Geschrieben von: Naga2012
Angabe von ADR-Punkten > - 21.01.2019 10:37
Hallo zusammen,
seht ihr es genauso, dass die Angabe der "Punkte" über einem errechneten Wert von 1000 angegeben werden dürfen (also freiwillig)?
Beispiel:
Gefahrgut je Beförderungskategorie:
Beförderungskategorie 3 = 3.964 L (3.964 Punkte)
nach ADR 1.1.3.6
Ich möchte die Abläufe in unserem Unternehmen so einfach wie möglich gestalten und somit würde ich den Kollegen mitteilen, dass bei der Erstellung des Beförderungspapiers immer die Punkte angegeben werden sollen.
Lieben Dank für eine kurze Bestätigung eurerseits.
seht ihr es genauso, dass die Angabe der "Punkte" über einem errechneten Wert von 1000 angegeben werden dürfen (also freiwillig)?
Beispiel:
Gefahrgut je Beförderungskategorie:
Beförderungskategorie 3 = 3.964 L (3.964 Punkte)
nach ADR 1.1.3.6
Ich möchte die Abläufe in unserem Unternehmen so einfach wie möglich gestalten und somit würde ich den Kollegen mitteilen, dass bei der Erstellung des Beförderungspapiers immer die Punkte angegeben werden sollen.
Lieben Dank für eine kurze Bestätigung eurerseits.