Geschrieben von: Gefahrgut-Man
M299 DOT Gasflaschen - 26.10.2018 10:39
Liebe Kollegen,
ich hätte zu der Multilateralen Vereinbarungen M299 zwei Fragen:
1. M299 gilt bis zum 30.Juni 2019. Weiß jemand, ob eine Verlängerung bzw. eine neue Vereinbarung zum Transport von DOT-Gasflaschen geplant ist?
2. Wenn nicht, dürfen dann DOT-Flaschen, die zum Beispiel in einem Außenlager gelagert werden, nach Ablauf dieses Datums noch transportiert werden?
Vielen Dank
Geschrieben von: Gefahrgut-Man
Re: M299 DOT Gasflaschen - 05.11.2018 15:22
Über 100 "Views", aber leider noch keine Antwort. Ich bin überzeugt, dass dieses Problem mit den DOT-Flaschen noch andere Unternehmen haben oder handelt es sich doch etwa um eine "exotische" Thematik?
Vielleicht meldet sich ja noch jemand.
Vielen Dank
Geschrieben von: aw_
Re: M299 DOT Gasflaschen - 08.11.2018 06:59
Moin,
hier ist etwas in der Pipeline was einer Harmonisierung entspricht. Aktuell liegt aber nur ein INF.Paper vor, heisst: Der Vorschlag wurde gemacht und noch nicht abschließend geklärt.
INF.PaperWas in der Zwischenzeit passiert ist wohl noch offen - vlt. weiss ja jemand mehr - aber wie die Erfahrung in der Vergangenheit gezeigt hat, wird eine MV kurzfristig verlängert bis die Änderung in den Regelwerken platziert ist.
gruss..aw
Geschrieben von: Gefahrgut-Man
Re: M299 DOT Gasflaschen - 20.11.2018 13:00
Vielen Dank nachtäglich für die Antwort!!
Eine ähnliche Aussage habe ich von einem "großen Gaslieferanten" gehört. Dieser meinte auch, dass davon auszugehen ist, dass die M299 wohl verlängert wird, da die Unterhandlungen zwischen der EIGA und USA noch weitergeführt werden und ein Ende vor Juni 2019 nicht in Sicht ist.
Viele Grüße
Geschrieben von: aw_
Re: M299 DOT Gasflaschen - 20.11.2018 13:32
..und ein Ende vor Juni 2019 nicht in Sicht ist.
Die Regelwerke für 2019 sind ja schon draussen. Neuerungen welche in den Gremien aktuell diskutiert werden, sind frühestens 2021 in den Regelwerken zu erwarten. Es sei denn, es handelt sich um ein kritisches Problem.
gruss..aw
Geschrieben von: ureaner
Re: M299 DOT Gasflaschen - 23.01.2019 10:36
Hallo,
das "Problem" ist Satz 4) Sind die Druckgefässe leer oder benötigt der Endverbraucher das Gas nicht mehr,
dürfen die Druckgefässe nicht wieder befüllt werden und sind wieder in das Land zu
verbringen, aus dem sie eingeführt wurden. Dieser Satz gehört gestrichen! Ein Verbot in einer MV, die den Transport zwischen den Ländern erleichtern soll, gehört gestrichen!