Geschrieben von: baumwerfer
UN 2793 Metallspäne ---> Selbsterhitzung - 08.04.2010 08:41
Hallo!
Ich habe bei der Durchsicht des ADR die UN 2793 entdeckt. Wo gehobelt wird fallen ja bekanntlich Späne und so auch in unsererm Betrieb - doch, wie werden diese richtig entsorgt? Unser lokaler Schrotthändler hat diese bislang immer mit einem "normalen" LKW in loser Schüttung abgeholt, doch, wenn diese dem ADR unterliegen stellt das ja einen schwerwiegenden Verstoß da!?!
Nur, ab wann gelten diese Späne als "selbsterhitzungsfähig"?
Meines Wissens bedarf es bei der Entzündung von Metall einer recht hohen Temperatur unter zuführung von Sauerstoff und Wasser (Oxidation-Erwärmung-Erhitzung-Entzündung).
Das ADR definiert die Verpackungsgruppe III (des Ber. 4.2) wie folgt:
1 Kubische Probe von 10 cm Kantenlänge darf sich, bei einer Temperatur von 140 Grad, innerhalb von 24 Stunden nicht selbst auf über 200 Grad erhitzen oder gar entzünden.
OK, wie die Vorgaben hier sind ist klar - NUR, wie soll ich sowas prüfen? Wir verarbeiten lauter verschiedene Stähle und Eisen aus verschiedensten Legierungen und Zusammensetzungen! Ich kann ja nicht jedesmal, wenn der LKW den Schrott abholt eine Probe entnehmen und diese einen Tag lang in den Backofen stecken! (überspitzt ausgedrückt)
Weiß jemand von Euch vl. wie das von den ganzen Schrott-Transporteuren gehandhabt wird?
Danke schonmal im Voraus für den Input!
BG
Gerd
Ich habe bei der Durchsicht des ADR die UN 2793 entdeckt. Wo gehobelt wird fallen ja bekanntlich Späne und so auch in unsererm Betrieb - doch, wie werden diese richtig entsorgt? Unser lokaler Schrotthändler hat diese bislang immer mit einem "normalen" LKW in loser Schüttung abgeholt, doch, wenn diese dem ADR unterliegen stellt das ja einen schwerwiegenden Verstoß da!?!
Nur, ab wann gelten diese Späne als "selbsterhitzungsfähig"?
Meines Wissens bedarf es bei der Entzündung von Metall einer recht hohen Temperatur unter zuführung von Sauerstoff und Wasser (Oxidation-Erwärmung-Erhitzung-Entzündung).
Das ADR definiert die Verpackungsgruppe III (des Ber. 4.2) wie folgt:
1 Kubische Probe von 10 cm Kantenlänge darf sich, bei einer Temperatur von 140 Grad, innerhalb von 24 Stunden nicht selbst auf über 200 Grad erhitzen oder gar entzünden.
OK, wie die Vorgaben hier sind ist klar - NUR, wie soll ich sowas prüfen? Wir verarbeiten lauter verschiedene Stähle und Eisen aus verschiedensten Legierungen und Zusammensetzungen! Ich kann ja nicht jedesmal, wenn der LKW den Schrott abholt eine Probe entnehmen und diese einen Tag lang in den Backofen stecken! (überspitzt ausgedrückt)
Weiß jemand von Euch vl. wie das von den ganzen Schrott-Transporteuren gehandhabt wird?
Danke schonmal im Voraus für den Input!
BG
Gerd