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UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe

Geschrieben von: tree787

UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 04.08.2017 07:53

Hallo,

wir müssen eine Probe (ca. 150ml) eines neuen Stoffs verschicken, für den weder ein SDB, Erfahrungswerte zu Vergiftungsfällen beim Menschen noch tierexperimentelle Untersuchungen vorliegen.

Der Ausgangsstoff ist Paraquat-dichlorid Hydrat (UN 2811, VG I).

Wie kann hier "einfach" die Verpackungsgruppe für die UN 2810 ermittelt werden? Wenn man auf Nummer sicher geht und VG I wählt, dann nimmt es kein Versandunternehmen mit (Straße). Die nehmen nur VG II und III mit.

Danke und Gruß
tree787
Geschrieben von: M.A.T.

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 10.08.2017 07:00

Hallo, mit der Klassifizierung könnte es ohnehin problematisch sein, weil nach dem Grundsatz der genauesten Sammelbezeichnung (2.1.2.5 und 2.1.1.2) hier eher UN 2781 infrage käme (so nicht die anderen Komponenten die Klassifizierung bestimmen). Zumindest sagen mir mein Gefahrgut-Schlüssel und der WHO-Leitfaden das.
Ansonsten ist ja immer noch die Option einer Verdünnung da (2.2.61.1.12). Die Regelungen in 2.1.4 haben Sie wahrscheinlich schon abgeklopft?
Viel Erfolg
M.A.T.
Geschrieben von: tree787

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 10.08.2017 08:29

Hallo,

danke für die Antwort. Mit UN 2781 kann ich nicht viel anfangen (BIPYRIDILIUM-PESTIZID, FEST, GIFTIG).

Die Probe wird nicht zur weiteren ÜBerprüfung verschickt sondern im Rahmen eines Forschungsprojektes versendet. Ist hier 2.1.4 nicht auszuschließen?
Verdünnung ist nicht machbar.

Gruß
tree787
Geschrieben von: M.A.T.

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 10.08.2017 08:57

Hallo, was auszuschließen ist können nur Sie klären. Um eine Klassifizierung nach Teil 2 kommen Sie aber nicht herum, denke ich. Die UN-Nr. ergibt sich m.E. eindeutig aus den WHO-Leitfaden und aus den genannten Vorrängen bei der Sammelbezeichnungs-Zuordnung, weil die von Ihnen genannte 2810 allgemeiner ist.
Mit 2781 haben sie Recht, das muß natürlich für die Flüssigkeit 2782 sein.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: tree787

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 10.08.2017 09:30

Hallo,

die neue Substanz ist definitiv kein Pestizid, wodurch es nur eine allgemeine Eintragung sein kann.

Die Klassifizierung kann daher m.E. nur als UN 2810 erfolgen.

Gruß
Geschrieben von: M.A.T.

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 10.08.2017 10:15

Dann bleibt halt nur die Zuordnung der VG nach 2.2.61 übrig, und wenn dabei I rauskommt eben die Suche nach jemand, der es fährt. Möglicherweise könnte bei der Verweigerung eine Angst vor Inhalationstoxizität mitspielen - siehe SV315. Vielleicht können sie die ausschließen?
Viel Erfolg
M.A.T.
Geschrieben von: tree787

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 17.08.2017 10:35

Hat jemand anderes noch eine Idee, wie die Zuordnung ohne die toxikologischen Daten erfolgen kann? Da es sich um einen neuen Stoff handelt, kann ich auch nicht einfach das Einstoffgemisch (2.2.61.1.10.1) berechnen, da die Eigenschaften nicht die gleichen sind. Wenn ich dies nämlich für den Ausgangsstoff berechne (Menge in wässriger Lösung ist bekannt), komme ich auf VG II bzw. III. Kann "einfach" angenommen werden, dass die Giftigkeit des neuen Stoffs ggü. dem Ausgangsstoff nicht zugenommen hat? Dies ist wahrscheinlich aber niemand kann mir dies bescheinigen.

Danke und Gruß
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 22.08.2017 09:29

Kennt jemand eine historische Diskussion, ob und wie die Klassifizierer haftbar sind?
Die geltenden bestimmungen richten sich immer gegen jemanden, der etwas mit einem klassifizierten Gefahrgut falsch macht.
Wenn tree787 jetzt sein Gefahrgut als UN 2811, VG II (oder III) aus den oben angegebenen Gründen klassifiziert und es entsprechen verpackt, kennzeichnet, verlädt usw.: Gegen welche Vorschrift, die ordnungswidrigkeitenbewehrt ist, würde er explizit (nicht im Sinne des Gesetzes) verstoßen?
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 22.08.2017 15:43

Originally Posted by Bergmannsheil
Kennt jemand eine historische Diskussion, ob und wie die Klassifizierer haftbar sind? [...]

Hallo Bergmannsheil,

das ist gelebte Gegenwart. Die korrekte Klassifizierung ist eine Pflicht des Auftraggebers des Absenders bzw. des Absenders. Abzustellen wäre auf:

a) § 17 Absatz 1 Nummer 1 der GGVSEB (Auftrageber des Absenders) in Verbindung mit Abschnitt I Ziffer 17.4 RSEB bzw.
b) § 18 Absatz 1 Nummer 3 der GGVSEB (Absender) in Verbindung mit Abschnitt I Ziffer 18.2 RSEB

Der an diesen Stellen genannte Begriff „Vergewissern“ schließt ein, dass die Klassifizierung nach Teil 2 ADR entweder selbst vom Auftrageber/Absender vorzunehmen oder aber sicherzustellen ist, dass die Klassifizierung durch Dritte rechtskonform erfolgt.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 23.08.2017 06:22

Guten Morgen,

Originally Posted by King_Louie_21
das ist gelebte Gegenwart. Die korrekte Klassifizierung ist eine Pflicht des Auftraggebers des Absenders bzw. des Absenders.

Richtig, das ist gelebte rechtliche Gegenwart. Aber in der realen Gegenwart? Wie sollte im praktischen Fall jemand den Unterschied in der Beförderung eines Gutes UN 2810 VP I oder VP II oder III herausfinden, wenn die Verpackungen, Papiere und Kennzeichnungen den jeweiligen ADR-Anforderungen der angegebenen VP entsprechen? Wie sollte sich bei rechtskonformen Beförderungen ableiten lassen, dass die ursprüngliche Klassifizierung nicht dem dogmatischen ADR entspricht, sondern nur aus plausiblen Gründen so abgeleitet wurden. Damit meine ich die oben vom Threadbeginner berichteten Daten, natürlich keine so falsche Klassifizierung, dass sich aus den dann ungeeigneten Verpackungen Schäden ergeben.
Also: Ist das Forum dogmatischer als die Realität der Überwachung?

Schönen Start in den Tag
Geschrieben von: Gandalf

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 23.08.2017 06:45

Hallo zusammen,
wenn man nichts weiß, ist eine Einstufung natürlich schwierig und es kann auch was Falsches dabei rauskommen. Es sollte nachvollziehbar dargelegt werden , wie und warum man zu dieser oder jener Einstufung gekommen ist (nach bestem Wissen und Gewissen), dann wird man kaum jemandem einen Vorwurf machen können.
Wenn ich zur Giftigkeit nichts weiß, und die vereinfachten Prüfungen nach 2.2.61.1.9.2 nicht durchführen kann/möchte/lasse, dann liege ich auf der sicheren Seite, wenn ich davon ausgehe, dass es sich um einen giftigen Stoff handelt und lande wohl immer bei VG 1. Könnte bei der kleinen Menge auch UN 3315 nehmen. Ändert aber nichts an der VG.
@tree787: Aber irgendjemand muss doch bei euch eine Vorstellung davon haben, was ihr da hergestellt habt bzw. mit welcher Zielsetzung dieser neue Stoff hergestellt wurde. Kann da keiner eine fundierte Annahme treffen?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 28.08.2017 17:33

Originally Posted by Bergmannsheil
[...] Wie sollte sich bei rechtskonformen Beförderungen ableiten lassen, dass die ursprüngliche Klassifizierung nicht dem dogmatischen ADR entspricht, sondern nur aus plausiblen Gründen so abgeleitet wurden. [...]

Hallo Bergmannsheil,

im Rahmen einer Straßenkontrolle wird es schwierig sein, Klassifizierungsfehler aufzudecken/nachzuweisen, wenn die Papiere plausibel sind.

Aber es finden ja auch Betriebskontrollen statt. Da kann dann schon mal nachgefragt werden, wie der Auftraggeber bzw. der Absender bei der Klassifizierung vorgegangen ist. "Pi mal Daumen" ist dann vermutlich eine ungünstige Antwort.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: DFK

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 01.09.2017 12:22

Für Paraquat ist die Sache ja klar, auch wenn es nicht als Pestizid verwendet wird, sollte der LD50-Wert der WHO (150 mg/kg, VGIII) verwendet werden.
Wikipedia gibt allerdings niedrigere Werte an: https://de.wikipedia.org/wiki/Paraquat
Ganz anders liegt der Fall aber, wenn daraus durch chemische Veränderung Derivate (neue Substanzen) hergestellt werden, die eine völlig andere Toxizität besitzen können. Vermutlich ist dann nur die Einstufung als Probe möglich, wobei man von einer höchstmöglichen Giftigkeit ausgehen sollte.
Geschrieben von: Christopher B.

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 04.09.2017 14:13

Originally Posted by tree787

...wir müssen eine Probe (ca. 150ml) eines neuen Stoffs verschicken, für den weder ein SDB, Erfahrungswerte zu Vergiftungsfällen beim Menschen noch tierexperimentelle Untersuchungen vorliegen.
Der Ausgangsstoff ist Paraquat-dichlorid Hydrat (UN 2811, VG I)...
tree787


Hallo,
so wie ich dass verstehe wurde Paraquatdichlorid CAS:1910-42-5 chemische verändert. Das heißt ein neuer Stoff wurde synthetisiert. CAS:???
Die Frage ist wofür die neue Substanz eingesetzt werden soll - dementsprechend ergeben sich weitere Anforderungen.
Einfach Analog Paraquatdichlorid einzustufen ist m.E. nicht belastbar genug.
Gruß
Christopher
Geschrieben von: tree787

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe - 12.09.2017 13:12

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Eine CAS gibt es nicht. Toxikologische Eigenschaften sind sonst auch nicht bekannt. Es ist halt Forschung.

Von der Verpackungsgruppe I komme ich auch mit der Probe nicht weg, obwohl ich bezweifle, dass ich diese Variante überhaupt nutzen darf.

Es besteht die Möglichkeit einer Direktfahrt mit erhöhten Kosten. Ansonsten sicher nur Eigentransport.

Gruß
tree787
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