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Sodastream und Co. UN1013

Geschrieben von: ck_chris

Sodastream und Co. UN1013 - 12.09.2019 13:17

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage im Bezug auf Kennzeichnung der Sendung und ggf. Beförderungspapiere.

Muss die Sendung beim Versand von einem Wassersprudler inkl. CO2 Kartusche extra gekennzeichnet werden?

Für die Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.

Gruß
Chris
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 12.09.2019 13:22

Hallo
Wie wäre denn Ihre Klassifizierung?
M.A.T.
Geschrieben von: ck_chris

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 12.09.2019 13:47

Hallo M.A.T.,

UN 1013 KOHLENDIOXID, 2.2

Attached File
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 12.09.2019 16:08

Hallo, ck_chris
ich vermute mal, der Wassersprudler paßt noch in die LQ-Regelung mit 120 ml, aber nicht als EQ? Dann wären nur die Teile in 5 anwendbar, die in 3.4.1 e) aufgeführt sind. Also praktisch nur die LQ-Kennzeichnung. Falls die Flasche aber mehr als die 3.4-Grenze enthält (zB 425 g), gilt erst mal die normale Kennzeichung.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 12.09.2019 16:18

Hallo,
bei UN 1013 kannst Du auch die Sondervorschrift 653 nutzen, wo steht: "Die Beförderung dieses Gases unterliegt in Flaschen, deren Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum höchstens 15,2 MPa●Liter (152 bar●Liter) beträgt, nicht den übrigen Vor­schriften des ADR/RID, vorausgesetzt, ......jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft mit der Aufschrift .....«UN 1013» für Kohlendioxid, ..... gekennzeichnet; dieses Kennzeichen ist von einer Linie eingefasst, die ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 100 mm x 100 mm bildet."

Interessant ist bei Nutzung der SV 653 die Kennzeichnung!! Hat nichts mit der alten Kennzeichnung nach Kapitel 3.4 zu tun!!

Vielleicht auch die Sondervorschrift 584?

Ist eben von dem Fassungsraum abhängig, welchen Du nicht angegeben hast.
Geschrieben von: ck_chris

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 05:25

Guten morgen,

das wären die Angaben:

1 x CO2- Kohlensäure Flasche 0,425 kg Aluminium inkl. Füllung / es handelt sich um die standard CO2 Zylinder für die Wassersprudler
sowie Aufkleber auf der Verpackung.



Attached picture aufkleber.jpg
Attached File
Karton-Auszeichnung.pdf  (611 Downloads)
Geschrieben von: aw_

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 07:29

Ursprünglich geschrieben von: ck_chris
1 x CO2- Kohlensäure Flasche 0,425 kg Aluminium inkl. Füllung / es handelt sich um die standard CO2 Zylinder für die Wassersprudler
sowie Aufkleber auf der Verpackung.

Moin,
Bei 850ml Füllmenge (Gem. Aufkleber) ist LQ nicht möglich, weil mehr als 120ml, SV 584 auch nicht.

Geralds Vorschlag –SV653- wäre eine Möglichkeit: Man multipliziert den Prüfdruck (auf der Flasche mit der Angabe PHxxBAR) mit dem Fassungsraum (L-Angabe auf der Flasche). Der Wert darf 152 nicht überschreiten. Wenn die Flasche 0,9 L Fassungvermögen hat, darf der Prüfdruck nicht mehr als 168 bar betragen.

Wert innerhalb: stabile Verpackung, kein anderes GG, max. 30kg Brutto und die Raute mit der UN-Nummer anbringen.
Wert überschritten: UN1013 Regelgefahrgutversand.
gruss..aw
Geschrieben von: ck_chris

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 07:33

Hallo aw,
vielen Dank für die Antworten.

Also wäre die Kartonauszeichung aus meinem letzten Beitrag so OK.

Wie sieht es aber mit Beförderungspapieren bzw. Dokumenten aus. Nach der SV653 wäre ich ja von den übrigen Vorschriften befreit, wenn die Sendung entsprechend gekennzeichnet ist.

Gruß
Chris

EDIT:

Karton wie auf dem Foto, jedoch nur mit einem Zylinder + Wassersprudler. Versehen mit dem Aufdruck (Raute UN1013 und Umverpackung).
Geschrieben von: aw_

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 07:51

Moin Chris,
wie hoch sind denn Prüfdruck und Fassungsvermögen?
Bei SV653 entfallen Papiere.
gruss..aw
Geschrieben von: ck_chris

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 08:33

Also
Fassungsvermögen = 0,6 L
Prüfdruck= 250 Bar

Hab dann somit einen Wert von 150 Bar und kann die SV653 anwenden.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 09:17

Hallo ck_chris,
noch ein kleiner Tip.

Es ist immer gut, wenn man sich das Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller besorgt. In dem Sicherheitdatenblatt Kohlendioxidzylinder von SodaStream steht unter Lfd.Nr. 14 der Satz: "ADR-Sondervorschrift 653 gilt für SodaStream-Zylinder mit einem Durchmesser von 60 mm ". Na gut es ist zwar von Mai 2015, ein Neueres habe ich leider nicht.
Geschrieben von: Claudi

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 13.09.2019 13:41

Die Nutzung der SV653 ist völlig üblich beim Versand von CO2-Gasfläschchen für Getränkesprudler.

Aufpassen: die SV653 gibt es (leider) nur im ADR, soll es mal auf ne Fähre oder gar auf hohe See oder in die Luft gehen, muss so etwas als voll deklariertes GG versendet werden.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sodastream und Co. UN1013 - 18.09.2019 06:54

Hallo, zusammen,
hier wie es hoffentlich richtig ist. Die Flasche liegt innerhalb der Gewichtsgrenze, welche die SV setzt.
Gruß
M.A.T.

Attached picture DSCN1984-bearbeitet.JPG
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