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Probenversand - warum bestimmte Stoffe nicht?

Geschrieben von: Marco66

Probenversand - warum bestimmte Stoffe nicht? - 23.10.2017 18:05

Hallo

ich frage mich, warum ansteckungsgefährliche Stoffe
oder radioaktiver Stoffe nicht als Probe unter der vorläufig zugeordneten offizielle Benennung transportiert werden dürfen. Kennt jemand hier den Hintergrund dieser Ausnahmen?

Antwort auf
2.1.4.2 Proben des Stoffes sind in Übereinstimmung mit den für die vorläufig zugeordnete offizielle Benennung für die Beförderung anwendbaren Vorschriften zu befördern, vorausgesetzt:
...
b) der Stoff gilt nicht als Stoff, der die Kriterien der Klasse 1 erfüllt, und nicht als ansteckungsgefährlicher oder radioaktiver Stoff;
...


Ich kann einfach keine Begründung für diese Klassen finden.

Mit kollegialen Grüßen
Geschrieben von: cmkurier

Re: Probenversand - warum bestimmte Stoffe nicht? - 24.10.2017 07:07

Hallo,

2.1.4.2 definiert die Bedingungen zur Anwendung von 2.1.4.1 und somit geht es um die Frage, welcher Klasse ein Stoff zugeordnet werden muss der als Probe befördert werden soll.

Interessanterweise bezieht sich deine Frage nur auf ansteckungsgefährliche oder radioaktive Stoffe, nicht aber auf die ebenfalls genannten Stoffe der Klasse 1.

Ich gehe davon aus, dass bei explosiven, radioaktiven und ansteckungsgefährlichen Stoffen, die Art der Gefährdung von vornherein so eindeutig ist, dass eine Klassifizierung nach den Vorschriften für Proben i. S. von 2.1.4 gar nicht erst in Betracht gezogen werden kann. So genügt z. B. bereits die Annahme, dass Krankheitserreger vorhanden sind, für die Aufnahme eines Stoffes in die Klasse 6.2 - damit kann 2.1.4 gar nicht mehr zur Anwendung kommen und dementsprechend sind die Bedingungen von 2.1.4.2 völlig irrelevant.

Viele Grüße
Geschrieben von: Marco66

Re: Probenversand - warum bestimmte Stoffe nicht? - 16.11.2017 07:05

Ja, das macht Sinn. Vielen Dank für Deine Antwort.
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