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Datum Prüfung IBC

Geschrieben von: Udo Freitag

Datum Prüfung IBC - 24.04.2018 07:36

Hallo,

gem. Absatz 6.5.4.4.1 ADR müssen alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC einer die zuständigen Behörde zufriedenstellenden Inspektion unterzogen werde:

a) vor der Inbetriebnahme und danach..........

Das Datum der letzten Inspektion ist auf einem Schild gem. Absatz 6.5.2.2.1 ADR anzugeben.

Meine Frage jetzt. Muss dass Datum (Monat/Jahr) der ersten Inspektion vor Inbetriebnahme gem. Absatz 6.5.4.4.1 ADR auf dem Schild angegeben werden oder zählt das Datum der Herstellung in der UN-Codierung, sodass die Angabe der ersten Inspektion nicht erforderlich ist?

Gruß

Udo
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Datum Prüfung IBC - 24.04.2018 10:02

Hallo, Herr Freitag,
das Herstellungsdatum nach 6.5.2.1.1 ändert sich ja nicht und ist auf dem Kennzeichen drauf. Das Kennzeichen nach 6.5.2.2.1 ist ausdrücklich "zusätzlich" zu 6.5.2.1.1 vorgesehen und bezieht sich nach meinem Verständnis ausschließlich auf die Inspektionen nach der Zulassung. Das Herstellungsdatum ist darum für mich nicht in in der zusätzlichen Kennzeichnung angesiedelt.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: Datum Prüfung IBC - 24.04.2018 12:52

Hallo Udo,

in 6.5.2.2.1 ADR steht: "Jeder IBC muss neben den in UA 6.5.2.1 vorgeschriebenen Kennzeichen ..."
Die Präposition "neben" hat als Synonyme die Worte: "außer" oder "abgesehen von". Wenn man jetzt das Wort neben durch eines der Synonyme ersetzt, wird die Aussage vielleicht klarer. "Jeder IBC muss außer den in UA 6.5.2.1 vorgeschriebenen Kennzeichen ...".
Wie M.A.T schon ausgeführt hat sind die Inspektionsdaten also zusätzlich auf dem Schild gem. 6.5.2.2.1 anzugeben.
Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt aufwerfen.
Das Datum der Herstellung muss ja nicht zwingend das Datum der ersten Inspektion sein. Es kann eine Zeitspanne zwischen Herstellung und Inbetriebnahme sein. 6.5.4.4.1 verlangt die Inspektion vor der Inbetriebnahme. Wenn der IBC hergestellt wird, muss er, aus welchem Grund auch immer, noch nicht in Betrieb genommen werden. Das kann dann bedeuten, dass das Datum der ersten Inspektion von dem Herstellungsdatum abweicht.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Datum Prüfung IBC - 30.04.2018 09:31

Hallo,

erstmal danke für Eure Beiträge aber wirklich schlauer bin nicht geworden. Ich stelle meine Frage mal anders. Ein IBC wurde laut Codierung im Oktober 2017 hergestellt. Ich kaufe diesen IBC im Dezember 2017 und setzte ihn dann zur Beförderung von Gefahrgut ein. Wann und welches (letzte Inspektion bzw. letzte Dichtheitsprüfung) Datum erscheint als erstes auf dem Schild?

Gruß

Udo
Geschrieben von: DJSMP

Re: Datum Prüfung IBC - 09.05.2018 13:02

Im Bauartprüfcode ist das Herstellungsdatum angegeben. Die Prüfung vor Inbetriebnahme kann erst später erfolgen. Nach meiner Auffassung ist sie separat anzugeben. Ab diesem Datum ticken die 2,5 bzw. 5 Jahre.

In 6.5.2.2 steht in der Tabelle, dass das Datum der letzten Dichtheitsprüfung und das der letzten Inspektion angebracht sein muss, also das der Prüfung vor Inbetriebnahme, bei der das dran ist.
Geschrieben von: wscheffler

Re: Datum Prüfung IBC - 09.05.2018 17:45

Hallo,

Binde doch den Unterabschnitt 4.1.1.15 mit ein,in Verbindung mit der gültigen BAM-GGR 002
"Das entscheidende bleibt das Herstellungsdatum", da fällt das Datum der Inbetriebnahme fast unter den...........Tisch.

Das tatsächliche Datum der Inbetriebnahme, wird nicht gefordert.

Auch eine Verkürzung der Verwendungsdauer "z.B. für die UN 2031 (Sonder­vorschriften für die Verpackung B15) wird nicht gespiegelt).

Wann wurde der IBC tatsächlich befüllt..........

Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Datum Prüfung IBC - 30.05.2018 11:46

Der 4.1.1.15 zielt auf die Verwendungsdauer des Werkstoffes Kunststoff ab. Da ist völlig klar, dass der Kunststoff nur 5 Jahre verwendet werden kann und diese 5 Jahre (bzw. 2 Jahre) logischerweise ab Datum der Herstellung laufen.

Das hat aber nach meiner Auffassung überhaupt nichts mit den wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen nach 6.5.4.4 zu tun. Da geht es um die Übereinstimmung mit dem Bauartmuster, dem inneren und äußeren Zustand sowie der einwandfreien Funktion der Bedienausrüstung.

In 6.5.4.4.1 a) ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme gefordert, nicht zum Zeitpunkt der Herstellung. In der Tabelle 6.5.2.2.1 steht klar, dass die Daten (dieser) letzten Dichtheitsprüfung und Inspektion anzugeben sind.

Wie bereits erwähnt, müssen Herstellung und Prüfung vor Inbetriebnahme nicht zwangsläufig zusammen fallen. Genausogut kann ein Hersteller die IBC erst produzieren (bei Kunststoffen laufen dann die 5 bzw. 2 Jahre nach 4.1.1.15 logischerweise ab diesem Zeitpunkt), aber die Prüfung vor Inbetriebnahme erst später durchführen.

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Daten der Prüfung vor Inbetriebnahme zusätzlich zum Datum der Herstellung anzugeben sind.
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Datum Prüfung IBC - 16.06.2018 17:52

Moi zusammen,

ich antworte mal ohne Buch...
Wenn ich einen starren IBC (ohne Plaste) mir zum Befüllen anschaffe, kann ich als Befüller dessen, nicht in jedem Falle die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen, mangels Zulassung. Die ganzen einzelnen Prüfpunkte müssen ja auch irgendwo dokumentiert sein und dies wird ja wohl der Hersteller kurz vor Verkauf des IBC durchführen und meist als Schlagzahl (-Ziffer) auf einem Typenschild fixieren...
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