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Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut

Geschrieben von: Hoko1

Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 06.10.2017 12:06

Hallo alle zusammen,
ich benötige einmal einen Praxistip, denn so etwas ist mir noch nicht vorgekommen.
Ein Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut. Das Beförderungspapier hat ja nun m.E. keine Gültigkeit mehr. Der Empfänger weigert sich aber ein neues Beförderungspapier auszustellen. Wie könnte hier die Praxis aussehen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
mfG
HoKo
Geschrieben von: ralfgrahneis19

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 06.10.2017 14:35

Hallo Hoko1,

warum soll der Empfänger ein neues Beförderungspapier ausstellen, wenn er die Annahme verweigert ?......
Geschrieben von: Hoko1

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 06.10.2017 17:20

Hallo,
ganz einfach, weil Absender + Empfänger jetzt bei Rücklieferung nicht mehr stimmen.

mfG
HoKo1
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 07.10.2017 13:38

Hi, in der Regel reicht aus wenn der Empfänger auf dem Beförderungdokument die Annahme verweigert. Sonst im Zweifel die Adressen Handschriftlich in Empfangs- und Absenderadresse ändern oder so kenntlich machen das die Änderungen zu erkennen sind.

Schönes Wochenende.
Geschrieben von: Gerald

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 07.10.2017 16:34

Hallo Hoko,

Antwort auf
Ein Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut.


Die Aussage ist etwas mau!

Warum verweigert der Empfänger die Annahme? Sollte es sein, das bei der Ladung Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen vorliegen? Dann kommt der Empfänger mit der Verweigerung der Annahme nicht sehr weit.

Denn da gibt es in der GGVSEB den §4 Absatz 1, wo steht "Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten."

Wenn bei der Rückfahrt vom Empfänger es zu einem Unfall bzw. zu einer Kontrolle kommt, dann ist der Empfänger mit im Boot. Es kann auch sein, das er schon in die Pflichten eines Verantwortlichen nach GGVSEB gekommen ist.

Da ist der Austausch der Absender- bzw. Empfängeradresse im Beförderungspapier das kleinere Übel! sleep
Geschrieben von: Hoko1

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 09.10.2017 07:47

Guten Morgen alle zusammen,
wenn ich das richtig verstehe gibt in keiner Vorschrift(ADR,GGVSEB,RSEB) eine eindeutige Verfahrensanweisung. Somit könnte der Vermerk "Annahme verweigert" und zum weiteren die Korrektur Absender/Empfänger bei einer Verkehrskontrolle keine Beanstandung finden? Auf Nachfrage bei der Polizei konnte mir auch keiner eine eindeutige Antwort auf meine Frage geben.
Somit gibt es für mich nur die von Ihnen vorgeschlagene Lösung des Problems. Ich danke noch einmal allen Beteiligten für Ihr Interesse.
mfG
HoKo
Geschrieben von: Hoko1

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut - 09.10.2017 09:24

Nachtrag;
hatte soeben ein Telefonat mit der Hamburger Polizei Abteilung Gefahrgut.
Danach gab es in Magdeburg einen ähnlich gelagerten Fall. Der Fahrer hatte hier das Beförderungspapier hinsichtlich Absender/Empfänger geändert und mit dem Vermerk: "Annahme verweigert" Der kontrollierende Beamte beanstandete dieses. Das Ganze kam zum Gerichtsverfahren. Der zuständige Richter sah hier allerdings keinen Grund die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Das Verfahren wurde eingestellt. Das AZ ist mir leider nicht bekannt.
mfG
HoKo
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