Geschrieben von: Marco66
Probenversand - warum bestimmte Stoffe nicht? - 23.10.2017 18:05
Hallo
ich frage mich, warum ansteckungsgefährliche Stoffe
oder radioaktiver Stoffe nicht als Probe unter der vorläufig zugeordneten offizielle Benennung transportiert werden dürfen. Kennt jemand hier den Hintergrund dieser Ausnahmen?
Ich kann einfach keine Begründung für diese Klassen finden.
Mit kollegialen Grüßen
ich frage mich, warum ansteckungsgefährliche Stoffe
oder radioaktiver Stoffe nicht als Probe unter der vorläufig zugeordneten offizielle Benennung transportiert werden dürfen. Kennt jemand hier den Hintergrund dieser Ausnahmen?
Antwort auf
2.1.4.2 Proben des Stoffes sind in Übereinstimmung mit den für die vorläufig zugeordnete offizielle Benennung für die Beförderung anwendbaren Vorschriften zu befördern, vorausgesetzt:
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b) der Stoff gilt nicht als Stoff, der die Kriterien der Klasse 1 erfüllt, und nicht als ansteckungsgefährlicher oder radioaktiver Stoff;
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b) der Stoff gilt nicht als Stoff, der die Kriterien der Klasse 1 erfüllt, und nicht als ansteckungsgefährlicher oder radioaktiver Stoff;
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Ich kann einfach keine Begründung für diese Klassen finden.
Mit kollegialen Grüßen