Geschrieben von: DTM
Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? - 23.04.2013 08:02
Guten Morgen,
wenn unser Kunde Gefahrgüter bereits fertig verpackten Versandeinheiten/Versandstücken weiter verteilt, muss er sich dann auch die Prüfbescheinigungen der bauartgeprüften Verpackungen usw. zukommen lassen, oder kann er davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß verpackt ist? (Nur Stückgut, keine IBC o.ä.)
Gem. Unterabschnitt 6.1.1.5 müssen Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie...liefern.
Unser Kunde verteilt ja die fertig verpackte Ware. Ist er somit auch nachfolgender Verteiler von Verpackungen? Eigentlich nicht, oder?
Demnach müsste es doch ausreichen, wenn er prüft, ob die Verpackungen bauartgeprüft (und noch verwendbar) sind, oder nicht. Wie seht Ihr das?
Für Eure Meinung wäre ich wie immer dankbar :-)
wenn unser Kunde Gefahrgüter bereits fertig verpackten Versandeinheiten/Versandstücken weiter verteilt, muss er sich dann auch die Prüfbescheinigungen der bauartgeprüften Verpackungen usw. zukommen lassen, oder kann er davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß verpackt ist? (Nur Stückgut, keine IBC o.ä.)
Gem. Unterabschnitt 6.1.1.5 müssen Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie...liefern.
Unser Kunde verteilt ja die fertig verpackte Ware. Ist er somit auch nachfolgender Verteiler von Verpackungen? Eigentlich nicht, oder?
Demnach müsste es doch ausreichen, wenn er prüft, ob die Verpackungen bauartgeprüft (und noch verwendbar) sind, oder nicht. Wie seht Ihr das?
Für Eure Meinung wäre ich wie immer dankbar :-)