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Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung

Geschrieben von: Jutta

Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 27.11.2018 10:09

Hallo,

Mal wieder eine Frage zur 1000 Punkte Regel. Mein "Problem", viele kleine Mengen (<1kg) habe ich nicht gefunden. Gibt es halbe Punkte?

Beispiel: Die Sendung enthält (alles Dichte 1, Vpg 3)

A) 1x50g
B) 8x100g
C) 1x100g
D) 5x500g
E) 995x1 kg

Das sind wie viel Punkte?

A) 0,05
B) 0,8
C) 0,1
D) 2,5
E) 995
gleich 998,45 Punkte (<1000 Punkte)

ODER
A) 1
B) 1
C) 1
D) 3
E) 995
gleich 1001 Punkte (>1000 Punkte)

Und die Kür, wenn da Vpg II bei ist, machen wir danach.

Danke im Voraus Jutta

Geschrieben von: Stefan82

Re: Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 27.11.2018 10:35

Hallo Jutta,
sofern das alles innerhalb einer Beförderungskategorie sein sollte, würde ich einfach die Mengen addieren und danach die Punkte berechnen. Je nachdem wieviele Kleinstmengen du hast, könnte das andernfalls das Ergebnis stark verfälschen und würde auch keinen Sicherheitsgewinn bringen. Also ich tendiere definitiv zu Variante 1, wobei ich das Ergebnis auf volle Punkte aufrunden würde.
Geschrieben von: Jutta

Re: Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 27.11.2018 11:09

Danke, ja wir haben eigentlich nur Kleinstmengen, daher tritt dies immer auf.

Das "Ich tendiere zu" ist mir allerdings in der innerbetrieblichen Diskussion nicht 100% hilfreich. Steht das nicht irgendwo?
Geschrieben von: aw_

Re: Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 27.11.2018 11:53

Hallo Jutta,
bei Einheit g etc. sollte man ersteinmal abwägen ob das EQ, LQ etc. ist, dann gibt es keine Punkte. Ansonsten alles addieren und einmal auf das komplette Kilo aufrunden. Das steht nirgends macht es aber übersichtlicher und ändert nichts daran ob du 1000,5 oder 1001 Punkte hast. Der Transport wäre dann Kennzeichnungspflichtig.
Die Kür ist auch nicht dramatischer, bei VGII die Punkte mal 3.
gruss..aw
Geschrieben von: Stefan82

Re: Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 27.11.2018 14:52

Hallo Jutta,
eigentlich sollte sich diese Frage so gar nicht stellen.

Die Punkte sind grundsätzlich ja nur bei Mischladung verschiedener Beförderungskategorien interessant. Die Tabelle 1.1.3.6.3 sagt dir ja, dass du bei Beförderungskategorie 3 1000kg nicht überschreiten darfst. Es geht also grundsätzlich um das Gesamtgewicht.

Ich denke das sollte als Argumentationslinie ausreichen.
Geschrieben von: higgy

Re: Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 27.11.2018 16:01

Hallo Jutta,
aw hart Recht. Wahrscheinlich ist alles LQ. Wie sind denn die Gefahrgüter verpackt?

3.4.2 Gefährliche Güter dürfen nur in Innenverpackungen verpackt sein, die in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sind. Zwischenverpackungen dürfen verwendet werden. Darüber hinaus müssen für Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S die Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 vollständig erfüllt sein. Für die Beförderung von Gegenständen, wie Druckgaspackungen oder «Gefäße, klein, mit Gas», ist die Verwendung von Innenverpackungen nicht erforderlich. Die Gesamtbruttomasse des Versandstücks darf 30 kg nicht überschreiten.
3.4.3 Mit Ausnahme von Gegenständen der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S sind Trays in Dehn- oder Schrumpffolie, die den Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen, als Außenverpackungen für Gegenstände oder Innenverpakkungen mit gefährlichen Gütern, die nach den Vorschriften dieses Kapitels befördert werden, zulässig. Innenverpackungen, die bruchanfällig sind oder leicht durchstoßen werden können, wie Gefäße aus Glas, Porzellan, Steinzeug oder gewissen Kunststoffen, müssen in geeignete Zwischenverpackungen eingesetzt werden, die den Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen und so ausgelegt sein müssen, dass sie den Bauvorschriften des Abschnitts 6.1.4 entsprechen. Die gesamte Bruttomasse des Versandstücks darf 20 kg nicht überschreiten.

Wenn du die UN-Nummern mit VG hier postest kann ich dir heraussuchen, ob man sie als LQ befördern kann.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Kleinmengen (<1kg) und Punktberechnung - 18.12.2018 15:27

Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
Hallo Jutta,
eigentlich sollte sich diese Frage so gar nicht stellen.

Die Punkte sind grundsätzlich ja nur bei Mischladung verschiedener Beförderungskategorien interessant. Die Tabelle 1.1.3.6.3 sagt dir ja, dass du bei Beförderungskategorie 3 1000kg nicht überschreiten darfst. Es geht also grundsätzlich um das Gesamtgewicht.

Ich denke das sollte als Argumentationslinie ausreichen.


Die Punkte, also der errechnete Wert, ist spätestens ab ADR 2019 sehr wohl interessant. Dann wird nämlich die Bemerkung 1 des 5.4.1.1.1 f) geändert und bei beabsichtigter Anwendung des 1.1.3.6 müssen dann je Beförderungskategorie die Gesamtmenge UND der berechnete Wert ("Punkte") im Beförderungspapier angegeben werden. Daher hat die Frage von Jutta sehr wohl ihre Berechtigung.

Wie man die Punkte berechnet bzw. die (Zwischen-) Ergebnisse rundet, bleibt allerdings auch 2019 in 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 offen. Ich tendiere ebenfalls dazu, die Zwischenergebnisse möglichst genau auszurechnen und am Ende bei der Bildung der Summe auf die nächsten vollen kg/L bzw. den vollen "Gefahrgutpunkt" aufzurunden. Geschrieben steht das aber nicht.
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