Geschrieben von: Hazardous
Bezettelung und Markierungen seitlich ?! - 03.09.2018 12:33
Hallo Gefahrgut-Kollegen,
ist es eigenlich im ADR und IMDG erlaubt, bzw. nicht erlaubt die Bezettelung und Markierungen bei einem Overpack seitlich (an der langen Seite) aus Platzgründen anzubringen. Gut sichtbar wären die Markierungen ja eher von vorne. Es dreht sich nur ob es im Gefahrgutrecht möglich wäre, da wir kützlich so einen Fall hatten.
Gruß Hazardous
Geschrieben von: Stefan82
Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! - 03.09.2018 12:43
Da die Wiederholung der Kennzeichnung einfach nur an einer Außenseite stattfinden muss, ist es egal. Die Markierung muss auf dem LKW oder im Container auch nicht zwingend sichtbar sein. Wobei im Bereich IMDG der CTU-Code das Ganze möglichst fordert.
Geschrieben von: G.A.S.
Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! - 03.09.2018 13:22
Ich lerne ja auch gerne dazu und muss daher fragen wo das steht das ich die Kennzeichnung und Bezettelung im ADR an einer vorgeschriebenen Seite haben muss?
Ich kenn nur den Absatz 5.2.2.1.6
Abgesehen von den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 müssen alle Gefahrzettel
a)auf derselben Fläche des Versandstücks angebracht werden, sofern die Abmessungen des Versandstücks dies zulassen;
b)so auf dem Versandstück angebracht werden, dass sie durch ein Teil der Verpackung, ein an der Verpackung angebrachtes Teil, einen anderen Gefahrzettel oder ein Kennzeichen weder abgedeckt noch verdeckt werden;
c)nahe beieinander angebracht werden, wenn mehr als ein Gefahrzettel vorgeschrieben ist.
Von einer festen Seite finde ich im ADR nichts.
Geschrieben von: Hazardous
Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! - 04.09.2018 08:09
Ich habe ebenso nichts gefunden.
Geschrieben von: Hazardous
Re: Bezettelung und Markierungen seitlich ?! - 04.09.2018 08:10
Besten Dank für die INFO.