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Beförderungspapiere

Geschrieben von: Magic

Beförderungspapiere - 14.03.2018 12:56

Hallo
Ich habe eine Dräger Prüfgasfalsche UN 1956 zu versenden.
Die Prüfgasflasche hat ein Volumen von 1,55L (siehe Bild).
60L Prüfgas ist aber in der Flasche verdichtet.

Jetzt meine Frage. Sind die angeben von Art der Verpackung und der Menge richtig in meine Beförderungspapier (siehe Bild)?

Art der Verpackung: 1 Flasche á 1,55L oder
1 Flasche á 1,55L in Kiste aus Pappe oder
1 Flasche á 60L oder
1 Flasche á 60L in Kiste aus Pappe


Attached picture 5 WP_20180307_09_17_53_Pro1.jpg
Attached picture 1 WP_20180307_08_57_26_Pro1.jpg
Geschrieben von: Magic

Re: Beförderungspapiere - 14.03.2018 13:02

Wenn euch noch Fehler auffallen. Sagt es mir BITTE

Attached picture 2 WP_20180307_08_58_20_Pro1.jpg
Attached picture 3 WP_20180307_09_19_47_Pro1.jpg
Geschrieben von: Magic

Re: Beförderungspapiere - 14.03.2018 13:03

Danke in voraus blush

Attached picture 4 WP_20180307_09_22_14_Pro1.jpg
Geschrieben von: DJSMP

Re: Beförderungspapiere - 14.03.2018 13:09

Hallo,

nach P200 kann eine Flasche die Verpackung sein. Allerdings besteht nach 4.1.6.8 ADR die Ausnahme, dass die Flaschen in starke Außenverpackungen müssen, wenn die Verschlüsse nicht ausreichend geschützt sind. Ich dachte, erst ein Bild mit einer weißen Pappkiste gesehen zu haben. In diesem Fall ist das Versandstück die Kiste aus Pappe.

Wenn die Flasche unverpackt verschickt wird, dann wäre die Flasche das Versandstück.

Zur Menge: Für verdichtete Gase muss das laut 1.1.3.6.3 ADR der "der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes in Litern." sein. Wenn das Gefäß einen solchen Fassungsraum von 1,55 L hat, wäre das OK.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Beförderungspapiere - 14.03.2018 13:12

Ah, da kamen noch mehr Bilder.

Also da scheint die Flasche in einer Pappkiste (gekennzeichnetes Versandstück) nach besagtem 4.1.6.8 ADR zu sein und diese Pappkiste wiederrum in einer Umverpackung (noch ne weiße Pappkiste) zu stehen.

Das im Beförderungsdokument zu beschreibene Versandstück wäre für mich die innere gekennzeichnete Pappkiste, also "1 Pappkiste". Die Umverpackung muss zwar gekennzeichnet, aber im Straßenverkehr nicht in den Dokumenten erwähnt werden.
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Beförderungspapiere - 19.03.2018 10:30

Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

das Versandstück bleibt für mich nach wie vor die Flasche. Alles andere sind Umverpackungen. Daher würde ich im Beförderungspapier bei der Anzahl und Beschreibung der Versandstücke "1 Flasche" schreiben.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer
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