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Transport Ethylalkohol

Geschrieben von: Robert

Transport Ethylalkohol - 16.08.2009 05:50

Hallo,
habe folgendes Transportproblem zu lösen:
500 Liter Kirschdestillat 74%vol (Ethylalkohol). Meine Frage wäre, in welcher Verpackungsgröße (Kanister,IBC)es abzufüllen ist, um einen Gefahrguttransport zu umgehen bzw. zu erleichtern?

mfg
Robert
Geschrieben von: walther-m.

Re: Transport Ethylalkohol - 17.08.2009 13:28

Hallo,
wenn du unter UN 1170/VG II nachschaust, findest du LQ 4. Nun siehe unter Tab. 3.4.6:
Für LQ also max 3 Liter-Innenverpackung erlaubt (eigentlich ein bißchen mehr, da es sich auf den reinen Alkohol bezieht (Anmerkung c).Also gingen 10x3Liter in einen Karton.
mfg und Prost!
Walther-M. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Geschrieben von: G. Homann

Re: Transport Ethylalkohol - 17.08.2009 14:13

Hallo,
wie wär`s denn mit UN 3065 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE mit mehr als 70 Vol.% Alkohol, Kl. 3, VG II?
Dann trifft LQ 5 mit 5 Liter pro Innenverpackung zu und die Begrenzung für zusammengesetzte Verpackungen (30 Kg Bruttomasse) findet gem. 3.4.1.2 keine Anwendung.

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: strobelight

Re: Transport Ethylalkohol - 17.08.2009 16:36

Antwort auf
Also gingen 10x3Liter in einen Karton.

Wieson eigentlich 10x3L? Ich hätte jetzt(als Unerfahrener) gedacht, dass max. 3L in einen Karton dürfen.


So, Hallo erstmal <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Mein Fall ist ähnlich und zwar möchte ich UN1170 in 500ml-Weißblech-Flaschen versenden. Und zwar ca. 12-18 Stk pro Karton. Die Flaschen sind UN-zugelassen.
Ist das jetzt dann doch noch LQ?

Brauche ich dafür spezielle Gefahrgutkartons oder reichen normale?

Ich gehe davon aus, dass Gefahrzettelaufkleber und UN-Nummer auf den Karton müssen?

Brauche ich spezielles Klebeband?


Wäre super wenn mir jemand die Fragen beantworten kann, vielen Dank schon mal!
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Transport Ethylalkohol - 18.08.2009 07:16

Hallo strobelight,

bei 500 ml in der Innenverpackung können die Flaschen unter den Bedingungen von LQ nach Kapitel 3.4 ADR zum Versand kommen. .
Es müssen bei der Außenverpackung nur die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2, und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 ADR beachtet werden.
Die Außenverpackung ist mit einer Raute ( die unter 3.4.4 c ADR beschrieben ist ) zu kennzeichnen. In der Raute muss UN 1170 eingezeichnet sein.
Die Höchstmenge von 30 kg pro Versandstück wird bei 12-18 Flaschen auch nicht überschritten. Bei Einhaltung wären die Bedingungen von LQ erfüllt und es bräuchten keine weiteren ADR-Vorschriften beachtet werden.

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: Rupert

Re: Transport Ethylalkohol - 18.08.2009 08:13

Hallo,
von den Gefahrgutvorschriften/ADR bist du dann ausgenommen, wenn du alkoholische Getränke mit einen Alkoholgehalt von 24 Vol% - 70 Vol % in Behältern von höchsten 250 Liter Fassungsvermögen transportierst. (Sondervorschrift 145)
Alkoholische Getränke unter 24 Vol% sind komplett ausgenommen (Sondervorschrift 144)
Über 70 Vol% bist immer im Gefahrgut drinnen, und kannst nur über LQ Erleichterungen erreichen.
Das wäre bei UN3065 Alkoholische Getränke LQ5: Innenverpackung max 5l, Aussenverpackung: unbegrenzt ?!
Gruß
Rupert
Geschrieben von: strobelight

Re: Transport Ethylalkohol - 18.08.2009 12:55

Hallo Wolfgang, vielen Dank für Deine Antwort.

Sehe ich das richtig und ich brauche keinen extra Gefahrgutkarton?
Und auf den Karton muss lediglich eine Raute mit UN 1170, also keine Raute mit den Buchstaben LQ und auch kein Gefahrzettel Klasse 3?
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Transport Ethylalkohol - 18.08.2009 13:42

Hallo strobelight,

da nur 1 Produkt(demzufolge nur eine UN-Nummer)zum Transport kommt, muss UN 1170 zwingend in der Raute stehen. Den Schriftzug LQ kann man bei verschiedenen Gütern bzw. UN-Nummern - die in einem Versandstück unter den Bedingungen von 3.4 ADR zum Versand kommen - verwenden.
Ein bauartgeprüfte, sogenannte Gefahrgutverpackung, ist nicht erforderlich. Übrigens ist die Bauartprüfung bei der Anwendung von 3.4 ADR auch nicht für die Innenverpackung notwendig.

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: strobelight

Re: Transport Ethylalkohol - 18.08.2009 13:53

Sorry ich muss nochmal fragen, um sicherzugehen:

Es muss also kein Gefahrzettel Klasse 3 auf den Karton und auch kein LQ?

Lediglich eine Raute mit UN 1170, richtig?
Geschrieben von: Mark

Re: Transport Ethylalkohol - 18.08.2009 15:11

Hallo strobelight,

ja genau so ist das richtig!

Bitte keine rote Flamme auf LQ-Verpackungen!!!
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