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GGVSEB / Definition / Fahrzeug / Placard

Geschrieben von: Welfe

GGVSEB / Definition / Fahrzeug / Placard - 15.08.2009 16:14

Hallöchen geht um die Anbringung von Placards die eigentlich für mich immer klar geregelt waren. Ohne die ADR zu zitieren Placards -> Fahrzeug (Zugmaschine und/oder Anhänger) bezogen. Orangene Warntafeln -> Beförderungseinheit

In der GGVSEB gibt es eine Definition zum Fahrzeug, die ja - steht auch drinnen - von der Definition im Bezug zur ADR abweicht.

Antwort auf
Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr – abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR – die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde sowie ihre Anhänger , und Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz abgeschlossenen Schienennetz verkehren;



Aufgrund dieser Definition kam es bei uns zu einem Interpretationskrieg. Die Kollegen sind der Meinung das aufgrund der Definition Fahrzeug, Sattelzüge, Lkw-Züge als Eins, als Fahrzeug anzusehen sind "....sowie seine Anhänger". Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem "sowie" um ein "oder", da ein Anhänger ebenfalls als Fahrzeug definiert ist und für sich alleine steht. Würde man der Begründung der Kollegen folgen, würde nach der Definition GGVSEB zukünftig ein Sattel oder Lkw zug quasi als ein Fahrzeug anzusehen sein, wass z.b. im Bereich der Placards (Zugfahrzeug beladen, Anhänger leer, gereinigt) mannigfaltige Änderunge beinhalten würde und den früheren Bezettelungsvorschriften widersprechen würde.

Meiner Meinung nach bleibt in dem Bereich alles beim Alten.

Gruß und vielen Dank
Welfe
Geschrieben von: Gerald

Re: GGVSEB / Definition / Fahrzeug / Placard - 17.08.2009 14:52

Hallo Welfe,
die Definition in der GGVSEB setzt ja nur die europäische Definition des Begriffs "Fahrzeug" um. Folgen hat das für die Umsetzung des ADR/GGVSEB eigentlich nicht, außer das eben <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Fahrzeuge mit mehr als 25 km/h unter das ADR/GGVSEB fallen, wie z.B. Traktoren, außer ich nutze den Unterabschnitt 1.1.3.1 c) mit all seinen Auflagen.
Und die Kennzeichnung mit Placards ändert sich meiner Meinung mit dieser neuen Definition nichts.
Geschrieben von: codered

Re: GGVSEB / Definition / Fahrzeug / Placard - 17.08.2009 15:52

Richtig, wobei glaube ich von der Kommission Fahrzeuge mit mehr als 40km/h definiert wird. Deutschland hat das also verschaerft.

Gruss

Code Red
Geschrieben von: Gerald

Re: GGVSEB / Definition / Fahrzeug / Placard - 17.08.2009 19:35

Hallo Codered,
Du hast mit den 40 km/h recht. Ich hatte mich nur auf den Text in der GGVSEB beschränkt.
Geschrieben von: Welfe

Re: GGVSEB / Definition / Fahrzeug / Placard - 09.09.2009 03:06

Hallo,

dann sag ich mal vielen Dank für die Infos...schönen Tag

Gruß
Welfe
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