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flexibler Schüttgut-Container BK 3

Geschrieben von: Gerald

flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 10.08.2012 16:10

Hallo,
in der "Gefährlichen Ladung" 05/2011 wird auf Seite 39 von der geplanten Einführung von flexibler Schüttgut-Container BK 3 für bestimmte UN Nummern im neuen Kapitel 6.11 gesprochen.
In der Änderung zum ADR 2013, welche mir zu Zeit vorliegt, finde ich dazu keinen Eintrag. Und ich dachte mir, da gibt es wohl bei der Einführung Schwierigkeiten vielleicht im Bezug der Ladungssicherung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Nun steht aber in der "Gefährlichen Ladung" Heft 08/2012 auf Seite 33 im Bezug IMDG-Code 2012, welcher ab den 01.01.2014 verbindlich anzuwenden ist.
Das im Kapitel 4.3 diese flexibler Bulkbehälter bis zu 15 Tonnen aufgenommen werden, es ist das gleiche Bild, wie bei den BK 3 Containern.

Meine Frage ist nun. Wie kommen diese flexiblen Bulkbehälter zum Schiff ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Denn nach ADR geht es nicht, und diese erst im Hafen zu befüllen, macht auch keinen Sinn. Dann ist der Vorteil, schnellere Beladung und Entladung nicht mehr vorhanden.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 10.08.2012 19:51

Hallo Gerald,

flexible Schüttgut-Container stehen auf Punkt 5 b) der vorläufigen Tagesordnung der gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung in Genf vom 17. bis 21. September 2012. Der zugehörige Antrag wurde eingereicht vom Internationalen Verband für gefährliche Güter und Container (IDGCA) samt Dokumentation mit Fotos, Zertifikaten und Ladungssicherungsinformationen.

Wenn es zu einem zustimmenden Beschluss kommen sollte, kann die Änderung relativ einfach mit dem Instrument der multilateralen Ausnahme zeitlich vorgezogen werden und der Vorlauf zum Seehafen wäre dann möglich.

Noch schnell ein Satz zur Ladungssicherung: Der Antrag sieht Vorschriften für das Verladen flexibler Schüttgut-Container in Unterabschnitt 7.5.7.6 vor. Interessant erscheint mir der Verweis auf die CTU-Packrichtlinien in der Bemerkung zu Abs. 7.5.7.6.2, die bislang noch nicht als Ladungssicherungsnorm für die Verkehrsträger Straße/Schiene zu beachten waren. Die CTU-Packrichtlinien wurden bislang lediglich in einer Fußnote zum Abschnitt 5.4.2 ADR/RID im Zusammenhang mit dem für den Vorlauf zum Seehafen erforderlichen Containerpackzertifikat erwähnt.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 11.08.2012 09:35

Hallo,

kurze Zwischenfrage. Wie erst im Hafen befüllen? Für welchen Verkehrträger gibt es den schon zugelassene flexible Schüttgutcontainer BK3? Mir sind keine bekannt.

Gruß
Udo
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 11.08.2012 14:13

Hallo Udo,

Gerald hat in seiner Ausgangsfrage darauf hingewiesen, dass die flexiblen Schüttgut-Container in den IMDG-Code 2012 (Amdt. 36-12) aufgenommen wurden und auf den aktuellen Artikel in Gefährliche Ladung verwiesen.

Hast Du den in meinem Beitrag erwähnten Antrag für die gemeinsame RID/ADR-Herbsttagung 2012 gelesen? Da wird in der Einleitung unter Punkt 3 auf den IMDG-Code eingegangen. Punkt 4 erwähnt, dass die flexiblen Schüttgut-Container bereits jetzt schon in den Vertragsstaaten des Abkommens über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) verwendet werden. Der aktuelle Stand der SMGS-Vertragsstaaten ist mir nicht bekannt; 2009 waren es 23 Länder in Osteuropa und Asien, darunter auch 6 EU-Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn). Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in Anlage 2 SMGS sind übrigens weitgehend harmonisiert mit dem RID.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 12.08.2012 07:21

Sorry und danke für die Ausführungen. Habe nur oberflächlich gelesen.


Gruß

Udo
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 15.09.2012 11:17

Hallo Gerald,

zusätzlich zum bereits erwähnten Antrag an die Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN (17.-21.09.2012) hat die IDGCA am 10.09.12 auch der WP.15-Arbeitsgruppe einen Antrag zur Einführung des BK3-Containers in das ADR vorgelegt; eine Fotodokumentation wurde am 12.09.12 nachgereicht. Der Antrag soll auf der 93. Sitzung der WP.15-Arbeitsgruppe (05.-09.11.2012) behandelt werden.

Die Unterlagen stehen nicht in deutscher Sprache zur Verfügung. Links zur englischen Version:
- Informal document INF.3: Antrag vom 10.09.12
- Informal document INF.3/Add.1: Fotodokumentation vom 12.09.12

Schöne Grüße.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 20.10.2012 19:20

Hallo Gerald,

das Protokoll der gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN im September 2012 wurde am 17.10.12 unter der Dokumentennummer ECE/TRANS/WP.15/AC.1/128 veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung wird sicher in Kürze durch die OTIF erfolgen, Link: Berichte der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN.

Grundsätzlich wurde festgehalten, dass die Einführung der flexiblen Schüttgut-Container bereits von der Gemeinsamen Tagung letztes Jahr im Herbst beschlossen worden war auf Basis der 17. Ausgabe des Orange Books (UN-Modellvorschriften). Die Übernahme ins ADR erfolgte dann jedoch nicht, weil zusätzliche Ausführungsbedingungen für den Straßentransport fehlten. Daraufhin fand die Einführung ins RID und ADN auch nicht statt.

Bei der erneuten Diskussion im September 2012 waren einige Delegationen nicht überzeugt, dass die Beförderung der flexiblen Schüttgut-Container sicher durchgeführt werden kann. Andererseits meinten andere Delegationen, dass Lösungen für den Transport im Binnenland erforderlich sind, nachdem der Seetransport ja zulässig ist. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die für den Transport in flexiblen Schüttgut-Containern vorgesehenen Gefahrgüter direkt als Schüttgut befördert werden dürfen, ohne sie gesondert zu verpacken.

Letztendlich wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der IDGCA (International Dangerous Goods and Containers Association) einzusetzen mit folgendem Auftrag:

- Eruieren der Hemmnisse, die einer Annahme der Vorschriften für den Transport im Binnenland entgegenstehen;
- Erstellen einer koordinierten Studie für die drei Transportvarianten im Binnenland sowie möglicher Betriebsbedingungen für den realen Transport der BK3-Container mit Straßenfahrzeugen, mit Bahnwaggons und mit Binnenschiffen einschließlich Ausarbeitung von Vorschlägen zur Beurteilung durch die entsprechenden Gremien.


Na, dann schauen wir mal, was da noch rauskommt.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 21.10.2012 11:26

Hallo King_Louie_21,
besten Dank für Deinen Beitrag.

Da habe ich ja mit meinen ersten Beitrag, gar nicht so falsch gelegen.

Antwort auf
Meine Frage ist nun. Wie kommen diese flexiblen Bulkbehälter zum Schiff?
Denn nach ADR geht es nicht, und diese erst im Hafen zu befüllen, macht auch keinen Sinn. Dann ist der Vorteil, schnellere Beladung und Entladung nicht mehr vorhanden.


Da wird immer von Harmonisierung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern gesprochen, aber in der Praxis sieht es anders aus. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Und im Antrag unter http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...C_2012-29_D.pdf in unter Unterabschnitt 7.5.7.6 Verladung von flexiblen Schüttgut-Container steht ja genau beschrieben, wie die Beförderung erfolgen soll.

Nun wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welches das Problem klären soll. Und da kann ich Dir im Bezug
Antwort auf
Na, dann schauen wir mal, was da noch rauskommt.
nur Recht geben.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 10.11.2012 19:45

Hallo Gerald,

in den Auszügen aus dem Berichtsentwurf der 93. Tagung der WP.15 (06.-09.11.2012) der ADR-Vertragsstaaten wird unter Randnummer 33 erwähnt, dass in der letzten Woche im Mai 2013 eine Tagung der neu gegründeten informellen Arbeitsgruppe zu den flexiblen Schüttgut-Containern (BK 3) stattfinden soll. Selbst wenn die Arbeitsgruppe Ende Mai 2013 einen fertigen Vorschlag ausarbeiten sollte, so kann dieser frühestens auf den Herbsttagungen 2013 der entsprechenden Gremien (gemeinsame Tagung ADR/RID/ADN und WP.15) zur Übernahme ins ADR 2015 beschlossen werden.

Für die Entscheidungsfindung sollen bis Mai 2013 noch technische Daten vorgelegt werden, insbesondere bezüglich der Massen und der Abmessungen der flexiblen Schüttgut-Container, der Be- und Entladung, der Stauung und der Fahrzeugstabilität bei der Beförderung. Diejenigen Staaten, in denen flexible Schüttgut-Container bereits für die Beförderung von gefährlichen Gütern oder für andere Zwecke verwendet werden, wurden gebeten, Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie aus ihren Erfahrungen heraus als nützlich erachten.

Aus meiner Sicht bleibt für den Vor-/Nachlauf zum Hafen des ab 2013 im Seeverkehr zugelassenen BK 3 Containers somit vorerst nur die speziell zu beantragende Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSEB. Wer die BK 3 Container als Absender oder Empfänger verwenden möchte, sollte vorab abklären, ob ein solcher Antrag überhaupt Erfolgschancen hat.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 15.11.2012 17:32

Hallo King_Louie_21,
besten Dank für die Info, da müssen wir mit dem BK3 Container noch etwas warten, für die Harmonisierung bei den Verkehrsträgern war das bestimmt kein Beitrag.
Aber was soll es? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 23.11.2012 05:22

Hallo Gerald,

Antwort auf
Meine Frage ist nun. Wie kommen diese flexiblen Bulkbehälter zum Schiff ?

Ich glaube, wir waren mit unseren bisherigen Überlegungen auf dem Holzweg. Der VCI-Leitfaden "Vorschriftenänderungen 2013" weist auf Seite 8 darauf hin, dass die Beförderung der BK 3-Container (Flexible Bulk Container) bereits gem. Unterabschnitt 1.1.4.2 ADR/RID möglich ist. Für den Vor-/Nachlauf zum/vom Hafen genügt die Zulassung der BK 3-Container gem. IMDG-Code Amdt. 36-12.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 15.07.2013 04:46

Hallo Gerald,

die informelle Arbeitsgruppe zu flexiblen Schüttgut-Containern hat am 28.05.13 getagt. Das Vereinigte Königreich hat auf Basis dieser Tagung einen Antrag an die Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN im September 2013 verfasst. Mal sehen, ob es zu einer Einigung kommt oder ob die insbesondere von Deutschland formulierten Bedenken dies verhindern. Wenn bis Frühjahr 2014 keine Einigung erzielt wird, dann schafft es das Sekretariat der UNECE nicht mehr, die flexiblen Schüttgut-Container ins ARD 2015 aufzunehmen.

[*]OTIF/RID/RC/2013/50 (Bericht der informellen Arbeitsgruppe)[*]OTIF/RID/RC/2013/37 (Antrag des Vereinigten Königreichs)[*]ECE-TRANS-WP15-AC1-2013-GE-INF.4 (Kommentar der deutschen Delegation und Antwort der IDGCA für die Arbeitsgruppe am 28.05.13, nur englisch)

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 30.10.2013 21:20

Hallo King_Louie_21,

der Hinweis unter

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post18520

auf das Dokument unter OTIF/RID/RC/2013-B/Add.2 kam wieder mal zur richtigen Zeit. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Damit werden wir den BK3-Container im ADR 2015 finden, und zwar unter

- den neuen Abschnitt 6.11.5 Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von flexiblen Schüttgut-Containern des Typs BK 3

- Unterabschnitt 7.3.2.1 Ergänzung "BK3" und

- Unterabschnitt 7.5.7.6 Verladung.

Somit ist die Beförderung zum Hafen geklärt, da es den BK3-Container ja gemäß IMDG-Code schon gibt. Das Thema Ladungssicherung ist in 7.5.7.6 genau erklärt.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 13.11.2013 19:45

Antwort auf
Damit werden wir den BK3-Container im ADR 2015 finden, [...]

Hallo Gerald,

die Befüller müssen sich weiterhin gedulden; die Übernahme des BK3-Containers ins ADR ist noch keine beschlossene Sache. Die Tagung der WP.15-Arbeitsgruppe in der ersten Novemberwoche 2013 ist zu keinem Ergebnis gekommen und belässt den vorgelegten Änderungsentwurf in eckigen Klammern. Die nächste gemeinsame Tagung darf sich im März 2014 nochmals damit befassen.

Insbesondere Deutschland und Belgien genügen die vorgelegten Daten und die Art und Weise der durchgeführten Tests mit dem BK3-Container nicht. Die IDGCA als Protagonist des BK3-Containers hat es zudem wohl auch versäumt, die von der Gemeinsamen Tagung im September 2013 geforderten Unterlagen für die November-Tagung der WP.15-Arbeitsgruppe nachzuliefern.

Hier prallen anscheinend Welten aufeinander: Russische, bereits seit Jahren erfolgreich angewandte Technologie trifft auf ingenieurwissenschaftliche Vorschriftentreue in Mitteleuropa, die jeden einzelnen Buchstaben genau prüft.

Fundstelle: Von der 95. Tagung der WP.15 (Genf, 4. bis 8. November 2013) angenommene Texte, Seite 3, Abs. 23 ff.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 17.11.2013 15:41

Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
die Übernahme des BK3-Containers ins ADR ist noch keine beschlossene Sache.


Danke für Deinen Beitrag und die Quelle. Da müssen wir uns doch noch ein wenig gedulden.

Ich dachte immer, das Deutschland eine Vorreiterrolle einnimmt, aber das scheint immer weniger zu werden.

Und manchmal frage ich mich schon, ob Deutschland immer für eine "Insellösung" ist? Obwohl wir keine Insel sind!!

Wenn wir in die letzte Ausgabe der "Gefährlichen Ladung" auf Seite 1 schauen, dann finden wir einen Beitrag von Herrn Heins zum Thema Ladungssicherung, welcher sehr informativ ist.

Auf der einen Seite wird beim Thema "Ladungssicherung" auf die VDI 2700 ff in Deutschland Wert gelegt (Nicht Gefahrgutbereich), im Gefahrgutbereich trifft ja die EN 12195-1:2010 (Unterabschnitt 7.5.7.1 in Verbindung mit Abschnitt 1.1.5 und RSEB 7-8) und dann steht im Beitrag von Herrn Heins "der irgendwie unbestimmte k-Faktor könnte getrost ignoriert werden, weil sich die Ladung eh bewegt.."

Ich denke mal mit den Festhalten an der VDI 2700 haben wir den Beteiligten keinen Gefallen getan. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 08.12.2013 12:01

Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
die Befüller müssen sich weiterhin gedulden; die Übernahme des BK3-Containers ins ADR ist noch keine beschlossene Sache.


In dem Dokument der OTIF/RID/CE/GTP/2013/17 vom 04.11.2013 unter http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...P_2013-17_D.pdf

sind auf Seite 136 ff zu Kapitel 6.11 die Vorschriften zum BK 3 Container aufgenommen.

Hat das nun zur Folge, das es den BK3 Container zur Zeit nur im RID geben wird und im ADR nicht, außer bei der nächsten Tagung der WP 15 im Mai 2015 wird dies noch beschossen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 08.12.2013 16:25

Antwort auf
Hat das nun zur Folge, das es den BK3 Container zur Zeit nur im RID geben wird und im ADR nicht, außer bei der nächsten Tagung der WP 15 im Mai 2015 wird dies noch beschossen?

Hallo Gerald,

der Titel des von Dir zitierten Dokuments OTIF/RID/CE/GTP/2013/17 (04.11.2013) lautet «Von der Gemeinsamen Tagung in den Jahren 2012 und 2013, vom RID-Fachausschuss im Mai 2012 und von der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses im November 2012 angenommene konsolidierte Texte» und bildete die Vorlage für einen auf der 2. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (Kopenhagen, 18. bis 22. November 2013) zu fassenden Beschluss zur definitiven Übernahme in den Notifzierungstext (TOP 3 der Tagesordnung). Normalerweise wird an dieser Beschlussvorlage nicht mehr viel geändert, aber nachdem sich die WP.15-Arbeitsgruppe auf ihrer Herbsttagung negativ zum BK3-Container geäußert hat, ist das in diesem Punkt auch in Bezug auf das RID mit einem Fragezeichen zu versehen. Was tatsächlich in Kopenhagen geschehen ist, ist mir nicht bekannt; da müssen wir gegebenenfalls auf das Protokoll warten. Wenn das Sekretariat der OTIF genauso schnell arbeitet wie letztes Jahr, dann wird dieses Protokoll als «Schlussbericht der 2. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses» möglicherweise noch im Dezember diesen Jahres veröffentlicht.

Aber irgendwie kennen wir das Spiel doch schon: Die Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN beschließt alle zwei Jahre im September die Aufnahme des BK3 Containers in das Vorschriftenwerk. Manche Delegationen aus Mitteleuropa, darunter insbesondere Deutschland, haben Vorbehalte gegen diesen russischen Container und wollen kurzfristig noch mehr Informationen von den Protagonisten des BK3-Containers haben, die so schnell nicht geliefert werden. Auf der Tagung der WP.15-Arbeitsgruppe (ADR-Vertragsstaaten) kommt es dann Anfang November zum Eklat und der BK3-Container wird auf die lange Bank geschoben. Die WP.15-Arbeitsgruppe schickt ein Protokoll an die RID-Vertragsstaaten, die sich Mitte/Ende November treffen, und teilt das gegen den BK3-Container gerichtete Ergebnis ihrer Herbstagung mit.

Es würde mich überraschen, wenn die Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses in Kopenhagen zu einem anderen Ergebnis als die Herbsttagung der WP15.-Arbeitsgruppe gekommen ist. Oder meinst Du, die RID-Vertragsstaaten wollen hier einen Alleingang wagen? Aus meiner Sicht ist das alles wohl abzubuchen unter "höherer Gefahrgut-Politik" und dabei wird momentan anscheinend einiges an diplomatischem Porzellan "zerschossen". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 09.12.2013 15:45

Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Es würde mich überraschen, wenn die Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses in Kopenhagen zu einem anderen Ergebnis als die Herbsttagung der WP15.-Arbeitsgruppe gekommen ist.


Ist er Nicht!!

Die WP.15 hat die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung im Frühjahr 2014 vertagt, da die geforderten Prüfungen nicht korrekt durchgeführt wurden und der geforderte Prüfbericht nicht vorlag.

Bei der Beurteilung für das RID war nur der Prüfbericht zu berücksichtigen. Da dieser aber nicht vorlag, konnte während der Sitzung keine abschließende Entscheidung getroffen werden.

Nun müssen wir mal abwarten, wie die Entscheidung im Frühjahr ausfällt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Mit Deinen Ausführungen im letzten Absatz liegst Du wohl richtig, ich sehe das Ebenfalls so.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 19.05.2014 18:18

Antwort auf
Nun müssen wir mal abwarten, wie die Entscheidung im Frühjahr ausfällt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Hallo Gerald,

die Tragödie wird fortgesetzt. Auf der 96. Tagung der WP.15 (Genf, 6. bis 9. Mai 2014) wurde keine Entscheidung zur Aufnahme der BK 3-Container in das ADR 2015 getroffen. In Rn. 43 des Protokolls heißt es:
  • Bei der Abstimmung entscheidet sich die Arbeitsgruppe mehrheitlich, die Annahme von Änderungen betreffend flexible Schüttgut-Container auf die nächste Tagung zu verschieben, um den Delegationen mehr Zeit für die Prüfung der von IDGCA vorgelegten Testdaten einzuräumen. Es wird betont, dass alle vorgeschlagenen Änderungen, zusätzliche Vorschriften für Fahrzeuge und, sofern vorhanden, zusätzliche Prüfergebnisse rechtzeitig unterbreitet werden sollten, damit sie als offizielle Dokumente herausgegeben werden können.
Der RID-Fachausschuss wird sich auf seiner Tagung diese Woche voraussichtlich an die Entscheidung der WP.15 Arbeitsgruppe anlehnen und die Aufnahme der BK 3-Container in das Regelwerk ebenfalls vertagen. Die nächsten Tagungen finden im Herbst 2014 statt und die dann gefassten Beschlüsse können nicht mehr für das ADR/RID 2015 berücksichtigt werden. Somit bleibt nur die Wiedervorlage für das ADR/RID 2017.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 19.05.2014 18:59

Hallo King_Louie_21,

besten Dank für die Information.

Da wird es im ADR 2015 wohl nichts mit den BK 3-Container werden, dann bleibt nur eine Multilaterale Vereinbarung. Um bis zur Berücksichtigung im ADR 2017 diese BK 3-Container doch noch zu nutzen.

Schauen wir mal.
Geschrieben von: UHeins

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 21.05.2014 08:56

Könnte sich vielleicht mal jemand melden, der einen realen Anwendungsfall (Transport von BK3-Behältern) hätte?
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 22.05.2014 15:16

Hallo Admin,

persönlich kenne ich jetzt auch keinen Anwendungsfall für den BK 3-Container. BK 3-Container sind anscheinend vorwiegend in Osteuropa im Einsatz. Mein Eindruck ist, dass Schüttgut-Transporte mit Kippsattelaufliegern oder Schüttgut-Containern bzw. mit Silo-Tanks aufgrund fehlender Rückfrachten insbesondere auf Langstrecken in Osteuropa weniger verbreitet sind als in Mittel- und Westeuropa. Deshalb findet der BK 3-Container in Osteuropa wahrscheinlich mehr Einsatzgebiete. Der IDGCA (Internationaler Verband für gefährliche Güter und Container) als Protagonist des BK 3-Containers hat für die 93. Sitzung der WP.15-Arbeitsgruppe (05.-09.11.2012) Anwendungsbeispiele des BK 3-Containers für den Straßen- und Schienentransport in Osteuropa zusammengestellt. Die Beförderungen auf der Straße scheinen in dieser Liste Vorlaufverkehre für nachfolgende Schienen- oder Seetransporte gewesen zu sein und somit im Fall von Gefahrgut von Unterabschnitt 1.1.4.2 ADR abgedeckt gewesen zu sein.

Für den Bahntransport ist man in Osteuropa und Asien schon einen Schritt weiter. Die Anlage 2 des SMGS (Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr) der OSShD (Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen) beinhaltet «Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter» und ist das Pendant zum RID in Osteuropa und Asien. Anlage 14, Kapitel 9 des SMGS lässt seit 2007 die Beförderung von BK 3-Containern in offen Wagen im Bahnverkehr ohne zusätzliche Ladungssicherung zu. OTIF und OSShD streben eine weitgehende Harmonisierung zwischen ihren Regelwerken an, um die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter zwischen West-/Mitteleuropa und Osteuropa/Asien per Bahn zu ermöglichen. Soweit ich mitbekommen habe, wurde vor wenigen Wochen zum Beispiel eine regelmäßige direkte Güterzugverbindung zwischen dem Ruhrgebiet und China eingerichtet und in diesem Zusammenhang sind solche Harmonisierungsbemühungen dann durchaus sinnvoll.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: UHeins

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 25.05.2014 09:20

Lieber King Louie,

die Zusammenhänge sind mir schon klar - danke. Es geht mir mehr darum, dass "wir Deutsche" uns offenbar mal wieder einen fürchterlichen Kopf um die Veröffentlichung von Vorschriften machen, die hierzulande womöglich gar keine Relevanz haben. So, wie mit dem in China umkippenden Sack Reis <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Winklhofer

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 12.06.2014 13:48

Servus Herr Heins,

und wenn sie relevant sind, dann sind sie im Zu- und Ablauf Seehafen auch über 1.1.4.2 ADR/RID/ADN zulässig, egal, ob BK3-Schüttgut-Container jetzt 2015 aufgenommen werden oder nicht.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Winklhofer

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 01.07.2014 14:27

Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

zum Hinweis der Möglichkeit der Nutzung von Absatz 1.1.4.2.1 ADR im Zusammenhang mit der Verwendung von flexiblen Schüttgut-Containern BK3 im Vor-/Nachlauf Seeschiffsverkehr möchte ich noch auf die Auffassung des BMVI hinweisen. Danach entsprechen Schüttgut-Container BK3 weder in vollem Umfang noch teilweise oder irgenwie dem ADR, daher ist 1.1.4.2.1 ADR nicht anwendbar. Voraussetzung für die Anwendung von 1.1.4.2.1 ADR ist, dass ein Versandstück, Container, ... grundsätzlich dem ADR entspricht, aber nicht in vollem Umfang und nur dieses Manko wird durch die Anwendung anderer Vorschriften ersetzt. Außerdem können BK3-Behälter nicht als Container im Sinne von 1.2.1 ADR betrachtet werden, da sie derzeit im ADR nicht existent sind. So die Auffassung des BMVI.
Diese Auslegung von "nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes ..." aus 1.1.4.2.1 ADR muss dem "normalen" Anwender des ADR erst einmal einfallen.
Dass der Container "grundsätzlich", also zumindest teilweise dem ADR entsprechen muss, kann ich nicht so eindeutig aus 1.1.4.2.1 ADR entnehmen. Dort steht nur "nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes" und damit könnte dies auch anders interpretiert werden. Wenn es aber so gelesen werden soll, muss wohl über eine Definition oder Erläuterung für "nicht in vollem Umfang" gesprochen werden.
Im Übrigen:
Wenn schon ablehnend argumentiert wird, dann einfacher mit 7.3.3.18 i. V. m. 4.3.4 IMDG-Code. Danach dürfen flexible Schüttgut-Container nicht in Güterbeförderungseinheiten befördert werden. Das ist klar.

Zudem hätte ich für die weitere Diskussion noch einen anderen Ansatz zur Möglichkeit der Beförderung solcher Umschließungen. Gemäß den einschlägigen Auslegungen, sowohl in Deutschland wie in Österreich, schließt der Ausdruck "unverpackt" im Zusammenhang mit der Definition "Beförderung in loser Schüttung" nicht aus, dass sich die Stoffe in Umhüllungen, Gebinden und dgl. befinden, die keine Verpackungen im Sinne des ADR sind bzw. dessen Verpackungsbestimmungen nicht erfüllen.
Demnach ist bei der Beförderung eines Stoffes in loser Schüttung die Verwendung einer zusätzlichen, nicht bauartzugelassenen Umschließung unschädlich, sofern sämtliche einschlägigen Vorschriften zur Beförderung dieses Stoffes in loser Schüttung eingehalten werden.
Das könnte dann ja auch ein flexibler Schüttgut-Container als Umhüllung sein!

Ich bin mal gespannt, wie kritisch dieser Ansatz in der Gefahrgutgemeinde gesehen wird.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 - 02.07.2014 10:21

Hallo Alfred Winklhofer,

laut Fußnote 2) zu Unterabschnitt 6.1.3.1 a) (i) ADR wird das Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen auch zum Zweck der Bestätigung verwendet, dass die für andere Verkehrsträger zugelassenen flexiblen Schüttgut-Container den Vorschriften des Kapitels 6.8 der UN-Modellvorschriften entsprechen. Damit ist klargestellt, dass der BK3-Container zwar ein Container ist, der jedoch nicht im ADR vorgesehen ist.

Der BK3-Container ist weder ein Versandstück, noch ein ortsbeweglicher Tank oder Tankcontainer, und er ist auch keine Verpackung. Deshalb würde ich den ersten Satz in 1.1.4.2.1 ADR wie folgt lesen:
  • «[...] Container [...], die den Vorschriften [color:"blue"]für [...] Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung[/color] des ADR nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes [...] entsprechen, dürfen, sofern die Transportkette eine Seebeförderung [...] einschließt, unter folgenden Bedingungen befördert werden: [...]»
Wenn der [color:"blue"]kursiv[/color] geschriebene Passus mitgelesen wird, dann lässt der Abs. 1.1.4.2.1 ADR bestimmte Abweichungen von Teil 5 ADR zu. Wird der [color:"blue"]kursiv[/color] geschriebene Passus hingegen weggelassen, dann ändert sich der Sinn und die Abweichungen würden sich auf Teil 6 ADR beziehen; eine Lesart, die meiner Meinung nach grammatikalisch nicht korrekt und nicht von den Vertragsstaaten bezweckt ist. Die französische und englische die Fassung des Texts erscheinen mir ebenfalls eindeutig.

Insofern ist die Auslegung des BMVI für mich prinzipiell nachvollziehbar, insbesondere, wenn der BK3-Container als einzige Gefahrgut-Umschließung quasi «nackt» auf der Ladefläche eines Fahrzeugs befördert werden sollte. Wenn jedoch ein vollwandiges Fahrzeug, ein vollwandiger Container oder ein vollwandiger Großcontainer mit ausreichend stabilen Seitenwänden verwendet wird, in den der flexible Schüttgut-Container eingestellt wird, dann hoffe ich doch sehr, dass die bisherige Rechtsauffassung weiterhin gilt, wonach eine zusätzliche «Umhüllung» nicht schädlich für die Beförderung in loser Schüttung ist. Den BK3-Container würde ich in diesem Fall als zusätzliche «Umhüllung» des Schüttguts betrachten. Eine vernünftige Ladungssicherung sollte natürlich schon erfolgen.

Die momentane Auslegung des BMVI wirkt etwas unscharf und mehrdeutig. Vielleicht gelingt es den Gremien, die das BMVI beraten, eine Klarstellung in den RSEB herbeizuführen. Dabei denke ich insbesondere an die AG Beförderung und/oder die AG Verpackung des AGGB im GVB.

Schöne Grüße.
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