Hallo Hagen,
der IMDG-Code erscheint mir schon eindeutig. Allerdings kann man darüber diskutieren, ob "Palette" eine glückliche deutsche Übersetzung für "Tray" ist. Vielleicht hat jemand beim Übersetzen die englische und deutsche Definition für Overpack/Umverpackung im Abschnitt 1.2.1 ADR miteinander verglichen (loading tray/pallet bzw. Ladeplatte/Palette) und dann im deutschen IMDG-Code aus dem Tray eine Palette gemacht. Unter einem Tray verstehe ich ein relativ flaches Objekt, auf dem etwas abgestellt werden kann. Beispielsweise wird im Passagierflugzeug das am Vordersitz angebrachte klappbare Tablett als Tray bezeichnet. In diversen Wörterbüchern habe ich auch Schale oder Brett gefunden.
Bei begrenzten Mengen besteht das Versandstück aus einer Außenverpackung, in der sich ein oder mehrere Gegenstände/Innenverpackungen befinden, die das Gefahrgut enthalten. Als Außenverpackung sind zwei Varianten zulässig:
- die klassische Kiste aus Pappe etc. (3.4.2.1 IMDG-Code bzw. 3.4.2 ADR) oder
- ein Tray (Brett, Tablett, Schale), das mit Schrumpf- oder Strechfolie umhüllt ist (3.4.2.2 IMDG-Code bzw. 3.4.3 ADR)
Der englische Text besagt:
"[...] shrink-wrapped or stretch-wrapped trays [...] are acceptable as outer packagings for articles or inner packagings containing dangerous goods [...]." Die Außenverpackung besteht in diesem Fall aus zwei Komponenten, dem Tray (Brett, Tablett, Schale) und der Schrumpf-/Strechfolie. Ob das Tray (Brett, Tablett, Schale) einen Sicherheitsgewinn bietet, ist eine technische Frage. Wird das Tray (Brett, Tablett, Schale) weggelassen und werden die Druckgaspackungen nur mit Folie umhüllt, dann ist die Außenverpackung jedenfalls formal unvollständig und die Kennzeichnung für begrenzte Mengen darf nicht verwendet werden.
In der deutschen Sprache gibt es den Begriff "Tray" nicht und wir tun uns vielleicht etwas schwer damit. Den Text verstehe ich so, dass das Tray ein Bestandteil der Außenverpackung ist und nicht das fertige Endprodukt des Verpackungsvorgangs. Letztendlich geht es hier wohl um den Unterschied zwischen folgenden Lesarten:
- Mit Schrumpf-/Strechfolie umhüllte Trays sind als Außenverpackungen zugelassen.
- Schrumpf- und Strechfolien sind als Außenverpackungen zugelassen.
Schöne Grüße.