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Umweltgefährdend und Fahrzeugausrüstung

Geschrieben von: Gandalf

Umweltgefährdend und Fahrzeugausrüstung - 27.04.2015 12:41

Hallo zusammen,
bin jetzt gerade ein wenig irritiert und weiß gar nicht ob wir das schon mal so diskutiert haben (vielleicht hab ich das auch nur nicht mit bekommen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />).
Also 2.2.9.1.1: "Unter den Begriff der Klasse 9 fallen Stoffe und Gegenstände, die ... nicht unter die Begriffe anderer Klassen fällt." Soweit klar! Habe hier einen Stoff Klasse 6.1 der auch umweltgefährdend ist. Nach obiger Definition daher nicht Klasse 9 (denn dort nur die UN 3077 und 3082) wohl aber umweltgefährdend. Gekennzeichnet mit Totenkopf sowie Fisch und Baum. Da nicht Klasse 9 also auch kein Gefahrzettel Nr. 9. Heißt das Fahrzeug braucht jetzt auch keine Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter. Hab ich das jetzt richtig gelesen oder ist mir da was entgangen?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: GG1

Re: Umweltgefährdend und Fahrzeugausrüstung - 27.04.2015 13:44

Hallo Gandalf,

ich denke, das hast Du richtig gelesen. Solange kein Gefahrzettel 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9 vorgeschrieben ist entfallen diese Ausrüstungsgegenstände.

Grüße
GG1
Geschrieben von: Gandalf

Re: Umweltgefährdend und Fahrzeugausrüstung - 28.04.2015 06:12

Hallo GG1,
danke. Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf
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