Geschrieben von: Carsten Klee
Sondervorschrift 640 - 05.11.2003 11:06
Hallo zusammen!
In der RSE steht:
Zu Kapitel 3.3 SV 640
3-2. Der Satzteil »Vorausgesetzt, die oben aufgeführten Eigenschaften führen in Spalte 20 nicht zu unterschiedlichen Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr, ...« bezieht sich nur auf die Beförderung in Tanks (3. und 4. Spiegelstrich). Für die Beförderung verpackter Güter nach der Verpackungsanweisung P 001 und P 501 (1. und 2. Spiegelstrich) gilt die Ausnahme unmittelbar.
Bedeutet das: Da die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr in Spalte 20 der Tabelle A des Kapitel 3.2 ausschließlich bei der Kennzeichnung von Tanktransporten oder Transporten in loser Schüttung Anwendung findet, muss die Sondervorschrift auch nur bei diesen Beförderungsarten angegeben werden, wenn innerhalb einer Verpackungsgruppe unterschiedliche Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr angegeben sind. Bei sämtlichen Versandstücktransporten braucht somit keine Sondervorschrift 640 angegeben werden.
Ist meine Interpretation so richtig?
Gruß aus Nordhessen
Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
In der RSE steht:
Zu Kapitel 3.3 SV 640
3-2. Der Satzteil »Vorausgesetzt, die oben aufgeführten Eigenschaften führen in Spalte 20 nicht zu unterschiedlichen Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr, ...« bezieht sich nur auf die Beförderung in Tanks (3. und 4. Spiegelstrich). Für die Beförderung verpackter Güter nach der Verpackungsanweisung P 001 und P 501 (1. und 2. Spiegelstrich) gilt die Ausnahme unmittelbar.
Bedeutet das: Da die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr in Spalte 20 der Tabelle A des Kapitel 3.2 ausschließlich bei der Kennzeichnung von Tanktransporten oder Transporten in loser Schüttung Anwendung findet, muss die Sondervorschrift auch nur bei diesen Beförderungsarten angegeben werden, wenn innerhalb einer Verpackungsgruppe unterschiedliche Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr angegeben sind. Bei sämtlichen Versandstücktransporten braucht somit keine Sondervorschrift 640 angegeben werden.
Ist meine Interpretation so richtig?
Gruß aus Nordhessen
Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />