Geschrieben von: Gerald
Putzlappen in Tankfahrzeugen - 13.10.2016 14:07
Hallo,
bei der Beförderung z.B. von Heizöl in Tankfahrzeugen gibt es immer wieder Probleme mit Putzlappen (z.B. die Heizöl enthalten), meistens werden diese im Armaturenschrank gelagert, was natürlich nicht gestattet ist.
Auf der letzten PetroTrans in KASSEL war an einem Tankfahrzeug im Heckbereich ein Behälter mit der Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ausgestellt (siehe Anhang).
Meisten werden Putzlappen nach UN 1373 FASERN oder GEWEBE, TIERISCHEN oder PFLANZLICHEN oder SYNTHETISCHEN URSPRUNGS, N.A.G., imprägniert mit Öl, Klasse 4.2 befördert. Aber in Kapitel 3.2 Spalte 7a steht "0" und so ist eine Beförderung nach Kapitel 3.4 nicht möglich.
Aber es gibt ja noch UN 3175 FESTE STOFFE oder Gemische aus festen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C ENTHALTEN, N.A.G., Klasse 4.1, wenn man die Putzlappen (Abfall) unter dieser UN-Nummer befördern würde, dann wäre dass nach Kapitel 3.4 möglich, denn im Kapitel 3.2 Spalte 7a steht "1kg".
Klar es muss eine zusammengesetzte Verpackung sein, optimal wäre ein Versandstück aus Metall mit Lüftungseinrichtung und einer Innenverpackung (aber kein großes Eigengewicht). Und wenn dies jeden Tag in der Firma entleert wird, dann dürfte das 1 kg auch nicht das Problem sein.
Oder wie seht Ihr das? Denn, wenn der Armaturenschrank mit solchen Lappen bestückt ist, kann dies nicht gut ausgehen.
bei der Beförderung z.B. von Heizöl in Tankfahrzeugen gibt es immer wieder Probleme mit Putzlappen (z.B. die Heizöl enthalten), meistens werden diese im Armaturenschrank gelagert, was natürlich nicht gestattet ist.
Auf der letzten PetroTrans in KASSEL war an einem Tankfahrzeug im Heckbereich ein Behälter mit der Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ausgestellt (siehe Anhang).
Meisten werden Putzlappen nach UN 1373 FASERN oder GEWEBE, TIERISCHEN oder PFLANZLICHEN oder SYNTHETISCHEN URSPRUNGS, N.A.G., imprägniert mit Öl, Klasse 4.2 befördert. Aber in Kapitel 3.2 Spalte 7a steht "0" und so ist eine Beförderung nach Kapitel 3.4 nicht möglich.
Aber es gibt ja noch UN 3175 FESTE STOFFE oder Gemische aus festen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C ENTHALTEN, N.A.G., Klasse 4.1, wenn man die Putzlappen (Abfall) unter dieser UN-Nummer befördern würde, dann wäre dass nach Kapitel 3.4 möglich, denn im Kapitel 3.2 Spalte 7a steht "1kg".
Klar es muss eine zusammengesetzte Verpackung sein, optimal wäre ein Versandstück aus Metall mit Lüftungseinrichtung und einer Innenverpackung (aber kein großes Eigengewicht). Und wenn dies jeden Tag in der Firma entleert wird, dann dürfte das 1 kg auch nicht das Problem sein.
Oder wie seht Ihr das? Denn, wenn der Armaturenschrank mit solchen Lappen bestückt ist, kann dies nicht gut ausgehen.