Geschrieben von: wscheffler
Eine ADR Zulassungsbescheinigung für EX II /III - 18.01.2011 18:18
Hallo
Ein Nachweis der Fahrzeugprüfung nach §9 der BGV B5 steht mir im Weg
Explosivstoffgeschützte und geschützte Fahrzeuge dürfen nur elektrisch oder mit
Dieselkraftstoff angetrieben werden.
Sie müssen so beschaffen sein, dass durch sie
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch Explosivstoffe oder Gegenstände mit
Explosivstoff nicht entzündet werden können.
Die Einhaltung der Anforderungen nach
Satz 2 muss bei explosivstoffgeschützten Fahrzeugen durch eine Typ- oder
Einzelprüfung nachgewiesen sein, die eine anerkannte Prüfstelle durchgeführt hat.
Der Unternehmer hat sich die Prüfung vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen.
Ist hier der Nachweis nach Kapitel 9 / Abs. 9.1.2 Zulassung der Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT und die MEMU/ ADR gemeint?
und wie sieht es dann aus, wenn Transporte unter Berücksichtigung der 1.1.3.6 durchgeführt werden.
Wenn Ja, ist dann doch eine ADR Zulassungsbescheinigung zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erforderlich?
Ich hoffe doch nicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ein Nachweis der Fahrzeugprüfung nach §9 der BGV B5 steht mir im Weg
Explosivstoffgeschützte und geschützte Fahrzeuge dürfen nur elektrisch oder mit
Dieselkraftstoff angetrieben werden.
Sie müssen so beschaffen sein, dass durch sie
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch Explosivstoffe oder Gegenstände mit
Explosivstoff nicht entzündet werden können.
Die Einhaltung der Anforderungen nach
Satz 2 muss bei explosivstoffgeschützten Fahrzeugen durch eine Typ- oder
Einzelprüfung nachgewiesen sein, die eine anerkannte Prüfstelle durchgeführt hat.
Der Unternehmer hat sich die Prüfung vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen.
Ist hier der Nachweis nach Kapitel 9 / Abs. 9.1.2 Zulassung der Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT und die MEMU/ ADR gemeint?
und wie sieht es dann aus, wenn Transporte unter Berücksichtigung der 1.1.3.6 durchgeführt werden.
Wenn Ja, ist dann doch eine ADR Zulassungsbescheinigung zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erforderlich?
Ich hoffe doch nicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />