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Welche Sprachen der UN-Nummer

Geschrieben von: mike

Welche Sprachen der UN-Nummer - 03.12.2018 18:41

Hallo liebe Forenmitglieder,

wie sieht es eigentlich folgende Sprachregelung aus!
Mich würde interessieren in welcher Sprache ich auf den Gebinden (z.B. 10l Farbeimer) die Bezeichnung der UN Nummer angegeben werden muss, also z.B.: UN 1263 PAINT!
Da diese Gefahrgüter mit ADR zum nächsten Seehafen transportiert, ist dann auch der IMDG-Code betroffen. Dort ist die Sprache Englisch. Reicht das denn dann aus?
ADR 5.4.1.4 regelt ja nur die Sprache für die Transportdokumente!

Wäre um jede Tips sehr froh!

Viele Grüße
Mike
Geschrieben von: aw_

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 04.12.2018 06:49

Moin,
ADR 1.1.4.2 Beförderung in einer Transportkette beantwortet Deine Frage.
gruss..aw
Geschrieben von: Stefan82

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 04.12.2018 06:57

Da das ADR keine Stoffbezeichnung auf der Verpackung fordert, kann es auch keine Sprache vorschreiben. Zusätzlich wie schon erwähnt Transportkette
Geschrieben von: higgy

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 04.12.2018 17:36

Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
Da das ADR keine Stoffbezeichnung auf der Verpackung fordert, kann es auch keine Sprache vorschreiben. Zusätzlich wie schon erwähnt Transportkette

Doch bei Klasse 1:
5.2.1.5 Zusätzliche Vorschriften für Güter der Klasse 1
Versandstücke mit Gütern der Klasse 1 müssen zusätzlich mit der gemäß Abschnitt 3.1.2 bestimmten offiziellen Benennung für die Beförderung versehen sein. Dieses Kennzeichen muss gut lesbar und unauslöschbar in einer amtlichen Sprache des Versandlandes angegeben sein und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, wenn nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben.
Und bei Kühl- und Konditionierungsmitteln:
5.5.3.4.1 Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung enthalten, müssen mit der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung dieser gefährlichen Güter, gefolgt von dem Ausdruck «ALS KÜHLMITTEL» bzw. «ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL», gekennzeichnet sein; diese Angaben sind in einer amtlichen Sprache des Ursprungslandes abzufassen und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben.
Geschrieben von: Gerald

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 04.12.2018 17:50

Hallo higgy,

Antwort auf
in einer amtlichen Sprache des Versandlandes angegeben sein


Gilt nur noch bis zum 31.12.2018, natürlich ohne Nutzung Unterabschnitt 1.6.1.1 ADR 2019, denn im ADR 2019 steht jetzt:

"Dieses Kennzeichen muss gut lesbar und unauslöschbar in einer oder mehreren Sprachen angegeben sein, wobei eine dieser Sprachen Französisch, Deutsch oder Englisch sein muss, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben."
Geschrieben von: Nico

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 07.12.2018 09:18

Halllo zusammen,

ich finde das ein interessantes Thema. Wir diskutieren hier schon länger bezüglich Versand von UN3373 nach Verpackungsanweisung 650. In dieser wird die korrekte Versandbezeichnung für UN3373 auf dem Versandstück vorgeschrieben.
Nutzt man ein deutsches ADR, muss die Bezeichnung natürlich in Deutsch angeführt werden. Immer häufiger tauchen nun Versandstücke auf, die mit dem englischen Wortlaut gekennzeichnet sind, weil der Verpackungshersteller in den Niederlanden sitzt und ein englisches ADR nutzt. Wie gesagt läuft die Diskussion schon länger bei uns, weil der Hersteller natürlich sagt, in seinem ADR steht es auf englisch und daher ist es konform. Im ADR selbst steht ja nirgends, dass deutsch (als ADR Sprache und Amtssprache in Österreich) genutzt werden muss. Ein Polizist und ADR Trainer sagt, naja eigentlich sollte es deutsch sein, aber niemand wird drauf achten...
Wir warten gerade auf eine offizielle Stellungnahme vom Bundesministerium dazu.
lg
Nico
Geschrieben von: Gerald

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 07.12.2018 11:49

Hallo Nico,
Antwort auf
ein deutsches ADR, muss die Bezeichnung natürlich in Deutsch angeführt werden


Wieso? Das hat doch nichts damit zu tun, ob es ein deutsches ADR oder ein englisches ADR ist. Die Bestimmungen sind schon einheitlich festgelegt, dass hat nichts mit der Übersetzung zu tun. Sollten in der Übersetzung Fehler sein, dann gibt es eine Berichtigung.

Bei Nutzung der P 650 steht in Ziffer 11: "Ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN-Nummer 3373 zugeordnet sind und die in Übereinstimmung mit dieser Verpackungsanweisung verpackt sind, und Versandstücke, die in Übereinstimmung mit dieser Verpackungsanweisung gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR/RID."

Da wird das Bundesministerium auch nicht was anderes sagen können.
Geschrieben von: Nico

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 07.12.2018 13:35

Hallo Gerald

in der Verpackungsanweisung steht:
Direkt neben dem rautenförmigen Kennzeichen muss auf der Aussenverpackung
die offizielle Benennung für die Beförderung «BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B» mit einer
Buchstabenhöhe von mindestens 6 mm angegeben werden.

Wenn der Text nun auf englisch auf dem Versandstück steht und nicht auf deutsch, ist es dann ADR konform? Nutze ich ein englisches ADR, steht dort die offizielle Benennung in englisch.
lg
Nicole
Geschrieben von: higgy

Re: Welche Sprachen der UN-Nummer - 07.12.2018 16:44

Ursprünglich geschrieben von: Nico
Nutzt man ein deutsches ADR, muss die Bezeichnung natürlich in Deutsch angeführt werden.

Hallo Nico,
ich sehe das so: Das ADR wurde im BGBl. 2016 II S. 1203 bekannt gegeben und die Änderungen in deutsche Sprache in der Anlage zu diesem BGBl veröffentlicht. Laut § 1 (1) und (3) Nr. 1 a) GGVSEB regelt die GGVSEB die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.... wobei das ADR in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504), die zuletzt nach Maßgabe der 25. ADR-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2016 (BGBl. 2016 II S. 1203) geändert wurde, gilt. Laut § 3 GGVSEB dürfen Gefahrgüter nur befördert werden.....wenn die Beförderung unter Einhaltung der anwendbaren Vorschriften des ADR.... erfolgt. Dieses ADR wurde in Deutschland in deutscher Sprache veröffentlicht und ist Teil der Verordnung. Alle Angaben aus dem ADR sind somit, wenn keine andere Sprache genannt wird, in Deutsch vorgeschrieben. Deshalb würde ich behaupten, dass «BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B» auch in deutscher Sprache erscheinen muss, wenn es in Deutschland verpackt worden ist.

Das kann natürlich aber in Österreich oder in den Niederlanden anders sein, wenn dort das ADR in einer anderen Sprache ratifiziert, bzw. nicht in deutscher Sprache veröffentlich worden ist.
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