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Beförderungspapier: gemischte Kartons

Geschrieben von: Hagen

Beförderungspapier: gemischte Kartons - 20.07.2011 07:42

Wie ist im Beförderungspapier die Anzahl der Verpackungen anzugeben, wenn man gemischte Kartons (sorry, Pappkisten) hat?
Gefordert ist die Angabe von Art und Anzahl der Verpackungen je UN-Nr. und Verpackungsgruppe. Wenn ich nun aber 10 Kartons gemischt mit UN 0815 und UN 4711 habe, kann ich das nicht getrennt angeben. 5 Kartons UN 0815 und 5 Kartons UN 4711 ist falsch, 10 Kartons UN 0815 und 10 Kartons UN 4711 auch. Gibt es so was wie "all packed in one ..." wie bei IATA?
Gruß
Hagen
Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 20.07.2011 08:25

Hallo Hagen,

Antwort auf
Wenn ich nun aber 10 Kartons gemischt mit UN 0815 und UN 4711 habe, kann ich das nicht getrennt angeben.


Ich gehe mal davon aus, das es sich bei UN 0815 und UN 4711 um fiktive UN Nummern handelt, da Dir bewusst ist, das Abschnitt 7.5.2 - Zusammenladeverbote - zu beachten ist.
Aber nun zu Deiner Frage.
Wenn das Zusammenladeverbot beachtet wird, dann schreib 10 Karton mit "Menge" UN 0815 und "Menge" UN 4711 und dann die restlichen Angaben nach Unterabschnitt 5.4.1.1, wobei in 5.4.1.1 Ziffer e) " soweit anwendbar, die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke;" steht, was man auch nutzen könnte.
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 20.07.2011 08:53

Hallo Hagen,
wo ist das Problem?

Wenn gefährliche Güter zusammengepackt werden dürfen, gebe ich im Beförderungspapier die Gefahrgüter mit den erforderlichen Angaben an und wenn alles in 1 Kiste gepackt ist: 1 Kiste

Wenn es 10 Kisten (4G) sind, dann eben 10 Kisten.

Natürlich müssen die einzelnen Kisten vorschriftsmäßig gekennzeichnet (alle UN-Nummern, Gefahrzettel ...)

Grüße

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: Hagen

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 20.07.2011 10:34

Danke Euch!
Das Problem ist tatsächlich hauptsächlich dadurch entstanden, dass wir ein Formular benutzen, in dem die Angaben pro UN-Nr. zu machen sind, also z. B. UN xyz 5 Kisten, UN abc 3 Kisten. Für Zusammenpacken ist kein Feld vorgesehen. Aber das kann man ja ändern.

Gruß
Hagen
Geschrieben von: stefang

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 27.07.2011 14:58

Hallo zusammen,

wenn ich mich mal hier ranhängen darf...:

Wie sieht es mit verschiedenen UN-Nummern in freigestellten Mengen in einer Kiste aus?

Hintergrund: wir sollen eine Außenstelle aus der zentralen Warenannahme mit Chemikalien im Labormaßstab beliefern. Natürlich immmer andere Chemikalien mit unterschiedlichsten UN-Nummern.
Fahrzeug, Fahrer mit ADR-Schein, zugelassene Mehrwegkisten sind da, Zusammenladeverbote sind auch klar. Das erklärte Ziel unserer Warenannahme ist aber, aus Zeit- und Organisationsgründen, möglichst viel in freigestellten Mengen zu versenden. Jetzt suche ich nach einer pragmatischen Lösung für Beratungsresistente...
Ich werde in diesem Fall aus dem ADR nicht ganz schlau. Wie müssen die Transportbehälter gelabelt werden? Reicht das "E"-Label ohne UN-Nummer? Reicht es im Begleitpapier (Lieferschein) nach 3.5.6 "Gefährliche Güter in freigestellten Mengen" anzugeben oder muss jede einzelne UN-Nummer aufgeführt werden?

Danke für eure Hilfe!
Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 27.07.2011 16:19

Hallo stefang,
wenn ich Dich richtig verstehe geht es in Deiner Frage um Beförderung nach Kapitel 3.5.
Da musst Du nur die Mengen nach Unterabschnitt 3.5.1.2 je nach der jeweiligen UN Nummer beachten.

Und wenn die Anzahl der Versandstücke die Zahl 1000 nicht überschreitet, dann keine weitere Beachtung des ADR, außer Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.5.4.2 und entsprechend Abschnitt 3.5.6 Eintrag in ein oder mehrere Dokumente "GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN" und die Anzahl der Versandstücke.
Die UN Nummer entfällt also.
Geschrieben von: stefang

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 28.07.2011 13:07

Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antwort, bestätigt diese doch weitgehend meine Vermutungen.
Bleibt als letztes noch eine Frage nach der Kennzeichnung nach 3.5.4.2: Gesetzt den Fall, ich habe ein Versandstück, in dem sich verschiedene gefährliche Güter in freigestellten Mengen befinden. Die Mengen (auch die Höchstmengen pro Außenverpackung) nach 3.5.1.2 werden eingehalten. Wenn ich jetzt beispielsweise zwei Fläschchen Kl. 3 und zwei Fläschchen Kl. 3 + 6.1 habe, muss auf dem Kennzeichen (nach 3.5.4.2) die "3" vermerkt werden. Darf ich dazu ein Fläschchen Kl. 6.1 stellen? Muss ich dann ein zweites Kennzeichen mit der "6" anbringen? Oder brauche ich ein zweites Versandstück? Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Mengengrenzen eingehalten werden.
Und wie ist es, wenn die Mengen nach 3.5.1.2 überschritten werden, die 1000-Punkte-Regel (1.1.3.6.3/4) aber noch greift?

Nochmals danke!
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 28.07.2011 13:47

Hallo Stefang,

wenn Sie verschiedene Gefahrgüter mit unterschiedlichen Gefahrzetteln in freigestellten Mengen verpacken, müssen auf dem Kennzeichen auch die Nummern der verschiedenen Gefahrzettel angegeben werden (3.5.4.1 Satz 2 ADR). Ich frage mich allerdings, warum Sie es sich nicht einfach machen und die Bestimmungen des Kapitels 3.4 ADR zu den begrenzten Mengen nutzen. Hier gibt es ein einziges Kennzeichen ohne Nummern und ggf. noch die Ausrichtungspfeile. Dann müssen Sie noch die Bruttohöchstmasse, die deutlich höher als in 3.5 ADR ist, einhalten und das wäre es im Großen und Ganzen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: stefang

Re: Beförderungspapier: gemischte Kartons - 29.07.2011 09:00

Hallo Herr Winklhofer,
das scheint in diesem Fall wirklich die einfachere Variante zu sein. Vielen Dank!
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