Geschrieben von: DJSMP
Dokumentation freigestellte Mengen EQ - 30.05.2018 12:02
Hallo zusammen,
in 3.5.6 ADR ist festgelegt, das bei EQ in einem der Begleitdokumente der Vermerk "GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN" und die Anzahl der Versandstücke angegeben sein muss.
Wie interpretiert ihr die Passage "Anzahl der Versandstücke"? Muss das eine Gesamtanzahl der pro Verladung übergebenen EQ-Versandstücke sein oder genügt beispielweise in einem Verlademanifest mit 20 Seiten und unterschiedlichsten Nichtgefahrgut und Gefahrgutpositionen, wenn da immer mal der genannte Hinweis und "Anzahl Versandstücke: 1" oder "Anzahl Versandstücke 3" eingetragen ist?
Ich persönlich wünschte mir die Gesamtanzahl, weil der Fahrer ja bis 1000 zählen müsste. Aber eine eindeutige Regelung steht leider nicht drin.
Ist ihm zuzumuten, die 20 Seiten des Verlademanifests durchzuforsten und zu "1 + 3 + ..." rechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
in 3.5.6 ADR ist festgelegt, das bei EQ in einem der Begleitdokumente der Vermerk "GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN" und die Anzahl der Versandstücke angegeben sein muss.
Wie interpretiert ihr die Passage "Anzahl der Versandstücke"? Muss das eine Gesamtanzahl der pro Verladung übergebenen EQ-Versandstücke sein oder genügt beispielweise in einem Verlademanifest mit 20 Seiten und unterschiedlichsten Nichtgefahrgut und Gefahrgutpositionen, wenn da immer mal der genannte Hinweis und "Anzahl Versandstücke: 1" oder "Anzahl Versandstücke 3" eingetragen ist?
Ich persönlich wünschte mir die Gesamtanzahl, weil der Fahrer ja bis 1000 zählen müsste. Aber eine eindeutige Regelung steht leider nicht drin.
Ist ihm zuzumuten, die 20 Seiten des Verlademanifests durchzuforsten und zu "1 + 3 + ..." rechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.