Geschrieben von: S.Schumacher
Feuerlöscher - 26.05.2009 11:09
Hallo Gefahrgutkollegen,
immer wieder die nicht enden wollende Diskussion welches Datum auf den Feuerlöschern angegeben werden muss.
Es geht um in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Die Einträge in ADR und GGVSE sind bekannt, trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen mit Fahrern.
Reicht das Datum der letzten Prüfung oder muss explizit das Datum der nächsten Prüfung angegeben werden.
Bei allgemeinen Feuerlöscher-Wartungen wird im Regelfall nur das Datum der Prüfung aufgeklebt und man muss dann selber zusehen, das man nach 2 Jahren das Ganze wiederholt.
Gruss
S. Schumacher
immer wieder die nicht enden wollende Diskussion welches Datum auf den Feuerlöschern angegeben werden muss.
Es geht um in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Die Einträge in ADR und GGVSE sind bekannt, trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen mit Fahrern.
Reicht das Datum der letzten Prüfung oder muss explizit das Datum der nächsten Prüfung angegeben werden.
Bei allgemeinen Feuerlöscher-Wartungen wird im Regelfall nur das Datum der Prüfung aufgeklebt und man muss dann selber zusehen, das man nach 2 Jahren das Ganze wiederholt.
Gruss
S. Schumacher