten prüfung bzw. ein hinweis zum auflauf des feuerlöschers angebracht sein.
aufgrund der unterschiedl. fristen in den adr-staaten kann sonst der verlader gar nicht wissen, ob der löscher noch "gültig" ist.
die angabe dient also somit nicht in erster linie dem fahrer als gedächtnisstütze, sondern meines erachtens dem verlader, ggf. auch kontrollbehörden.
Geschrieben von: krottendorfer

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 08:22

Hallo Experten,
das Datum der nächsten Überprüfung ist klar, ist aber bei einem Neukauf eines Feuerlöschers selten angegeben. Lediglich das Werkprüfungs-Datum. Der 2-Jahresintervall ab der Werksprüfung ist das Datum der nächsten Überprüfung, das ich m.E. auf dem neuen Feuerlöscher anbringen darf. Wie seht ihr diese Sachlage?

MfG
Krottendorfer
Geschrieben von: Jose Reyes Schmitt

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 10:16

Hallo krottendorfer,

ich habe mich eben beim Fachhändler erkundigt; zur Aussage kam, wenn die Feuerlöscher neu sind und dem Kunden übergeben werden, ab dann wird der Prüfungsintervall gestartet- unabhängig von der Werksprüfung. Sollte zwischen Herstellung und Auslieferung mehr als 6 Monate liegen, wird empfohlen eine Prüfung durch eine befähigte Person durchführen zu lassen und das Datum als "Startdatum" für die weiteren Prüfintervalle zu nehmen.

Aber Achtung, bei Dauerdrucklöschern muss nach 10 Jahren (zumindest in D) die Behälterdruckprüfung durchgeführt werden unabhängig vom regulären Prüfintervall

Saludos José
Geschrieben von: TDamm

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 11:13

Hallo alle miteinander,

nach hiesiger Auffassung ist die Gesetzeslage eindeutig, so dass die deutsche zwei Jahresfrist nach der Anlage 2 GGVSE(B) nicht erst mit dem Verkaufstag des Löschers sondern mit dem Monat der Herstellung beginnt. Das Quartal wird bei einigen Löschern mit dem Wort "WERK" und dem entsprechenden Pfeil unter dem Buchstaben (W = I. Quartal) angegeben. Es kann nicht angehen, das bei bis zu ein Jahr alte Löschern, welche wohl dann immer noch als neu verkauft werden dürfen (siehe analoge Entscheidungen zu Reifen etc.), die Frist erst dann beginnt.

Mit dem Thema haben sich bereits die Gefahrgutexperten des Bundes und der Länder auseinander gesetzt. Leider liegt mir noch keine offizielle Stellungnahme vor.
Geschrieben von: GG1

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 11:21

Hallo zusammen,

laut einer Mitteilung der Zeitschrift Gefahr/gut soll das bei der Frühjahrssitzung des BLFA in Sinne der Aussage von Herrn Damm geklärt worden sein:

http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=844573

Grüße
GG1
Geschrieben von: Jose Reyes Schmitt

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 13:14

Hallo zusammen,
da sieht man es mal wieder... Theorie und Praxis! Wäre mal interessant was die Firma dazu sagt, die mir vorhin die Auskunft (obiges threat) gegeben hat <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wem kann und darf man da noch glauben schenken?
Saludos Jose
Geschrieben von: TDamm

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 14:32

Hallo alle miteinander,

Die Aussage in dem Artikel von GG1 "Der Hinweis auf die nächste Prüfung ist eine freiwillige Angabe" kann ich nicht ganz nachvollziehen. Laut UA 8.1.4.4 ADR muss jeder ADR Löscher (auch neue) mit einer Aufschrift mit mindestens der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten wiederkehrenden Prüfung oder des Ablaufes der höchstzulässigen Nutzungsdauer versehen sein.

Ich hoffe das jetzt nicht noch mehr Verwirrung entstanden ist.
Geschrieben von: Mark

Re: Feuerlöscher - 27.05.2009 18:57

Antwort auf
"Der Hinweis auf die nächste Prüfung ist eine freiwillige Angabe" kann ich nicht ganz nachvollziehen.


klar ist das eine freiwillige Angabe, der Hersteller verpflichtet den Käufer ja nicht, den Löscher auf ein Gefahrgutfahrzeug zu montieren, man kann den Löscher ja auch ins Büro hängen.

Genau hier, denke ich, liegt das Problem, die Angabe der nächsten Prüfung ist außerhalb des Gefahrgutrechts unüblich.
Geschrieben von: TDamm

Re: Feuerlöscher - 28.05.2009 09:59

Hallo Mark,

Du hast vollkommen Recht. Die (ADR) Staaten regeln manches bis in Kleingedruckte für alle verbindlich. Es wird doch wohl nicht so schwer sein, sich international auf eine einheitliche Feuerlöscherregelung zu einigen. Kompromisslösungen im Recht führen immer zu Problemen bei dem, die sie anwenden müssen.
Geschrieben von: MasterKane

Re: Feuerlöscher - 28.05.2009 12:51

Hallo Mark,

zwar nicht ADR:

Antwort auf
[...] klar ist das eine freiwillige Angabe, der Hersteller verpflichtet den Käufer ja nicht, den Löscher auf ein Gefahrgutfahrzeug zu montieren, man kann den Löscher ja auch ins Büro hängen. [...]


Die Aussage möchte ich so nicht stehen lassen. Es ist in zertifizierten Unternehmen (QM, UM, Arbeitssicherheit ...) durchaus ein Punkt, wie Geräte gekennzeichnet sind. Somit wird bei der Durchführung von Audits auch darauf geachtet, ob auf Feuerlöschern der nächste Prüftermin angegeben ist.

Zumal die Prüfung durch einen Sachkundigen regelmäßig, jedoch mindestens alle zwei Jahre, durchgeführt werden muss - nun kann es wieder zu einem Thema des ADR werden.

Beispiel: Wird ein Gefahrgutfahrzeug unter besonderen Umwelteinflüssen (hohe/niedrige Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit, aggressive Atmosphäre, die das Gummi des Schlauches schneller altern lässt, ...) eingesetzt, so kann es durchaus zu einem kürzeren Prüfintervall als zwei Jahre kommen. Dieser muss dann durch die Plakette des nächsten Prüftermins gekennzeichnet werden.

mfg
MasterKane

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Geschrieben von: DJSMP

Re: Feuerlöscher - 04.06.2009 14:26

Nach ADR ist der Fall klar:
Auf dem Feuerlöscher muss das Datum der nächsten Prüfung (Monat+Jahr) oder die höchstzulässige Verwendungsdauer (günstigerweise mit dem Datum der letzten Prüfung)verzeichnet sein.

Aus der Praxis heraus kann ich aber sagen, dass diese Vorgaben bei vielen Feuerlöscherherstellern und -prüfern nicht wirklich angekommen sind. Ich kann Speditionen verstehen, die aus Kostengründen immer neue Feuerlöschern kaufen und die abgelaufenen ausmustern. Meistens sind neue Feuerlöscher deutlich günstiger als die Prüfung der alten FL. Was da aber am Markt als "Gefahrgutfeuerlöscher" verkauft wird, ist teilweise größter Bockmist.

Teilweise steht bei neuen Feuerlöschern nur das Jahr der Werksprüfung auf den Geräten und ein Pfeil bei einem der Buchstaben WERK. Ich habe mir erklären lassen, dass die Buchstaben jeweils für das Quartal stehen (W für erstes Quartal, E für zweites usw.). Totaler Müll!

Was auch häufig vorkommt: Es ist nur eine Plakette mit dem Datum der letzten Prüfung drauf. Vom BAG habe ich schriftlich bekommen, dass bei deutschen LKW mit deutschen Feuerlöschern die Sache nicht weiter verfolgt wird, wenn das letzte Prüfdatum mit Monat und Jahr erkennbar ist und die zwei Jahre noch nicht rum sind. ADR-konform ist das trotzdem nicht.

Ich habe bei vielen von mir betreuten Speditionen das Problem mit den Prüfdaten. Obwohl ich in jeder Schulung darauf hinweise, stehen diese mangelhaft gekennzeichneten Geräte reihenweise rum. Spediteure setezn die Prioritäten eben anders ;-( Wenn ich auf die Feuerlöscherhersteller zugehe, ernte ich nur Ignoranz.

Meiner Meinung nach müssten hier ganz klar Strafen gegen Hersteller und Vertreiber verhängt werden. Wenn ein Feuerlöscher als "ADR-Feuerlöscher" verkauft wird, muss der verdammt nochmal richtig gekennzeichnet sein.

Leider ist es derzeit so, dass Beförderer und Fahrzeugführer die Dummen sind.
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