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Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck

Geschrieben von: Susann Miller

Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 01.09.2003 09:14

Hallo,

vor kurzem gab es Schwierigkeiten mit einem Lkw-Fahrer, der seinen Führerschein nicht dabei hatte. Er war der Meinung, daß dies vom Gefahrgutbeauftragten nicht kontrolliert werden dürfte.

Ich meine, aus der Formulierung 8.1.2.1 ADR: " Außer den nach anderen Vorschriften erforderlichen Papieren müssen folgende Papiere in der Beförderungseinheit mitgeführt werden:..." ergibt sich doch, daß auch die anderen Papiere vom Gefahrgutbeauftragten kontrolliert werden dürfen.

Wie sieht hier die Meinung der Experten aus?

Viele Grüße
Susann Miller
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 01.09.2003 13:07

Hallöchen,
kontrollieren dürfen Sie das mit Sicherheit. Wenn ich die Fahrer kontrolliere, dann sag ich denen immer: "Wenn ich was finde, kostet es kein Geld und der Mangel kann behoben werde. Wenn die Polizei kontrolliert, wird es teuer!"
Die meisten Fahrer sind aber sehr kooperativ. Wenn sich jemand weigert mir als "nur Gb" die Unterlagen zu zeigen, würde ich mich an die Spedition wenden und denen ein paar Takte erzählen.
Geschrieben von: glücke

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 01.09.2003 16:04

Hallo Frau Miller,



die Rechtsgrundlage für die Kontrolle am Beladeort finden sie in 7.5.1.2 ADR.



Die Beladung darf nicht erfolgen, wenn eine Kontrolle der Dokumente ........ zeigt, daß ............. der Fahrzeugführer den Rechtsvorschriften nicht genüg(t)en.



Durch die Wortwahl, -den Rechtsvorschriften-, kann unterstellt werden, dass hier nicht nur die Vorschrift ADR, sondern alle, für die Sicherheit während des Gefahrguttransports, einschlägigen Rechtsvorschriften gemeint sind. Also auch die Fahrerlaubnisvorschriften.



Schöne Grüße aus Mainfranken



G. Lücke



Geschrieben von: Susann Miller

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 02.09.2003 12:27

Hallo Herr Lücke,

... was aber, wenn das Fahrzeug schon beladen wurde, und die Kontrolle erst hinterher ergab, daß der Fahrer keinen Führerschein (dabei) hat?

Viele Grüße
Susann Miller
Geschrieben von: Carsten Klee

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 02.09.2003 12:56

Hallo Frau Miller,

jetzt müssen Sie sich an 1.4.1 "Allgemeine Sicherheitsvorsorge" halten. Dort steht:
1.4.1.1 Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern...

Führt ein Kraftfahrer ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis, führt das zu den oben beschriebenen "vorhersehbaren Gefahren", wodurch Sie zum handeln gezwungen sind.

Die "erforderlichen Vorkehrungen" gehen beim bloßen Vergessen des Führerscheines von Faxbestätigung des Arbeitgebers bzw. zufaxen der Fahrerlaubnis über Ersatzfahrer bis (beim dennoch den Hof verlassen) hinterherschicken der Polizei.

Nötigenfalls kann durch die herbeigerufene Polizei im Rahmen einer Überprüfung mit einer dann kostenpflichtigen Verwarnung der Besitz der Fahrerlaubnis festgestellt werden, was bei deren Androhung meist zum Zusenden der Faxkopie führt.

Wir haben es bei unseren Kunden so geregelt, dass die Kontrollen vor der Beladung durchgeführt werden. So gehen wir einer ganzen Menge Problemen (keine ADR-Bescheinigung, mangelhafte Ladungssicherungsmittel oder ADR-Ausrüstungsgegenstände, abgelaufene Feuerlöscher etc.) von vornherein aus dem Weg.

Gruß aus Nordhessen

Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: glücke

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 02.09.2003 15:26

Hallo Frau Miller,



Antwort auf
......... keinen Führerschein (dabei) hat?




Damit stellen sich für Sie folgende Fragen:



1. Hat er eine Fahrerlaubnis und nur den Führerschein nicht dabei? (nicht sicherheitsrelevant, evtl. Fahrtantritt möglich)

2. Hatte er eine Fahrerlaubnis und diese wurde ihm entzogen, Führerschein deshalb nicht dabei ?(sicherheitsrelevant, kein Fahrtantritt)

3. Wurde der Führerschein erst vor kurzer Zeit sichergestellt oder beschlagnahmt und läuft ein Verfahren zwecks Entzugs der Fahrerlaubnis?(sicherheitsrelevant, kein Fahrtantritt)

4.Besteht kurzzeitiges Fahrverbot und ist der Führerschein deshalb hinterlegt? (sicherheitsrelevant, kein Fahrtantritt)

--- (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit) ---



All diese Fragen können Sie alleine ohne Hilfe der Polizei an Ort und Stelle nicht klären. In dem geschilderten Fall bleibt Ihnen also nur die Hinzuziehung der Polizei, wenn der Beförderer keinen Ersatzfahrer zur Verfügung stellen will.



Viele Grüße aus Würzburg



G. Lücke



Geschrieben von: Susann Miller

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 04.09.2003 10:05

Hallo,

mir ist selbstverständlich bewußt, daß eine Kontrolle vor Beladung der bessere und sicherere Weg ist, aber in der Praxis passieren die Dinge manchmal einfach anders, als man es sich theoretisch vorstellt.

Deshalb ein Danke an alle für die ausführlichen und konkreten Hinweise.

Viele Grüße
Susann Miller
Geschrieben von: Gandalf

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 10.09.2003 05:37

Hallo zusammen,

bin gerade auf eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt gestossen,
wo UN-Empfehlungen zur Transportsicherung veröffentlicht wurden.

Darin heißt es u.a.

UN-Empfehlungen für die Sicherung von Transporten
mit gefährlichen Gütern Bonn, den 17. Juli 2003 A 33 / 361.60/1
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2003 S. 462)

Die Gemeinsame Tagung des RID-Sicherheitsausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (UN/ECE-WP. 15) hat der Aufnahme dieser nachstehend aufgeführten Vorschriften in das ADR, das RID und das ADN in der Sitzung vom 24. bis 28. März 2003 grundsätzlich zugestimmt.

Sowohl das Vereinigte Königreich als auch Frankreich haben angekündigt, dass in diesen Ländern die UN-Empfehlungen bereits vorab zur Anwendung gebracht werden sollen.

Da der Inhalt der Empfehlungen das geltende Gefahrgutbeförderungsrecht ergänzt, wird eine freiwillige Anwendung bis zum Inkrafttreten der Änderungen von ADR / RID / ADN / ADNR und des IMDG-Codes empfohlen.

1.4.1.2 Absender dürfen gefährliche Güter nur Beförderern zur Beförderung übergeben, deren Identität sie in geeigneter Weise festgestellt haben.

7.2.4.1 Jedes Mitglied der Besatzung eines Straßenfahrzeuges, eines Zuges oder eines Binnenschiffes, mit dem gefährliche Güter befördert werden, muss während der Beförderung einen Lichtbildausweis mit sich führen.

Das Ganze soll wohl zum 1.1.2005 umgesetzt werden.

Fazit:

Demnächst müssen Sie sogar den Ausweis kontrollieren, wenn sie den Fahrer nicht kennen!? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Der weltweite Kampf gegen den Terrorismus machts möglich. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruß Michael
Geschrieben von: Anonym

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 22.10.2003 13:34

Sollte ein Fahrer keinen Führerschein mit sich führen, fährt er nicht mit meiner Ware vom Betriebsgelände. Der Spediteur kann einen anderen Fahrer schicken oder ein anderes Unternehmen beauftragen.

Die Kontrolle der Ausweispapiere finde ich persönlich übertrieben.

Vielleicht sollen wir demnächst noch die Profiltiefe messen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 29.10.2003 16:19

Hallo zusammen,

ich denke, dass mit der Kontrolle des Führerscheins weder eine Sicherheit am Transport erreicht wird, noch eine Vorlagepflicht des Fahrers dem beladenden Unternehmen gegenüber besteht.

Die Fahrerlaubnis kommt aus der FahrerlaubnisVO und unterliegt damit dem StVG, also einem eigenen, abgeschlossenen Rechtsbereich. Nur die in der StVO genannten Personen sind berechtigt, sich den Führerschein aushändigen zu lassen.

Da das Unternehmen das den Fahrer beschäftigt eine Pflicht hat regelmäßig dessen Fahrerlaubnis zu kontrollieren, kann sich das beladende Unternehmen dies sparen (ich rede nicht von der ADR-Bescheinigung)!

Ganz neben bei, was macht denn der Gefahrgutbeauftragte, wenn er nach seiner Zulassung gefragt würde?

Also kontrollieren ja, aber nur das was wichtig ist und zur Sicherheit beiträgt!

Viele Grüße

R. Hiltmann
Geschrieben von: Gandalf

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 30.10.2003 06:40

Hallo Herr Hiltmann,

ich stimme Ihnen da ja zu.
Aber wie ist dann der "geplante" Abschnitt

Antwort auf
1.4.1.2 Absender dürfen gefährliche Güter nur Beförderern zur Beförderung übergeben, deren Identität sie in geeigneter Weise festgestellt haben.


zu verstehen?

Gruß Michael
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 30.10.2003 07:05

Hallo Herr Gandalf,
die Verantwortlichen "Absender" und "Beförderer" haben nichts mit dem Verlader und Fahrzeugführer zu tun.

Ich verstehe die "geplante" Änderung in 1.4.1.2 so, dass der Absender, bevor er mit einem Unternehmen (Beförderer) einen Beförderungsvertrag abschliesst, die Zuverlässigkeit dieses Unternehmens prüfen muß.
Geschrieben von: Anonym

Re: Begleitpapiere nach 8.1.2 - Führerscheincheck - 30.10.2003 10:34

Hallo zusammen,

die Ausführungen von unserem Kollegen Pape sind auch nach meiner Auslegung absolut korrekt. Bitte also nicht mehr in das Gesetz/Verordnung hineininterpretieren, ist eh schon kompliziert genug.

Viele Grüße
R. Hiltmann
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