Geschrieben von: Anonym
"Begriff Lose Schüttung" - 16.04.2002 21:31
Es werden Altbatterien UN-Nr. 2794 (Akkumulatoren) naß, gefüllt mit Säure Klasse 8 Ziff. 81 c ADR in Akkukästen auf einem Lkw, offene Ladefläche transportiert.
<br>Die Akkukästen selbst sind nicht mit Gefahrzetteln und UN-Nr. gekennzeichnet.
<br>Der LKW ist mit orangefarbenen Warntafeln nach Rn 10500 versehen.
<br>Die Batterien werden von verschiedenen Autohändlern eingesammelt und in diese Akkukästen gestellt.
<br>Die Verpackungsvorschriften P 801/801a/VV14 wurden nicht eingehalten.
<br>Liegt somit ein Transport in "loser Schüttung" vor, oder handelt es sich hier um einen Transport als Verpackung.
<br>Knackpunkt ist hier: brauche ich einen ADR-Schein, bei loser Schüttung gefordert, oder ich bleibe unterhalb der Mengengrenze der Rn 10011 ADR und benötige diesen Gefahrgutführerschein nicht.
<br>Für eine Klärung, wenn möglich gerichtsverwertbar wäre ich dankbar.
<br>Mit freundlichen Grüßen
<br>
<br>Karl-Heinz Frank
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<br>Die Akkukästen selbst sind nicht mit Gefahrzetteln und UN-Nr. gekennzeichnet.
<br>Der LKW ist mit orangefarbenen Warntafeln nach Rn 10500 versehen.
<br>Die Batterien werden von verschiedenen Autohändlern eingesammelt und in diese Akkukästen gestellt.
<br>Die Verpackungsvorschriften P 801/801a/VV14 wurden nicht eingehalten.
<br>Liegt somit ein Transport in "loser Schüttung" vor, oder handelt es sich hier um einen Transport als Verpackung.
<br>Knackpunkt ist hier: brauche ich einen ADR-Schein, bei loser Schüttung gefordert, oder ich bleibe unterhalb der Mengengrenze der Rn 10011 ADR und benötige diesen Gefahrgutführerschein nicht.
<br>Für eine Klärung, wenn möglich gerichtsverwertbar wäre ich dankbar.
<br>Mit freundlichen Grüßen
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<br>Karl-Heinz Frank
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