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Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU

Geschrieben von: mawada

Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 17.06.2019 07:19

Hallo!

Wir beziehen aus China einen Stoff, welcher auch bei uns vor einigen Jahren noch als UN3077 eingestuft war. Im Zuge von REACH wurde die Klassifizierung jedoch aufgehoben. In China ist der Stoff immer noch als UN3077 eingestuft. Bis dato hatte man die Ware neutral als Nicht-Gefahrgut an uns versandt. Nun werden jedoch Bussgelder verhängt und demzufolge nutzt man wieder zugelassene 5M2 Säcke und kennzeichnet diese gemäß Transportvorschriften.

Wie kann ich einen solchen Stoff nun aus dem HAfen an unser Lager in Deutschland transportieren?

1) Die Container wird im Hafenbereich neutralisiert und die Gefahrzettel an den Frachtcontainern entfernt. Es verbleibt jedoch die Kennzeichnung auf den Einzelverpackungen (25 kg Sack).
2) Die Container werden wider besseren Wissens als Gefahrgut transportiert. Allerdings ist dieses auch aus kaufmännischer Sicht unsinnig.

In beiden Fällen sehen wir jetzt schon Diskussionen bei Transporten. D.h. bei Entfernung der Placards bei einem Transport. Die Frage könnte dann auftauchen, warum sind die Verpackungen gekennzeichnet. Oder wir fahren die Ware als Gefahrgut und diverse Datenbanken sagen hier kein Gefahrgut aus. Dann könnte ein Kontrollbeamter ggf. auf die Idee kommen und uns vorwerfen, dass Nicht-Gefahrgut als Gefahrgut transportiert wird und im Falle eines Unfalles die Hilfskräfte sich aufgrund der „Fehlinformation“ unnötig zur Bergung der Ware in Gefahr begeben.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

MfG

mawada



Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 17.06.2019 09:05

Hallo,
zunächst: welcher Stoff ist es - CAS oder Benennungen wären hilfreich.
M.A.T.
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 17.06.2019 12:27

Hallo mawada,

wenn sich der chinesische Lieferant an die dortige Einstufung halten muß, gibt es für Dich keine anderen Alternativen als die, die Du aufgezählt hast.
Das geringste Problem sehe ich in Deiner ersten Variante. Ein neutralisierter Container (übrigens Großzettel oder Placard nicht Gefahrzettel), der zudem verblombt ist, wird auf der Straße nicht auffallen. Darin können die Versandstücke (Säcke) gekennzeichnet und beschriftet sein. Es sieht ja keiner.
Wenn Du dann in dem Frachtbrief eine Formulierung einfügst: "kein gefährliches Gut im Sinne des ADR", dann sollte auch eine Kontrolle kein Problem sein.

Ein Tipp. Lass die Placards von dem Hafenbetrieb entfernen, nicht von dem Fahrer auf der Straße. So etwas fällt auf.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 18.06.2019 04:13

Moin, moin,

kleine Verständnisfrage. Worin soll denn der Unterschied bei der Klassifizierung liegen? Klassifizierungrichtlinien IMDG-Code und Reach/GHS dürften sowohl in China als auch in Europa indentisch sein.


Gruß

Udo
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 18.06.2019 07:43

Moin Udo,

andere Länder andere Sitten.
Natürlich sollten "Klassifizierungrichtlinien IMDG-Code und Reach/GHS sowohl in China als auch in Europa indentisch sein." Aber in der Umsetzung und Auslegung gibt es halt Unterschiede.
Die sind erfahrungsgemäß gar nicht so selten.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 19.06.2019 08:25

Hallo, mawada,
ich wäre hier vorsichtig, was die Einstufung nach GHS/CLP angeht, und habe darum nach dem Stoff gefragt. Selbst wenn unter CLP (REACH hat hier keinen Einfluß) die Umweltgefährdung nicht mehr explizit genannt wäre müßte die Prüfung m.E. dennoch durchgeführt werden (CLP = Mindesteinstufung). Einzig, falls die Umweltgefährdung ausdrücklich nicht mehr vorliegt wäre eine Entzettelung etc. m.E. problemlos. Genau dazu aber wäre ich bei dem Herkunftsland vorsichtig, denn anekdotisch wird dort eher zuwenig als zuviel bezettelt, zumindest beim Export.
Die Stoffbenennung wäre unverändert hilfreich für die Klärung.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Marco66

Re: Gefahrgut in China, jedoch nicht in der EU - 24.06.2019 06:00

Hallo,
MAT hat hier völlig recht. Eine REACH - Registrierung mit darauf basierender CLP - Einstufung hat für den Transport keinerlei unmittelbare Auswirkung. Einzig die umweltgefährdenden Eigenschaften des zu transportierenden Gutes entscheiden über die Zuordnung zu einer UN Nummer.

Die Unterschiede zwischen den Gefahrstoffetikette und der Transportkennzeichnung sind in diesem Fall irrelevant. Bitte bedenken Sie, dass REACH und CLP nur in Europa gültig ist.

Um die Frage zu Beantworten, wie ein Weitertransport aus dem Hafen erfolgen sollte: Als Gefahrgut.
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