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Kennzeichung offener Tankcontainer

Geschrieben von: bube17

Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 09:02

Wie wird ein offener Tankcontainer Achtung
-> kleiner 3000 Liter gekenzeichnet?

Ich denke

Orange Warntafeln Neutral - hinten und vorne aber an den Seiten keine und
Gefahrzettel rundherum – 4 Seiten

Richtig???

vg,
fs
Geschrieben von: DJSMP

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 09:52

Was versteht er unter einem "offenen Tankcontainer"? Ist damit "sichtbar" gemeint?
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 10:07

Ja genau - ich meine er ist sichtbar auf einer offenen Beförderungseinheit.

Wie wird das Fahrzeug dann gekennzeichnet wenn er kleiner als 3000l ist.
Also auch mit ADR Basiskurs gefahren werden darf.


Geschrieben von: gg-freak

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 11:33

Hallo Bube17,

ich würde mal sagen fast richtig.

Das mit den Gefahrzetteln hast du schon ganz richtig erkannt. Allerdings muss an den Längsseiten des Containers die Warntafel mit Gefahrzahl (Kemmlerzahl) und UN-Nummer angebracht werden. Die Vorgabe ist ein wenig versteckt. frown Wird im ADR der Begriff "Tank" alleine verwendet, ist gemäß der Begriffsdefinition in Abschnitt 1.2.1 unter anderem auch ein Tankcontainer darunter zu verstehen.
Im Absatz 5.3.2.1.2 wird gibt es dann folgende Anweisung:
… Beförderungseinheiten mit einem oder mehreren Tanks, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen außerdem an den Seiten jedes Tanks, jedes Tankabteils oder jedes Elements eines Batterie-Fahrzeugs parallel zur Längsachse des Fahrzeugs orangefarbene Tafeln deutlich sichtbar angebracht sein, …

Also: 4-seitig die zutreffenden Gefahrzettel und an den beiden Längsseiten die Warntafeln, die gemäß Absatz 5.3.2.2.1 auch Warntafelfolien sein dürfen.

Geschrieben von: Stefan82

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 11:48

Meinst du jetzt die Kennzeichnung des Tanks oder des Fahrzeugs?

Die Kennzeichnung des Tankcontainers hat Mario ja schon angesprochen, wobei ich glaube das du die Fahrzeugkennzeichnung meinst.

Hierbei ist vorn und hinten die neutrale orangefarbene Tafel ausreichend.
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 12:09

Ja genau Stefan82 - das war es was ich meinte :-)

Auf dem Fahrzeug - Hinten und vorne Orange Tafeln Neutral (OHNE Nummern) da unter 3000L

aber die anderen Infos sind auch super.

vg,
Frank
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 12:10

By The Way.

Wäre das bei einem Aufsetztank unter 1000Liter dann auch so?
Ich denke ja oder?`
Geschrieben von: gg-freak

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 13:41

Bei Aufsetztanks sind es nur 3 Großzettel vorgeschrieben und diese müssen an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden. Siehe Absatz 5.3.1.4.1
Warntafeln müssen nur an das Fahrzeug nicht an den Aufsetztank.
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 14:14

Auch hier interessiert mich hauptsächlich das Fahrzeug.

Im Grunde wieder die Warntafeln ob
neutral oder mit Nummern bei KLEINER 1000 Liter?

Ich denke neutral und ab 1000 Liter mit Nummern.
Geschrieben von: gg-freak

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 13.03.2018 18:25

Eine Kennzeichnung der Fahrzeuge nur mit neutralen orangefarbenen Tafeln ist nur für die Stückgutbeförderung vorgesehen. Wird ein Tank im weitesten Sinne, also auch der Aufsetztank, befördert, sind in irgendeiner Form Warntafel mit Gefahrenzahl und UN-Nummer erforderlich. Also auch beim Aufsetztank, unabhängig von seinem Fassungsraum oder tatsächlichen Inhalt. Definitionsgemäß fängt der Aufsetztank mit einem Fassungsraum von mehr 450 Liter an.
Alle Kennzeichnungsmodalitäten aufzuzeigen, würde hier den Rahmen sprengen. Für meine Dienststelle habe ich mal eine tabellarische Aufstellung gemacht. Das waren insgesamt 3 Seiten.
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 14.03.2018 08:49

Info: Bei allem interssiert mich die Kennzeichung am Fahrzeug!!!


@gg-freak
Aber wenn dem so wäre (ich glaube das nicht) das dies nur für Stückgut vorgesehen ist dann würde das auch beim Tankcontainer kleiner 3000 Liter gelten und auch dieser müsste Orange Warntafeln mit Nummern haben aber dem ist nicht so.

Also scheint es da Ausnahmen zu geben bei der Neutralen Warntafel und nur Stückgut?!

Denn auch der "Verdeckter Tankcontainer" auf einem gedeckte oder bedeckten Fahrzeug, Kleiner 3000 Liter bekommt die Neutrale Warntafel und nicht mit Nr'n


@alle
Meine Ursprungsfrage was ist mit einem Tankcontainer kleiner 3000 liter auf einem offenen Fahrzeug
Antwort -> Neutrale Warntafel vorn und hinten ausreichend


Ergänzungsfrage:
Aufsetztank kleiner 1000Liter offenes Fahrzeug, Neutrale Warntafel?


Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 14.03.2018 09:37

Hallo,

Antwort auf
Denn auch der "Verdeckter Tankcontainer" auf einem gedeckte oder bedeckten Fahrzeug, Kleiner 3000 Liter bekommt die Neutrale Warntafel und nicht mit Nr'n


Ja, steht in Absatz 5.3.2.1.5 unter Bemerkung:"Dieser Absatz muss nicht für die Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeugen mit orangefarbenen Tafeln angewendet werden, die Tanks mit einem höchsten Fassungsraum von 3000 Litern befördern."!

Aber Vorsicht, bei offenen Fahrzeugen bei den die orangefarbene Tafel (Gefahrnummer/UN-Nummer) durch die Bordwand verdeckt ist, dann auch kleiner von 3000 Litern ist diese orangefarbene Tafel mit Gefahrnummer/UN-Nummer an den beiden Längsseiten am Trägerfahrzeug anzubringen. Auch wenn andere im Forum anderer Meinung sind. So steht es nun mal im ADR.

Am Trägerfahrzeug bei dieser Kennzeichnung dann vorn und hinten die orangefarbene Tafel ohne Gefahrnummer/UN-Nummer.

Zu Aufsetztanks findest Du zu diesem Thema (Kennzeichnung) nichts im ADR und so würde ich Aufsetztanks, wie Container betrachten.



Geschrieben von: gg-freak

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 14.03.2018 10:51

Ich habe mal einen Auszug aus der erwähnten Kennzeichnungsliste gemacht (siehe Anhang). Vielleicht wird es so deutlicher.

Attached File
warntafel.pdf  (304 Downloads)
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 14.03.2018 17:25

Jetzt wird es echt kompliziert.
Ne eindeutige Antwort scheint es noch nicht zu geben.

Warum sollte ein TC kleiner 3000 l nicht sichtbar weniger stark gekennzeichnet sein als der gleiche offen?

Der TS5 gehört wie andere gründlich überarbeitet und vereinfacht. Das bekommt man ja kaum vermittelt.
Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 14.03.2018 19:25

Hallo,

Antwort auf
Warum sollte ein TC kleiner 3000 l nicht sichtbar weniger stark gekennzeichnet sein als der gleiche offen?


Ist doch nicht kompliziert!

Es ist eben nur ein kleiner Fehler wink im ADR unter Absatz 5.3.2.1.5 Bemerkung. Würde "Bemerkung" bei diesem Absatz wegfallen, dann wäre die Kennzeichnung der Trägerfahrzeuges mit Containern (ob offen, durch Bordwand verdeckt, bedeckten oder gedeckten Fahrzeugen) gleich. Und die Größe (größer; kleiner und gleich 3000l) würde keine Rolle spielen!

Aber so ist es nun mal im ADR. Aber das sind nicht die einzigen Probleme im ADR, welche mal gelöst werden müssten, leider!

Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 15.03.2018 07:09

@Gerald - Zusammenfassung, stimmt das dann so


Fahrzeug mit offenem Tankcontainer

größer 3000l:
Orange Warntafel ohne Nr - vorn und hinten
+ mit Nr seitlich am Fahrzeug oder Container
+ Großzettel an allen 4 Seiten des Containers

kleiner 3000l:
Neutrale orangefarbene Warntafel vorn und hinten ausreichend wenn die seitliche Warntafel des Containers nicht durch die Bordwand verdeckt ist.






Fahrzeug mit Aufsetztank ohne Plane

größer 1000l
orange Warntafel mit Nr vorn und hinten
+ Großzettel seitlich und hinten am Aufsetztank
Wenn Großzettel sichtbar, dann am Fahrzeug keine anbringen!


kleiner 1000l
Neutrale orangefarbene Warntafel vorn und hinten ausreichend wenn die seitliche Warntafel des Aufsetztanks nicht durch die Bordwand verdeckt ist.
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 15.03.2018 07:20

Wobei die kleiner 3000l Regelungen beim TC das gleiche ist wie die größer 3000l, oder sehe ich das falsch?
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 15.03.2018 07:27

Und die kleiner 1000L beim Aufsetztank ist die Einstoffregel wie zB auch beim Normalen Tankwagen, oder?

Komisch
Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 15.03.2018 14:51

Hallo bube17,

die Datei von gg-freak in seinem Beitrag gibt die Kennzeichnung recht übersichtlich wieder.
Aber wie gesagt: Vorsicht bei Verdeckung der seitlichen Kennzeichnung (orangefarbene Tafel mit Gefahrnummer/UN-Nummer) am Container durch die Bordwand beim offenen Fahrzeug, hier gilt der Hinweis ab 3000l unter Absatz 5.3.2.1.5 unter Bemerkung nicht.

Antwort auf
Fahrzeug mit offenem Tankcontainer


größer 3000l:
Orange Warntafel ohne Nr - vorn und hinten am Fahrzeug
+ mit Nr seitlich am Fahrzeug oder Container am Fahrzeug seitlich, wenn bedeckt oder gedeckt ; am Container seitlich
+ Großzettel an allen 4 Seiten des Containers ja

Hinweis bei kleiner 3000l Richtig

Fahrzeug mit Aufsetztank ohne Plane

größer 1000l (Aufsetztank beginnt bei 450l)
orange Warntafel mit Nr vorn und hinten Nein, vorn und hinten am Fahrzeug allg. orangefarben Tafel, Fahrzeug (mit Gefahrnummer/UN-Nummer)seitlich wenn verdeckt; am Aufsetztank seitlich orangefarben Tafel mit Gefahrnummer und UN-Nummer
+ Großzettel seitlich und hinten am Aufsetztank Ja
Wenn Großzettel sichtbar, dann am Fahrzeug keine anbringen! Ja

kleiner 3000l:
Neutrale orangefarbene Warntafel vorn und hinten ausreichend wenn die seitliche Warntafel des Containers nicht durch die Bordwand verdeckt ist. Ja

Ich hoffe alle Fragen beantwortet.
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 15.03.2018 15:17

-> Perfekt

Danke dir und den anderen!
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 19.03.2018 11:38

Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

jetzt muss ich schon noch mal etwas Öl ins Feuer gießen. Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l? Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst. Von 1000 l steht auch nirgends etwas. Aufsetztanks beginnen definitorisch ab 450 l. Dann muss auch schon 5.3.2.1.2 ADR (und ggf. 5.3.2.1.3 bzw. 5.3.2.1.6) beachtet werden.
Bezüglich der Bem. in 5.3.2.1.5 ADR hatte ich vor längerer Zeit schon mal bezüglich der Anwendung auch bei offenen Fahrzeugen im Ministerium nachgehakt. Meine damalige Information, dass dies analog auch bei offenen Fahrzeugen gilt. Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, wenn ich mir die verschiedenen Ansichten hierzu betrachte.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 19.03.2018 12:14

Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l?


Die Frage wurde von bube17 in seinem Beitrag vom 14.03.2018 09:49 Uhr aufgeworfen.

Wir hatten dazu schon mal einem Beitrag Unterschied zwischen Aufsetztank und ortsbewegliche Tank von Herrn Heins mit Bildern.

Und warum soll ein Aufsetztank nicht größer 1000l sein, nicht umsonst steht im ADR im Kapitel 4.3 und Kapitel 6.8 in der Überschrift Aufsetztank und im Unterabschnitt 8.2.1.3
"Führer von Fahrzeugen … in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden,..."

Antwort auf
Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst.


Da gebe ich Ihnen Recht und ich habe in meinem Beitrag vom 14.03.2018 10:37 bei diesem Thema hatte ich im letzten Satz geschrieben.
"Zu Aufsetztanks findest Du zu diesem Thema (Kennzeichnung) nichts im ADR und so würde ich Aufsetztanks, wie Container betrachten."

Antwort auf
Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, w


Das wäre zwar eine Lösung, aber da gibt es im ADR noch mehr Probleme, wo die Festlegung nicht eindeutig ist!!!
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 20.03.2018 10:44

Servus Gerald,

dass Aufsetztanks auch größer als 1000 l sein können, ist unbestritten. Sie gehen halt schon bei 450 l los. Ich wollte damit lediglich deutlich machen, dass es völlig belanglos ist, wie groß sie sind, die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern, ist immer erforderlich.
Der Bezug zur Gefahrgutfahrerschulung in 8.2 ADR hat im Übrigen mit der Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern nur indirekt zu tun. Bis 1000 l Fassungsraum brauche ich halt lediglich den Basiskurs. Die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern ist aber dennoch erforderlich.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 20.03.2018 12:24

Hallo Herr Winklhofer,

da habe ich wohl Ihren Satz "Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l?" etwas anders verstanden.

Mit Ihren Beitrag ist ja nun alles klar.

Optimal wäre es gewesen, wenn man im ADR eine Abkürzung gefunden hätte, bei welcher alle Formen von Tanks gemeint sind ohne sie einzeln zu nennen. Natürlich nur in den Bereichen, wo das Möglich ist!
Geschrieben von: bube17

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 03.04.2018 13:23

@Winkelhofer

heißt also ab 450 Liter die gleiche Kennzeichung wie ab 1000l.

Das man Sie möglichweise dann wie Container betrachet ist möglich da im ADR nix steht aber nicht nötig, richtig?

Und ich kam aus Schulungsgründen darauf wegen:
Kleiner 1000L nur Basis und Größer 1000L Basis + AF Tank

Und dann hat sich mir diese Frage halt gestellt.

End Resume:
Bei Aufsetztanks werden die Fahrzeuge immer gleich gekennzeichnet egal wieviel Liter ODER Grauzone -> wie Container betrachtet
Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer - 03.04.2018 14:05

Hallo,
Antwort auf
Kleiner 1000L nur Basis und Größer 1000L Basis + AF Tank


Nachtrag noch:
Antwort auf
ab 450 Liter die gleiche Kennzeichung wie ab 1000l.


JA, genau so ist es in beiden Fällen!!

Antwort auf
Grauzone


Was meinst Du damit? Eine "Grauzone" kenne ich im ADR/GGVSEB nicht.

Anbei ein Bild von einem Aufsetztank von der letzten PetroTrans. Das ist einer aus Kunststoff.



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