Geschrieben von: Christin1975
Tunnelbeschränkungscode - 14.01.2016 08:14
Hallo
ich habe eine Frage bzgl. des Tunnelbeschränkungscodes.
Unsere Tochterfirma möchte UN1263 per Spedition versenden.
Dafür melden sie die Sendungen über ein Portal an.
Für diese UN-Nummer gibt es bzgl. des Tunnelcodes nur E als Auswahlmöglichkeit.
Aber die UN-Nummer 1263 hat doch den Tunnelcode D/E.
Nach Rücksprache mit der Spedition kam folgende Antwort:
Bei UN 1263 Farbe bzw. Farbzubehörstoffe 3 III ist der Tunnelbeschränkungscode E korrekt.
Bei der Kombination (D/E) handelt es sich bzgl. der Bedeutung im Gefahrgutrecht auch immer bei dem ersten Buchstaben um Gefahrgutbeförderungen in Tanks oder in loser Schüttung und bei dem zweiten Buchstaben um Stückgut.
Der Kunde kann also darauf vertrauen, dass E korrekt ist.
Nur E kann doch nicht stimmen, im Beförderungspapier muss doch für die UN-Nummer immer D/E angegeben werden, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich habe eine Frage bzgl. des Tunnelbeschränkungscodes.
Unsere Tochterfirma möchte UN1263 per Spedition versenden.
Dafür melden sie die Sendungen über ein Portal an.
Für diese UN-Nummer gibt es bzgl. des Tunnelcodes nur E als Auswahlmöglichkeit.
Aber die UN-Nummer 1263 hat doch den Tunnelcode D/E.
Nach Rücksprache mit der Spedition kam folgende Antwort:
Bei UN 1263 Farbe bzw. Farbzubehörstoffe 3 III ist der Tunnelbeschränkungscode E korrekt.
Bei der Kombination (D/E) handelt es sich bzgl. der Bedeutung im Gefahrgutrecht auch immer bei dem ersten Buchstaben um Gefahrgutbeförderungen in Tanks oder in loser Schüttung und bei dem zweiten Buchstaben um Stückgut.
Der Kunde kann also darauf vertrauen, dass E korrekt ist.
Nur E kann doch nicht stimmen, im Beförderungspapier muss doch für die UN-Nummer immer D/E angegeben werden, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.