Geschrieben von: King_Louie_21
Änderungen ADR/RID 2015 - 04.04.2013 18:25
Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
die Rechtsunterworfenen dürfen momentan noch nach ADR/RID 2011 befördern; die Übergangsfrist für die verpflichtende Anwendung von ADR/RID 2013 läuft bis 30.06.2013. Die Vertragsstaaten-Konferenzen in Genf befassen sich zwischenzeitlich schon mit den Änderungen 2015. Eine ad hoc Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Gefahrgutregelwerke für die Beförderung im Binnenland (ADR/RID/ADN) mit den UN-Modellvorschriften trifft sich im Zeitraum 24.-26. April 2013. Die ad hoc Arbeitsgruppe soll die Diskussion auf der Gemeinsamen Tagung der Vertragsstaaten ADR/RID/ADN im September 2013 vorbereiten.
Auf Basis der bereits beschlossenen Änderungen der UN-Modellvorschriften hat das Sekretariat der UNECE einen Entwurf (englisch) mit den auf die Beförderungsbedingungen im Binnenland angepassten Änderungen im Gefahrgutrechtrecht zusammengestellt, die dann ab 2015 relevant werden können: ECE/TRANS/WP.15/AC.1/HAR/2013/1
Schöne Grüße.
die Rechtsunterworfenen dürfen momentan noch nach ADR/RID 2011 befördern; die Übergangsfrist für die verpflichtende Anwendung von ADR/RID 2013 läuft bis 30.06.2013. Die Vertragsstaaten-Konferenzen in Genf befassen sich zwischenzeitlich schon mit den Änderungen 2015. Eine ad hoc Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Gefahrgutregelwerke für die Beförderung im Binnenland (ADR/RID/ADN) mit den UN-Modellvorschriften trifft sich im Zeitraum 24.-26. April 2013. Die ad hoc Arbeitsgruppe soll die Diskussion auf der Gemeinsamen Tagung der Vertragsstaaten ADR/RID/ADN im September 2013 vorbereiten.
Auf Basis der bereits beschlossenen Änderungen der UN-Modellvorschriften hat das Sekretariat der UNECE einen Entwurf (englisch) mit den auf die Beförderungsbedingungen im Binnenland angepassten Änderungen im Gefahrgutrechtrecht zusammengestellt, die dann ab 2015 relevant werden können: ECE/TRANS/WP.15/AC.1/HAR/2013/1
Schöne Grüße.