Geschrieben von: SebiTNT
priv. Transport von Diesel im Kanister - 20.04.2017 10:11
Hallo,
ich möchte als Privatmann Dieselkraftstoff in Kanistern von der Tankstelle zu mir nach hause transportieren und diesen dann in einem Heizöllagerraum lagern um diesen später in u.a. meinem PKW zu verbrauchen. Für mich ist das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht äußerst komplex und schwer zu überblicken. Ich bitte euch daher um einen kurzen Einblick in diese, um mein Vorhaben einigermaßen rechtskonform umsetzen zu können.
Nutzen möchte ich Kanister mit 25 Liter Inhalt welche eine UN-Zulassung 3H1/Y1.9/200 besitzen.
1. Frage: Ich darf als Privatperson laut ADR ja scheinbar Kanister bis insgesamt 240 Liter in meinem PKW transportieren, wenn diese entsprechend gekennzeichnet und gesichert sind. Sonsitge Bedingungen nach ADR etc. muss ich nicht beachten. Ist dies richtig?
2. Frage: Wie muss die Kennzeichnung der Kanister für den Transport aussehen? Bisher habe ich gelesen, dass diese mit einem Etikett nach GHS (74 mm x 105 mm mit Stoffbezeichnung, Gefahrstoffsymbolen etc.) versehen sein müssen. Muss ich zusätzlich hier noch Gefahrstoff bzw. Gefahrgutlabel in 100 mm x 100 mm anbringen? Wenn ja, welche bzw. müssen es 1x GHS02 "Entzündlich", 1x GHS09 "Umweltschädlich", 1x "Entzündbare Flüssigkeiten - Klasse 3", 1x "umweltgefährdende Stoffe" sein? Also 4 Aufkleber im 100 mm x 100 mm?
3. Frage: Muss ich sonst eventuell noch weitere Regelungen beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Beste Grüße
Sebi
ich möchte als Privatmann Dieselkraftstoff in Kanistern von der Tankstelle zu mir nach hause transportieren und diesen dann in einem Heizöllagerraum lagern um diesen später in u.a. meinem PKW zu verbrauchen. Für mich ist das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht äußerst komplex und schwer zu überblicken. Ich bitte euch daher um einen kurzen Einblick in diese, um mein Vorhaben einigermaßen rechtskonform umsetzen zu können.
Nutzen möchte ich Kanister mit 25 Liter Inhalt welche eine UN-Zulassung 3H1/Y1.9/200 besitzen.
1. Frage: Ich darf als Privatperson laut ADR ja scheinbar Kanister bis insgesamt 240 Liter in meinem PKW transportieren, wenn diese entsprechend gekennzeichnet und gesichert sind. Sonsitge Bedingungen nach ADR etc. muss ich nicht beachten. Ist dies richtig?
2. Frage: Wie muss die Kennzeichnung der Kanister für den Transport aussehen? Bisher habe ich gelesen, dass diese mit einem Etikett nach GHS (74 mm x 105 mm mit Stoffbezeichnung, Gefahrstoffsymbolen etc.) versehen sein müssen. Muss ich zusätzlich hier noch Gefahrstoff bzw. Gefahrgutlabel in 100 mm x 100 mm anbringen? Wenn ja, welche bzw. müssen es 1x GHS02 "Entzündlich", 1x GHS09 "Umweltschädlich", 1x "Entzündbare Flüssigkeiten - Klasse 3", 1x "umweltgefährdende Stoffe" sein? Also 4 Aufkleber im 100 mm x 100 mm?
3. Frage: Muss ich sonst eventuell noch weitere Regelungen beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Beste Grüße
Sebi