Geschrieben von: pandawand
Versand von Lithium-Ionen-Akkus - 16.08.2019 09:51
Hallo zusammen,
ist bei einer Versendung (Verpacken, Beladen des LWKs der Spedition) von ca. 750 Lithium-Ionen-Akkus (max 3kg je Akku) mit einer Leistung von unter 100 Wh und der Einhaltung der Gewichtsbegrenzung von 30kg je Versandstück ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen? Oder ist diese Versendung über die Sondervorschrift 188 freigestellt?
Meiner Recherche nach muss weder ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden noch ein Beförderungspapier erstellt werden oder eine andere Freistellung (wie die 1000 Punkte-Regel) in Anspruch genommen werden.
Lediglich die Pflichten des Absenders, Verpackers und Beladers müssen beachtet werden und die verantwortlichen Mitarbeiter müssen unterwiesen sein.
Vielen Dank für die Hilfe!
ist bei einer Versendung (Verpacken, Beladen des LWKs der Spedition) von ca. 750 Lithium-Ionen-Akkus (max 3kg je Akku) mit einer Leistung von unter 100 Wh und der Einhaltung der Gewichtsbegrenzung von 30kg je Versandstück ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen? Oder ist diese Versendung über die Sondervorschrift 188 freigestellt?
Meiner Recherche nach muss weder ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden noch ein Beförderungspapier erstellt werden oder eine andere Freistellung (wie die 1000 Punkte-Regel) in Anspruch genommen werden.
Lediglich die Pflichten des Absenders, Verpackers und Beladers müssen beachtet werden und die verantwortlichen Mitarbeiter müssen unterwiesen sein.
Vielen Dank für die Hilfe!