Geschrieben von: ElSpedo
Limited Quantity - 07.03.2019 12:10
Hallo zusammen,
bin seit Februar bei meinem neuen AG und hier läuft in Sachen ADR viel nach dem Schema "haben wir schon so gemacht". Bin aktuell dran hier etwas Licht ins dunkel zu bringen.
Folgender Fall: Rohware (Flüssigkeit in IBC) ist Gefahrgut Klasse 9. Wir produzieren Ware bei der Tücher mit dieser Ware getränkt werden. Bleibt für mich immer noch Gefahrgut, allerdings befinden wir uns in der VG 3 - somit 5kg pro Einheit maximal, dann LQ.
Erreichen wir nicht, unsere Behälter haben max 3-4 kg und auch nie mehr als 30kg in einem Karton.
Wie viel von dieser LQ Ware darf maximal auf einen LKW. Ich meine das die Höchstgrenze an LQ Ware pro LKW auf 8.000kg begrenzt ist, liege ich hier noch richtig?
Müssen die Paletten selbst auch noch mal mit dem LQ Piktogramm gekennzeichnet werden, oder reicht es wenn jeder Karton sichtbar so gekennzeichnet ist?
LG
Marco
bin seit Februar bei meinem neuen AG und hier läuft in Sachen ADR viel nach dem Schema "haben wir schon so gemacht". Bin aktuell dran hier etwas Licht ins dunkel zu bringen.
Folgender Fall: Rohware (Flüssigkeit in IBC) ist Gefahrgut Klasse 9. Wir produzieren Ware bei der Tücher mit dieser Ware getränkt werden. Bleibt für mich immer noch Gefahrgut, allerdings befinden wir uns in der VG 3 - somit 5kg pro Einheit maximal, dann LQ.
Erreichen wir nicht, unsere Behälter haben max 3-4 kg und auch nie mehr als 30kg in einem Karton.
Wie viel von dieser LQ Ware darf maximal auf einen LKW. Ich meine das die Höchstgrenze an LQ Ware pro LKW auf 8.000kg begrenzt ist, liege ich hier noch richtig?
Müssen die Paletten selbst auch noch mal mit dem LQ Piktogramm gekennzeichnet werden, oder reicht es wenn jeder Karton sichtbar so gekennzeichnet ist?
LG
Marco